Wandlungsanspruch - wer kennt sich aus?

der-junge

Lt. Commander
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Hallo,

ich habe mir im Februar 2016 ein iPhone 6s bei einem Mobilfunkanbieter gekauft, da im Februar 2017 die Garantie des iPhones ablief habe ich vorher im Apple Store einen Check machen lassen ob mit dem Gerät noch alles in Ordnung ist.
Es stellte sich raus das der Homebutton und das Display (Verdunkelung nur in der linken oberen Ecke) nicht wie gewünscht funktionierten, worauf ich anstandslos ein Austauschgerät bekam. Da ich ja nun etwas sensibilisiert für die Defekte war, habe ich das Display besonders im Auge behalten und stellte nach kurzer Zeit fest das sich auch hier wieder genau derselbe Fehler entwickelt hat, es gab ein weiteres Austauschgerät. Leider hat auch dieses Gerät denselben Fehler entwickelt, woraufhin ich dann den Wunsch der Wandlung geäußert habe, da ich nicht alle paar Monate mein Telefon tauschen will und ich nicht davon ausgehe jemals ein iphone 6s ohne diesen Display Fehler zu erhalten. An der Genius Bar habe ich leider viele andere Menschen mit demsleben Problem kennenlernen dürfen, auch in meinem Bekanntenkreis haben mindestens 2 das Problem.

Der Apple Store sagt nun eine Wandlung sei nicht möglich, da der Mobilfunkanvieter zuständig sei, soweit auch nachvollziehbar.

Der Mobilfunkanbieter sagt jedoch da ich nurnoch Gewährleistung habe brauche ich ein Gutachten das der Fehler von Anfang an vorlag, wie soll ich das machen?!?!!?
Meiner Meinung nach habe ich aber noch Garantie, da ich mit jedem Austauschgerät eine 3 Monatige Garantie auf das Austauschgerät erhalte.
Der Mobilfunkanbieter sagt das zähle für sie nicht.
Mittlerweile ist natürlich auch meine 3 Monatige Garantie ausgelaufen, aber ich habe schriftlich von Apple das innerhalt der Garantie der Fehler wieder aufgetretten ist.

Ich fühle mich hier ziemlich verschaukelt? Zur Recht? Was kann ich noch machen?
 
Für die Garantie ist der Herstellt zuständig, also in Deinem Fall Apple.

Die Gewährleistung läuft über die Händler, von dem Du das Handy bekommen hast, also wahrscheinlich Dein Mobilfunkanbieter.

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge, und haben nichts mit einander zu tun.
 
Da Du gleich die Garantie in Anspruch genommen hast, statt der Gewährleistung is mMn der Mobilanbieter raus.
Das ursprüngliche Gerät is ja nun nicht mehr vorhanden und es hat Dir damit ja Apple direkt ein mangelhaftes Handy gegeben.

Dein Ansprechpartner für eine Wandlung wäre zwar der Mobilanbieter (mit dem hast Du schließlich den Kaufvertrag und der hat auch die Kohle bekommen), aber siehe oben.

MMn bleibt Dir nur Dich an Apple zu wenden und ein anderes Gerät zu fordern.

Is aber reine Laienmeinung ;)
 
Du Gewährleistung ist der grösste Mist den unsere Industrie zugewandten Politiker je eingeführt haben . 6 Monate ja , danach musst du beweisen . Wie willßt du das machen ? Weisst du was Gutachten kostet? Nach den 6 Monaten bist du auf deren Kulanz angewiesen . Apple gibt meines Wissen 1 Jahr Garantie . Und dann sieh mal zu .
Ergänzung ()

Ja bloss du kannst klar bei deinem Händlern was fordern . Den symbolischen Euro ?
 
Da die Garantie abgelaufen ist, kann innerhalb von 2 Jahre die Gewährleistung beim Mobilfunkanbieter in Anspruch genommen werden. Richtig ist, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt. Du musst eindeutig beweisen, dass der Fehler vom Tag 1 an bestand. Normalerweise ist das kaum möglich. Sollte dir Apple aber schriftlich mitgeteilt habe, dass dem so ist, dann sendest du eine Kopie an deinen Mobilfunkanbieter, mit der Bitte um Inanspruchnahme der Gewährleistung.

U-L-T-R-A schrieb:
Da Du gleich die Garantie in Anspruch genommen hast, statt der Gewährleistung is mMn der Mobilanbieter raus.)

Das ist korrekt. Man darf innerhalb der Gewährleistung nicht selbst das Gerät zum Hersteller schicken. Die Abwicklung erfolgt immer über den Händler da er die rechtliche Ansprechperson ist. Du bist einen Vertrag (Kaufvertrag) mit dem Händler eingegangen und nicht mit dem Hersteller.

Ich würde es aber so versuchen wie ich es oben geschrieben habe, vielleicht klappt es. Ein Recht darauf hat man aber nicht.

Nachtrag: Wandlung hast du dir verwehrt, weil du nicht über den Händler (Mobilfunkanbieter) gegangen bist. Dieser muss die Möglichkeit haben, das Gerät zweimal zu reparieren, bevor du das Recht auf Wandlung hast. Der Händler entscheidet selbst wo er das Gerät reparieren lässt. Das kann aus Kostengründen, wenn vorhanden, auch die eigene Werkstatt sein oder eben der Hersteller.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Laienmeinung ist aber vollkommen richtig.
Der Mobilfunkanbieter hat mit dem Austauschgerät von Apple nichts zu tun.
Einziger Haken: Die Apple Austauschgeräte waren ja ok bei Übergabe, der Fehler hat sich ja scheinbar "entwickelt".
Du könntest höchstens versuchen die Dokumente über die Reparatur- /Austauschvorgänge als "Gutachten" einzureichen, um damit zu belegen dass dieser Fehler häufig verspätet auftritt und von Anfang an bestand.

Grundsätzlich scheint es ja aber nicht so ein großes Problem zu sein wenn du es selbst anfänglich gar nicht bemerkt hast sondern es erst beim "Apple Check" aufgefallen ist.
 
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