Ware nicht erhalten, Händler verlangt Bestätigung

Sonnengelb

Lieutenant
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Sep. 2008
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Hallo,

ich habe Ware bestellt, die als Warensendung versendet wurde.
Leider ist diese nie bei mir angekommen.
Nun verlangt der Händler eine Bestätigung von mir, in der ich den Nichterhalt der Ware bestätigen, hier ein kleiner Auszug des Dokuments:


bis zum x nicht erhalten zu haben.
Ich versichere ausdrücklich, bereits bei meiner zuständigen Postfiliale und bei allen Haushaltsmitgliedern und Nachbarn nachgefragt zu haben, ob jemand die Sendung entgegengenommen hat. Meine bei der Bestellung angegebene Lieferadresse ist korrekt.

Wird die Sendung zwischenzeitlich zugestellt und/oder habe ich Kenntnis über den Verbleib der Sendung, teile ich dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mit.
Ich versichere ausdrücklich, alle Angaben der Wahrheit entsprechend ausgefüllt zu haben und stimme einer Weitergabe zu Nachforschungszwecken, insbesondere an Ermittlungsbehörden, zu.


Ich möchte gern mithelfen, aber muss ich sowas dem Händler zu Verfügung stellen?
Bin ich sogar dazu verpflichtet, bzw. kann der Dealer eine Rückzahlung wegen Verweigerung ablehnen?

Der Händler hat keine AGB`s, diese sind ja auch nicht vorgeschrieben oder?
Was sagt denn die Rechtssprechung, wenn keine AGB`s vorhanden sind?

Kennt sich jemand aus?

Es geht um einen kleinen Betrag, aber ich möchte das gerne mal wissen.
 
bei allen Haushaltsmitgliedern und Nachbarn nachgefragt zu haben

Das obliegt glaube ich nicht deinen Pflichten. Wenn der Verkäufer gewerblich handelt muss er den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware sicherstellen. Kannst den Wisch schon unterschreiben, ist nichts nachteiliges drauf.

Btw Es heißt AGB, ohne Plural s oder sonstiges
 
Nein musst du nicht. Der Verkäufer muss dir die Ware trotzdem liefern. Du hast natürlich auch ein Recht zum Widerruf. Wenn der Verkäufer dir das Geld nicht überweist bzw. die Ware liefert, kannst du das natürlich einklagen. Allerdings ist es einfacher und freundlicher wenn du ihm einen Teil bestätigst.

Ich würde folgendes schreiben:

Ich bestätige ihnen die Ware bis zum x nicht erhalten zu haben.
Wird die Sendung zwischenzeitlich zugestellt teile ich dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mit.


Wenn die Polizei jemals hier ermitteln sollte muss er sowieso die Daten weiter geben. Alles andere ist unnötig ihm zu erlauben.
 
Der Verkäufer will doch nur eine Erklärung von dir dass du die Ware nicht erhalten hast. Ist doch nicht schlimm. Ausserdem kann er damit auch an die Post heran treten was anders nicht so einfach möglich wäre - denn generell ist, soweit mir bekannt, der Empfänger zuständig sich mit der Post auseinander zu setzten. Mit deiner Erlaubnis kann der Verkäufer jedoch die Nachforschungen anstellen.
 
ORION schrieb:
Ausserdem kann er damit auch an die Post heran treten was anders nicht so einfach möglich wäre - denn generell ist, soweit mir bekannt, der Empfänger zuständig sich mit der Post auseinander zu setzten. Mit deiner Erlaubnis kann der Verkäufer jedoch die Nachforschungen anstellen.

So etwas wäre mir neu.......

Bei Nachforschungen braucht der Händler keine Bestätigung vom Kunden, dass er die Ware nicht erhalten hat, dafür gibt es meistens doch den Abliefernachweis......

Vielmehr ist dies eine Taktik, um wirklich herauszufinden, ob der Kunde die Wahrheit sagt...ist meine Vermutung :-)
 
ORION schrieb:
soweit mir bekannt, der Empfänger zuständig sich mit der Post auseinander zu setzten.

anders herum.
der Verkäufer hat einen Vertrag mit der Post.
du hattest doch mit der Post nichts zu tun...

@TE
der Verkäufer will doch nur sichergehen, dass er keinem Betrüger als kunden hat welcher die Ware gern zweimal hätte.
bzw. einen Ungeduldigen kunde hat, welcher versäumt hat beim Nachbarn nachzufragen.

unterschreib das ding doch einfach und dann schickt er dir die ware nochmal.
 
Ribery88 schrieb:
So etwas wäre mir neu.......

Bei Nachforschungen braucht der Händler keine Bestätigung vom Kunden, dass er die Ware nicht erhalten hat, dafür gibt es meistens doch den Abliefernachweis......

Vielmehr ist dies eine Taktik, um wirklich herauszufinden, ob der Kunde die Wahrheit sagt...ist meine Vermutung :-)


Hallo,

ist soweit korrekt bzgl. der Nachforschung, DHL möchte aber für die Erstattung eine eidesstattliche Erklärung vom Käufer. Ist ein ganz normaler Prozess.

der Verkäufer hat einen Vertrag mit der Post.
du hattest doch mit der Post nichts zu tun...

Der Käufer muss nur die Lieferung kontrollieren und ggf. im Falle einer Beschädigung diese melden, Nachforschungen etc. macht der Verkäufer.

Gruß
 
Wenn das Paket beim Nachbarn ist, sollte doch ein Zettel im Briefkasten sein, dass das Paket dort ist.
 
Sollte, aber die Kollegen sind leider nicht mehr so gründlich ( sei es die Eile und der Druck den sie bekommen... ?) Kommt bei uns regelmäßig vor dass Pakete von Nachbarn bei uns oder umgekehrt abgegeben werden ohne jeglichen Hinweis. Ich war auch mal im Urlaub und hatte dann ein Paket hinterm haus stehen mit einem netten Zettel im Briefkasten " Ihres Packet ist hinter den Hauss". Fand ich überhaupt nicht witzig. Aber wie schon gesagt, arme Schlucker mit enormen Zeitdruck für einen Hungerlohn als Sub vom Sub vom Sub angestellt.

Richtig schwer wird es dann auch noch bei normalen Sendungen die kein Tracking haben, was bei Warensendungen soweit ich weiß auch der Fall ist...

Das Stichwort hier ist der "Gefahrenübergang". Sobald der Verkäufer etwas nachweislich abgibt ist er eigentlich raus aus der Sache. Er kann aber (da wohl auch aus eigenem Interesse) Nachforschungen anstellen. Dazu braucht er jedoch deine Erklärung dass nichts angekommen ist. Dies ist dann auch verbindlich und ist natürlich auch eine Absicherung für Post und Verkäufer nicht betrogen zu werden.

Anders sieht das bei Sendungen aus die mit Abliefernachweis aufgegeben werden (Paket, Einschreiben etc.). Hier liegt alles beim Verkäufer/der Post. Du als Käufer machst nur deinen Mangel geltend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Verkäufer keine Privatpersonen ist, gibt es keine Gefahrenübergabe, der Verkäufer ist dann bis zum Empfang der Sache in der Haftung. Deshalb verdicken viele Händler auch Kleinigkeiten nur versichert und nicht als Brief oder Päckchen.
 

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