Warum Steuern auf importierte Artikel zahlen, die es hier nicht gibt?

Misdemeanor

Lieutenant Pro
Registriert
Mai 2009
Beiträge
558
Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage betreffend des Steuerrechts bei aus dem Ausland eingeführten Geräten.
Eine passende Antwort konnte ich darauf bisher leider nicht finden, womöglich habe ich ein falsches Verständnis von der Thematik.

Zur Vorgeschichte:
Ich war jüngst in Hong Kong. Zwar hatte ich dort nicht gefunden, was ich gesucht hatte, wollte mir aber im Nachgang von Deutschland aus ein Smartphone aus HK bestellen, das es hier so nicht zu kaufen gibt (Hersteller: Xiaomi). Dabei stolpert man unweigerlich an der einen oder anderen Stelle über die Themen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben, Zollwert und was nicht alles ...

Wieso muss man beim Zoll ggf. Steuern entrichten auf die Einfuhr eines Gerätes, das es hier gar nicht zu kaufen gibt?
Die Alternativen im Sinne des Handels wären doch:
  1. Entweder ein anderes Gerät hier zu kaufen, dass es regulär in Deutschland zu bestellen gibt, womit die Steuer-Thematik quasi im Preis inbegriffen ist, oder ...
  2. ... gar kein Gerät kaufen.
Ich hatte angenommen, man zahlt die Steuern, damit dem Staat nichts an Kohle entgeht. Da aber das Gerät weder hier gefertigt noch regulär hier verkauft wird, frage ich mich, ob und warum der Staat auch dafür etwas haben will oder glaubt bekommen zu müssen. Gebühren würden doch dann "nur" dem Staat HK entgehen, aber die verticken diese Geräte doch.
Sorry für die infantile Sichtweise, mit Zoll-Dingen habe ich mich bisher nie beschäftigen müssen.

Vielleicht kann mir ja einer von euch behilflich sein und Licht ins Dunkel bringen.
Danke & Gruß
M.
 
Was für eine Frage. Jeder, der ein Produkt in DE einführt zahlt darauf Steuern. Ob man es für sich kauft oder zum Zwecke des Weiterverkaufs ist dabei erst einmal unerheblich.

Entweder bist Du es, weil Du es eben einführst, weil Du es hier auf dem Markt nicht bekommst. Oder es ist der Händler, der die Steuern zahlt und sie dann an Dich weitergibt. Wenn er das Produkt hier in DE verkauft.
 
Die Verwirrung ist verständlich, wenn man Steuern als Strafzahlung oder Kompensation ansieht. Steuern sind allerdings nicht Zweckgebunden.

Du führst etwas ein, deswegen zahlst du Steuern. Fertig.

Anders wäre es bei Gebühren, welche zweckgebunden sind. Das ist hier ja nicht der Fall, bitte nicht verwechseln.
 
Sehe die Einfuhrumsatzsteuer - denn nur die fällt an beim Import von Smartphones - einfach wie die Umsatzsteuer. Die fällt immer an, einfach weil der Staat mitverdienen möchte. Und zwar an allem.

Zölle sind eine andere Geschichte, die bekommt übrigens auch nicht das Land, sondern die EU.
 
Ich danke euch für die Antworten.

Das Mitverdienen ist wohl der Schlüssel, wie ich schon vermutet habe, aber das gesamte Konzept dahinter hatte ich mir ursprünglich ein wenig anders vorgestellt.

Danke für die Klar- und Hilfestellung, finde ich sehr aufschlussreich.
 
Etwas spät aber vielleicht interessiert es dich ja noch :)

Wenn Hong Kong die gleich Steuerlogik hat/hätte wie Deutschland, dann läuft das in etwa so:

Das Teil kostet in HK 100 + 16% Steuer
Wenn es jetzt nach D verschifft wird, ist es dort steuerfrei.
Also zahlst du 100 und da es noch nicht versteuer ist, zahlst du die hier gültige steuer von 19%

Ob allerdings die ausländischen Händler die heimische Steuer vom Verkaufspreis runterrechnen halte ich aus eigener Erfahrung für mehr als zweifelhaft.
 
