Sonnengelb
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 943
Hallo,
ich habe Ware bestellt, die als Warensendung versendet wurde.
Leider ist diese nie bei mir angekommen.
Nun verlangt der Händler eine Bestätigung von mir, in der ich den Nichterhalt der Ware bestätigen, hier ein kleiner Auszug des Dokuments:
bis zum x nicht erhalten zu haben.
Ich versichere ausdrücklich, bereits bei meiner zuständigen Postfiliale und bei allen Haushaltsmitgliedern und Nachbarn nachgefragt zu haben, ob jemand die Sendung entgegengenommen hat. Meine bei der Bestellung angegebene Lieferadresse ist korrekt.
Wird die Sendung zwischenzeitlich zugestellt und/oder habe ich Kenntnis über den Verbleib der Sendung, teile ich dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mit.
Ich versichere ausdrücklich, alle Angaben der Wahrheit entsprechend ausgefüllt zu haben und stimme einer Weitergabe zu Nachforschungszwecken, insbesondere an Ermittlungsbehörden, zu.
Ich möchte gern mithelfen, aber muss ich sowas dem Händler zu Verfügung stellen?
Bin ich sogar dazu verpflichtet, bzw. kann der Dealer eine Rückzahlung wegen Verweigerung ablehnen?
Der Händler hat keine AGB`s, diese sind ja auch nicht vorgeschrieben oder?
Was sagt denn die Rechtssprechung, wenn keine AGB`s vorhanden sind?
Kennt sich jemand aus?
Es geht um einen kleinen Betrag, aber ich möchte das gerne mal wissen.
ich habe Ware bestellt, die als Warensendung versendet wurde.
Leider ist diese nie bei mir angekommen.
Nun verlangt der Händler eine Bestätigung von mir, in der ich den Nichterhalt der Ware bestätigen, hier ein kleiner Auszug des Dokuments:
bis zum x nicht erhalten zu haben.
Ich versichere ausdrücklich, bereits bei meiner zuständigen Postfiliale und bei allen Haushaltsmitgliedern und Nachbarn nachgefragt zu haben, ob jemand die Sendung entgegengenommen hat. Meine bei der Bestellung angegebene Lieferadresse ist korrekt.
Wird die Sendung zwischenzeitlich zugestellt und/oder habe ich Kenntnis über den Verbleib der Sendung, teile ich dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mit.
Ich versichere ausdrücklich, alle Angaben der Wahrheit entsprechend ausgefüllt zu haben und stimme einer Weitergabe zu Nachforschungszwecken, insbesondere an Ermittlungsbehörden, zu.
Ich möchte gern mithelfen, aber muss ich sowas dem Händler zu Verfügung stellen?
Bin ich sogar dazu verpflichtet, bzw. kann der Dealer eine Rückzahlung wegen Verweigerung ablehnen?
Der Händler hat keine AGB`s, diese sind ja auch nicht vorgeschrieben oder?
Was sagt denn die Rechtssprechung, wenn keine AGB`s vorhanden sind?
Kennt sich jemand aus?
Es geht um einen kleinen Betrag, aber ich möchte das gerne mal wissen.