Was darf ich mit MP3s von Musicload alles machen?

Acrylium

Vice Admiral Pro
Registriert
Apr. 2001
Beiträge
6.219
Ich habe mir einige Alben bei Musicload gekauft. Meiner Freundin gefallen davon einige Lieder sehr gut. Darf ich ihr legal eine Kopie der Lieder die ihr gefallen im Heimnetzwerk rüberkopieren, oder ist das nicht erlaubt?

Darf ich mir die Lieder brennen und dann auf meine X-Box von der CD kopieren, so dass jeder im Haushalt die Lieder von der X-Box aus hören kann ohne dass mein PC dazu laufen muss?

Nein, wir haben keinen CD-Player mehr im Haus... ;)
 
Naja das kopieren zum privaten Zweck ist erlaubt solange kein Kopierschutz umgangen wird.Das Problem ist der Dreck wird Drm geschützt sein daher wirst du es nicht ohne den Kopierschutz zu umgehen kopieren können also in dem Fall nein.Lies dir mal die Agbs von Musicload durch dort sollte alles drin stehen.
http://static.musicload.de/st/ext/legal/agb_musicload_de.pdf Absatz 5
 
Zuletzt bearbeitet:
Also theoretisch hast du beim Kauf der Albem DRM Rechte miterworben:

z.B ---> Einmal Brennen; 2x auf MP3 Player kopieren und unendlich oft hören.

Ich denke du dürftest deiner Freundin eine CD Brennen mit den besagten Alben...denn 1x (oder öfters weiß ich nicht) darfst du die Dateien ja brennen und was du mit der CD hinterher machst ist dch deine Sorge wieso solltest du diese nicht verschenken dürfen?

Kenn mich allerdings auch nicht genau aus^^
 
Man kann die Lieder ja auf CD brennen und diese dann wieder als
mp3 Datei einlesen.

Nur ist das legal?

Brennen ist ja erlaubt
 
Wenn mich meine leicht angegrauten Zellen nicht täuschen, dann gibt es bei www.musicload.de auch eine FAQ in der ALLES drin steht :D


... manchmal könnt's ja auch so einfach sein :D ;)
 
Na ja, die FAQ dort habe ich schon durch geschaut. Leider steht dort überhaupt nichts dazu, ob man die gekauften Musiktitel auch weitergeben darf, wie oft oder ob gar nicht.
 
Entweder mal wirklich nen bissel genauer gucken oder auch mal nen Termin bei Fielmann oder Apollo-Optik machen

Zitat aus der FAQ

Mit dem Kauf eines Titels bei Musicload erwerben Sie klar geregelte Nutzungsrechte. Sie haben das Recht, den Titel anzuhören, zu brennen und auf WMA/MP3-Player zu kopieren.

Die Nutzungsrechte werden Ihnen unter anderem in der jeweiligen Titelansicht Punkt für Punkt genau dargestellt. Auch im Music-Explorer werden die Nutzungsrechte angezeigt. Nach dem Kauf können Sie die Nutzungsrechte für jeden einzelnen Titel auch auf der Seite Meine Downloads einsehen.

So und nun guck dir deine gedownloadeten Krempel an und du siehst was du für "Rechte" hast oder auch nicht.

... ich hab das in 5 Sekunden gefunden u. bin kein Musicload-Kunde ...
 
Das hatte ich auch gefunden. Nur leider steht bei den gekauften Titeln lediglich dabei wie oft ich sie anhören und brennen darf. Nicht ob ich sie im lokalen Heimnetzwerk weitergeben darf.
 
Ich will meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, aber CDs darf man afaik an bis zu 7 Freunde weitergeben (natürlich unter Achtung eines Kopierschutzes). Da es bei Musicload kein DRM mehr gibt, ist das Kopieren also nicht das Problem - nur ob man die Dateien auch so weitergeben darf!?

Kannst dich ja hier mal durchlesen:
Die wohl wichtigste und für den obigen Fall einschlägige Schranke des Urheberrechts ist die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern. Aber auch diese Schranke hat ihre Grenzen. Die Kopien müssen ausschließlich dem privaten (= Familienmitglieder, Freunde) Gebrauch dienen, es dürfen nur ca. sieben Kopien angefertigt werden, diese Schranke gilt nicht für Datenbanken und es darf kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden. Zudem dürfen keine offensichtlich rechtswidrig erstellten Vorlagen kopiert werden.
(http://www.ojr.de/index.html?/2007/4.htm > Abschnitt Grenzen)

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


Am sichersten wäre es bei Musicload nachzufragen (wobei ich mir vorstellen kann, dass die die Weitergabe tendentiell eher verbieten würden - ob zu recht oder zu unrecht). Hier im forum wird dir das wohl niemand 100-%-ig sagen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben