Warenbetrug eBay, Polizei Datenauswertung, 2FA

speedy55

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Hallo,

inzwischen wird überall im WWW (eBay, Google, ...) eine 2FA genutzt.
In den Medien wird immer wieder der klassische Fall 'Warenbetrug über eBay' berichtet.
Häufig erfolgt bei den Betrügern/Dieben eine Hausdurchsuchung, wobei die Polizei bei den späteren Auswertungen auf die Login-Daten zu stoßen hofft.
Was bringt der Polizei eigentlich diese Login-Daten, wenn bei eBay eine 2FA gesetzt wird.
D.h. die Polizei hat zwar die Login-Daten, aber kann sich nicht in den Account einloggen :daumen:.

LG
 
speedy55 schrieb:
inzwischen wird überall im WWW (eBay, Google, ...) eine 2FA genutzt.
Du meinst wohl eher angeboten, genutzt wird es nicht von allen.

speedy55 schrieb:
Häufig erfolgt bei den Betrügern/Dieben eine Hausdurchsuchung, wobei die Polizei bei den späteren Auswertungen auf die Login-Daten zu stoßen hofft.
Nicht nur das. Man wird generell nach Spuren die den Verdacht der Straftat erhärten suchen.
Auf dem Computer befinden sich ggf. andere Spuren wie Chats oder Fotos angebotener Ware, oder außerhalb des PCs auch Unterlagen, Kontoauszüge etc.

speedy55 schrieb:
Was bringt der Polizei eigentlich diese Login-Daten, wenn bei eBay eine 2FA gesetzt wird.
D.h. die Polizei hat zwar die Login-Daten, aber kann sich nicht in den Account einloggen :daumen:.
Das kommt ja ganz auf den 2. Faktor an. Wenn z.B. das Smartphone genutzt wird (wird in solchen Fällen ohnehin mit beschlagnahmt), dann kann die Polizei u.U. auf beispielsweise die Bestätigungs-SMS/Mail zugreifen.
Dass kommt natürlich auch darauf an, wie das Smartphone gesichert ist.
Unter Android gibt es hierzu eine Funktion "Vertrauliche Benachrichtigungen auf dem Sperrbildschirm ausblenden". Dann wird keine Inhaltsvorschau (die sensible Daten enthalten kann) mehr angezeigt.

Aber die Ermittlungsbehörden können über die Staatsanwaltschaft einfach ein Auskunftsersuchen zu z.B. ebay hinschicken, dann bekommen sie schon die Daten die sie brauchen - ganz ohne Login :p
 
Denke ich mir auch ...
Ob die Datenträger überhaupt angerührt werden, bezweifel ich (zumin. bei Kleinkriminellen).
Bei unserer Polizei, StA, und externen Forensiker stapelt sich die Arbeit. Die kommen doch kaum hinterher mit den Datenträgerauswertungen.
Ich denke, dass, was von eBay an die StA übermittelt wird, meist als Beweissicherung ausreichen.
 
Die Login Daten helfen ungemein die Person mit einem Account zu verknüpfen um dann den Richterlichen Beschluss zur Datenfreigabe beantragen zu können.
Oftmals haben solche Gestalten ja eine viel zahl an Accounts und die Ermittlungen starten eher nur mit einem einzigen.
 
speedy55 schrieb:
Bei unserer Polizei, StA, und externen Forensiker stapelt sich die Arbeit. Die kommen doch kaum hinterher mit den Datenträgerauswertungen.
Das stimmt, hier gibt es Prioritäten. Gerade beim Onlinebetrug sinken die Aufklärungsquoten, weil die Betrüger immer professioneller vorgehen und Spuren verwischen.
Daher ist es umso wichtiger nicht zum Opfer zu werden, die Aussichten sein Geld wiederzubekommen sind recht gering.
 
