Was ist zu tun, wenn ein Abonnent plötzlich nicht mehr am Leben ist?

Bully49

Lt. Commander
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Folgendes: Bekannter eines Verwandten ist vor etwa einem Jahr gestorben. Da er allein drei Digitales-Zeitungsabonnement hatte, werden aus dem Bankkonto weiter die Abos monatlich abgebucht. Die Ehefrau wusste nicht, dass er Digital-Abos hatte, und sie kann oder kommt nicht an den Daten des PC, denn der Mann war der alleinige Benutzer …

Ich habe sie geraten, die Zeitungen direkt anzusprechen, da sie Kontoauszüge hat, dann weiß sie ja, welche Zeitungen sind. Sicher, die Zeitungen werden bestimmt Kulanz zeigen.

Oder was meint Ihr?
 
Ich würde einfach eine Kündigung via Briefpost oder E-Mail an die Verlage schicken, auf den Todesfall verweisen, und erwarten, dass die den Vertrag sofort kündigen.
 
Daran haben wir auch gedacht. Sogar mit einer Kopie der Sterbeurkunde mit senden.
 
Ja, dann einfach machen. Und mit dem schreiben gleich die Einzug Ermächtigung widerrufen. Die Erben haben doch Konto Vollmacht?!
 
Bully49 schrieb:
Oder was meint Ihr?
Die rechtliche Grundlage für die Kündigung eines Abonnements, im Falle des Todes eines Vertragspartners, findet sich in § 613 BGB, der die Fortführung von Verträgen im Todesfall regelt.
 
Micha- schrieb:
Die Erben haben doch Konto Vollmacht?!
Die Frau ist die alleinige Erbin und ist schon über 80 und denke Vollmacht hat sie ...
Mal sehen, wie sie das schaft.
 
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