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Commander
- Registriert
- Apr. 2017
- Beiträge
- 2.340
Hallo liebe Community,
ich habe einen Fall, bei dem ich eine Ware von einem deutschen Anbieter / Onlinehändler (laut Impressum Sitz in Hamburg) bestellt habe und die Ware der Trackingnummer und dem Lieferschein nach zu urteilen aus China kam. Soweit, sogut, der Lieferort war mir nicht bekannt und ist grundsätzlich nicht das Problem.
Jetzt möchte ich aber vom Widerruf Gebrauch machen und habe daraufhin der Händler kontaktiert.
Die meinten, dass sie mir eine Teilrückerstattung anbieten würden (bei 35 EUR Kaufpreis bieten sie mir 30% an - sprich, etwas mehr als 10 EUR).
Kurzum: Ich will die Ware nicht und möchte es "klassisch" zurückschicken und die volle Summe erstattet bekommen.
Als erste Reaktion wollte ich das Angebot der Teilrückzahlung ablehnen und auf die Rücksendung beharren.
Jetzt kam mir jedoch selbst die Frage auf, auf welchen Rücksende-Ort der Verkäufer die Rücksendung rechtlich gesehen bestehen kann.
Sprich, kann er mich dazu zwingen, dass ich die Ware auch wieder dorthinschicke, wo es URSPRÜNGLICH herkam (in meinem Fall China) oder muss der Verkäufer nach deutschem Recht dem Käufer die Möglichkeit einräumen, dass es innerhalb Deutschlands zurückgenommen wird (sprich, mit normalen Sendungskosten von 4-6 EUR)?
Ich will nur verhindern, dass ich jetzt unwissentlich auf die Rücknahme bestehe und am Ende für Unsummen die Ware nach China zurückschicken muss.
Gruß
Den
ich habe einen Fall, bei dem ich eine Ware von einem deutschen Anbieter / Onlinehändler (laut Impressum Sitz in Hamburg) bestellt habe und die Ware der Trackingnummer und dem Lieferschein nach zu urteilen aus China kam. Soweit, sogut, der Lieferort war mir nicht bekannt und ist grundsätzlich nicht das Problem.
Jetzt möchte ich aber vom Widerruf Gebrauch machen und habe daraufhin der Händler kontaktiert.
Die meinten, dass sie mir eine Teilrückerstattung anbieten würden (bei 35 EUR Kaufpreis bieten sie mir 30% an - sprich, etwas mehr als 10 EUR).
Kurzum: Ich will die Ware nicht und möchte es "klassisch" zurückschicken und die volle Summe erstattet bekommen.
Als erste Reaktion wollte ich das Angebot der Teilrückzahlung ablehnen und auf die Rücksendung beharren.
Jetzt kam mir jedoch selbst die Frage auf, auf welchen Rücksende-Ort der Verkäufer die Rücksendung rechtlich gesehen bestehen kann.
Sprich, kann er mich dazu zwingen, dass ich die Ware auch wieder dorthinschicke, wo es URSPRÜNGLICH herkam (in meinem Fall China) oder muss der Verkäufer nach deutschem Recht dem Käufer die Möglichkeit einräumen, dass es innerhalb Deutschlands zurückgenommen wird (sprich, mit normalen Sendungskosten von 4-6 EUR)?
Ich will nur verhindern, dass ich jetzt unwissentlich auf die Rücknahme bestehe und am Ende für Unsummen die Ware nach China zurückschicken muss.
Gruß
Den