Ich bin auch selber Betroffen. Ich habe glücklicherweise zwar über OPP meinen Betrag zurückbekommen und auch bei der Polizei Anzeige erstattet. Ich vermute mal, dass die Ermittlungen ebenfalls eingestellt werden.

Ich hatte einen Arbeitskollegen, welcher privat Diebesgut über eBay verkauft hatte. Er hat sich selber keine großen Mühen gegeben mit dem Verkauf. Auch hier stand eines Morgens die Polizei vor seiner Tür und hat seine kompletten EDV-Geräte (PCs, Smartphones, Lappis, HDDs, ...) mitgenommen.
Ob die Datenträger jemals angerührt wurden, bezweifel ich.
Wir hatten uns mal darüber unterhalten: Er und sein Anwalt haben nach einigen Wochen, nachdem die Login-Daten in seinem Email-Wirrwarr aufgetaucht waren, der Polizei übergeben. Sie waren auch so 'frei' und haben eine eBay-Liste der Verkäufe mit allen Details überreicht.
Der Polizei wurde wohl viel Arbeit abgenommen (Durchsicht der Datenträger, ...).
Wie das weiter ging, kann ich nicht sagen.
 
Für einfachen Warenbetrug eine Hausdurchsuchung? Da hat jemand zuviele Hollywood Blockbuster gesehen oder :D?
 
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Nur mal so aus Neugier gefragt.

Wenn eine Hausdurchsuchung kein Erfolg hatte, weil zb kein PC, Smartphone, Laptop gefunden wurde.

Dürfen die einfach Später wieder kommen und erneut das Haus Durchsuchen unabhängig ob die ein verdacht haben das die was finden oder nicht ?

bzw wie schaut es zb bei einer WG aus dürfen die PC, Smartphone, Laptop von den Anderen Bewohnern einfach mitnehmen ?

Wenn die ein Smartphone mitnehmen Müssten die doch zumindest die Sim Karte Aushändigen da es ja nicht zum Smartphone gehört oder sehe ich das Falsch ?

Ich denke dafür würde ein erneuter Dursuchungsbeschluss benötigt werden.
 
Scythe1988 schrieb:
Für einfachen Warenbetrug eine Hausdurchsuchung?
Das mittlerweile schon lange gängige Praxis.
Es reicht auch schon eine Beleidung / Hassposting in sozialen Netzwerken
https://www.tagesschau.de/inland/durchsuchungen-hassdelikte-internet-101.html

Fuzetea schrieb:
Dürfen die einfach Später wieder kommen und erneut das Haus Durchsuchen unabhängig ob die ein verdacht haben das die was finden oder nicht ?
Hierfür benötigt es einen neuen Beschluss vom Richter.

Fuzetea schrieb:
bzw wie schaut es zb bei einer WG aus dürfen die PC, Smartphone, Laptop von den Anderen Bewohnern einfach mitnehmen ?
Nein.
Im Durchsuchungbeschluss ist aufgeführt, bei wem gesucht werden soll, nach was, und in welchen Räumen (ggf. auch Fahrzeugen)
Wenn sich jemand mit anderen Mitbewohnern Räume, Schänke etc. teilt, dürfen die mit durchsucht werden.
Gegenstände, die jemand anderem gehören und auf die der Beschuldigte keinen Zugriff hat, dürfen nicht durchsucht oder mitgenommen werden.

Fuzetea schrieb:
Wenn die ein Smartphone mitnehmen Müssten die doch zumindest die Sim Karte Aushändigen da es ja nicht zum Smartphone gehört oder sehe ich das Falsch ?
Eher nicht. Die werden dir nicht die Möglichkeit geben, die SIM-Karte vorher zu entnehmen. Denn man könnte ja den Vorgang dazu nutzen um schnell Spuren von Smartphone zu entfernen.
Selber werden die es auch nicht machen.