Ist in Deutschland nicht anders, wenn Du hier in Deutschland einen Artikel kaufst, der ins Ausland transferiert wird.

Fernseher für Oma in Norwegen

Du kaufst den Artikel in einem Geschäft in Deutschland und lässt Dir ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Bei der Ausführ wird die in Deutschland gezahlte MWST erstattet.
Bei der Einführ wird die dortige Steuer fällig.

http://www.oslo.diplo.de/Vertretung...A__bis__Z__Innhold/Mehrwertsteuer__Seite.html
 
Ganz so einfach ist es leider nicht. Bei der Ausfuhr wird einem die Ausfuhr bescheinigt, mehr nicht. Um die Erstattung muss sich der Kaeufer dann selbst kuemmern (oder einen Dienstleister wie Global Blue damit beauftragen). Bei grossen Haendlern wie Amazon, C&A, Aldi usw. kein Problem.

Aber wenn man was von einem nebenberuflichen Kleingewerbetreibenden gekauft hat, ist dieser in der Regel sowohl mit solchen Anfragen ueberfragt, und hat ausserdem kein Interesse an einer Erstattung.

In vielen anderen Laendern ist es allerdings durchaus ueblich, dass Versandanbieter fuer Bestellungen ins Ausland erst gar keine MwSt berechnen (z.B. Japan, USA, Hong Kong, China).
 
Aber wenn man was von einem nebenberuflichen Kleingewerbetreibenden gekauft hat
Dieser ist ja auch nicht Umsatzsteuerpflichtig, deshalb kannst Du ja auch nichts bekommen. Sollte er ins Ausland verkaufen wollen, benötigt er zusätzlich eine UmsatzsteuerID, die er nicht bekommt weil er ja keine Umsatzsteuern ausweisen darf.
 
Es gibt aber auch viele Haendler im Mittelfeld, die sich weigern, Export-Rechnungen zu erstellen.

Selbst beim CHIP-Verlag habe ich diese Erfahrung gemacht.

Fuer Download-Produkte wird sich ja gluecklicherweise vieles aendern zum 1. Januar (also schon morgen).
 
Das sind übrigens die Gebühren, die ich nun habe entrichten müssen:

  • 19,79.- EUR Einfuhrumsatzsteuer
  • 10,00.- EUR Kapitalbereitstellungsprovision auf Zoll und EUSt
  • 1,90.- EUR MwSt auf die Kapitalbereitstellungsprovision

Da ich beim Versender eine "Zollversicherung" abgeschlossen habe, erhalte ich die knapp 20.- EUR immerhin zurück.

Danke für euren Input!
 
Die Kapitalbereitstellungsprovision haettest Du umgehen koennen, wenn Du auf dhl.de im Voraus eine Einzugsermaechtigung gegeben haettest. Tipp fuers naechste mal - diesmal leider zu spaet...
 
Hast du dazu genauere Informationen, am besten einen Link direkt auf dhl.de? Ich kenne nur die umständliche Variante, bei der man erstmal beim Zoll eine EORI Nummer beantragen darf, dann den Antrag an DHL schicken muss und dann noch zusätzlich einen Antrag, dass das alles auch für die nächsten Male gilt. Ein großer Aufwand für (u.U. einmalig) 11,90€. Wäre nett, wenn das einfacher ginge.
 
JanKrohn schrieb:
Die Kapitalbereitstellungsprovision haettest Du umgehen koennen, wenn Du auf dhl.de im Voraus eine Einzugsermaechtigung gegeben haettest. Tipp fuers naechste mal - diesmal leider zu spaet...

Die kann man sich in der Regel auch so zurückholen, einfach mal das Versandunternehmen anschreiben, dass die Verzollung übernommen hat.
 
Zurück
Oben