Bei den meisten Anbietern kann man aber mittlerweile eine neue / Ersatz-SIM-Karte bestellen.
Die alte SIM wird dann deaktiviert. Denn die Rückgabe kann durchaus mehrere Monate dauern.
 
speedy55 schrieb:
Was bringt der Polizei eigentlich diese Login-Daten, wenn bei eBay eine 2FA gesetzt wird.
D.h. die Polizei hat zwar die Login-Daten, aber kann sich nicht in den Account einloggen :daumen:.
Ich weiß nicht, woher du die Vorstellung hast, aber die Polizei hat es nicht nötig, sich in deinen Account einzuloggen. Die schreibt ebay an, übermittelt den passenden Beschluss und ebay gibt alle Daten zu einem betreffenden Nutzernamen raus.
Das gleicht man dann mit den Spuren auf den sichergestellten Geräten ab und fertig.
 
Ich habe mich selber im WWW informiert, was bei Anzeigen und Co. in etwa durchgeführt wird. In div. Foren können geschwärzte Durchsuchungsbeschlüsse gesichtet werden, wo halt u.a. drin steht '… zum Auffinden der Login-Daten …‘.
Die Frage kam gestern nochmal auf, weil mittlerweile überall eine 2FA vorliegt.
Daher auch die Überlegungen mit eBay und Co. und der 2FA.

Und ja: Inzwischen wird bei jeden 'Furz' alles eingesammelt. Sei es Mobbing, einfacher Betrug, Beleidigung, … .
Daher stapeln sich überall die Akten und die Polizei/Forensik/ … kommt mit der Datenauswertung nicht hinterher.
Ich denke, dass die Geräte irgendwo eingeliefert werden. Da wird ggf. keiner zur Auswertung ran gehen. Mit dem eBay-Auszug ist die Polizei sicherlich schon zufrieden ^^.
 
speedy55 schrieb:
Ich habe mich selber im WWW informiert, was bei Anzeigen und Co. in etwa durchgeführt wird. In div. Foren können geschwärzte Durchsuchungsbeschlüsse gesichtet werden, wo halt u.a. drin steht '… zum Auffinden der Login-Daten …‘.
Ja, natürlich. Die Daten wollen abgeglichen werden.
speedy55 schrieb:
Und ja: Inzwischen wird bei jeden 'Furz' alles eingesammelt. Sei es Mobbing, einfacher Betrug, Beleidigung, … .
Wann ist ein Betrug "einfach"? 3,50 €, 35,- €, 350,- € oder 3.500,- €?
speedy55 schrieb:
Daher stapeln sich überall die Akten und die Polizei/Forensik/ … kommt mit der Datenauswertung nicht hinterher.
Das liegt daran, dass heute jeder Mensch mindestens ein Smartphone besitzt, dessen Speicherkapazität immer weiter ansteigt.
speedy55 schrieb:
Ich denke, dass die Geräte irgendwo eingeliefert werden. Da wird ggf. keiner zur Auswertung ran gehen.
Du denkst falsch. Wäre man der Meinung, ein Gerät müsste nicht ausgewertet werden, wird man es nicht mitnehmen. Das Entscheidet übrigens die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei.
speedy55 schrieb:
Mit dem eBay-Auszug ist die Polizei sicherlich schon zufrieden ^^.
Die Polizei vielleicht, der Anwalt des Beschuldigten sicherlich nicht.
 
speedy55 schrieb:
… kommt mit der Datenauswertung nicht hinterher.
Ich denke, dass die Geräte irgendwo eingeliefert werden. Da wird ggf. keiner zur Auswertung ran gehen.
Die Analyse erfolgt nicht direkt auf den Speichermedien. Die werden also erstmal nur 1:1 kopiert und hat dann eine Arbeitsgrundlage. Vieles lässt sich durch Software automatisiert durchforsten und es kommt zunehmend KI zum Einsatz. Dokumente und Mails werden dann nur noch nach Stichwörtern durchsucht, Bilder und Videos hinterlassen einen einzigartigen Fingerabdruck usw.
So man kann man relevantes schnell herausfiltern.
 
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