Was muss ich tun um wählen zu dürfen?

Acrylium

Vice Admiral Pro
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Wenn ich an der Europawahl teilnehmen möchte, was muss ich da tun? Alle sprechen davon und alle wollen dass man mitwählt, aber wie geht das?

Ich möchte meine Stimme zwar ohnehin einer kleinen Parteil geben und sie damit mehr oder weniger vergäuden, aber dennoch würde ich gern mitwählen. Wo muss ich mir so 'nen Wahlschein oder was auch immer man dafür braucht abholen oder wo muss ich beantragen, da mitwählen zu dürfen?
 
Normalerweise müsstest du eine Wahlbenachrichtigung per Post bekommen. Ich hatte die vor 2 Wochen oder so bekommen. Diese Benachrichtigung musst du dann halt am Wahltag in deinem Wahllokal vorlegen und kannst dann wählen. Alternativ kannst du damit auch die Briefwahl beantragen bzw. gleich im Bürgeramt (steht auch drauf wo das in deiner Stadt is) wählen. So hab ich das gemacht. Ich glaube das man aber schon 18 sein muss.
 
Du mußt schon irgendwo gemeldet sind damit man dir Überhaupt die Unterlegen zu stellen kann.
Sonst kannst du mit Sicherheit auch unter Vorlage deines Ausweises in deinem Wahllokal wählen.
 
du brauchst die wahlbenachrichtigung UND einen ausweis.
wo du wählen kannst (dein wahllokal), steht auf der wahlbenachrichtigung.


gib deine stimme ruhig einer kleinen partei, da ist nichts vergeudet.
die freuen sich auch über jede stimme. ;)
 
ich nehm mal an europawahl ist auch erst ab 18 ->volljährigkeit ?
 
Damit überhaupt wählen gehen kannst musst du wahlberechtigt sein. Ist dies gegeben, brauchst du die/ eine Wahlbenachrichtigung. Bist du kurz vor Versenden der Wahlbenachrichtigung umgezogen, kannst u. darfst du im zuständigen Wahlkreis unter Vorlage des Personalausweises wählen.
 
Du musst auf jeden Fall im Wählerverzeichnis erfasst sein. Ohne Eintrag kein Chance zu wählen.

Komisch ist aber, dass du noch keine Post bekommen hast, sofern du wahlberechtigt bist. Schließlich sind es keine zwei Wochen mehr bis zur Wahl. Ggf solltest du dich da mal erkundigen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116, Abs. 1 GG, die am Wahltag das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind wahlberechtigt, soweit sie älter als 18 Jahre sind und seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Europawahl
 
Deine Frage dürfte damit beantwortet sein. Falls nicht, melden ;)

Und denk dran, so eine Wahlkarte kann mal leicht in aderen Papieren im Briefkasten "untergehen".

OT entsorgt und geschlossen.
 
Ich habe tatsächlich keine Post bekommen wegen der Wahl (oder sie ist in der ganzen Werbung untergegangen). Wo kann ich mich denn da nun erkundigen? Welches Amt oder welche behördliche Stelle ist dafür zuständig?
 
Beim Bürgermeisteramt/Wahlamt (frag in deinem zuständigen Rathaus nach) deiner Stadt, da solltest du dich melden und fragen.
 
Der Brief kommt im normalen Umschlag und ist persönlich adressiert.
Insofern schwer übersehbar.

Viele Gemeinden bieten die Direktwahl an, also das wählen vor dem eigentlichen Termin.
So habe ich das gemacht.
 
Lieber MichaW, es gibt Wahlbenachrichtigungskarten und es heißt Briefwahl.

Den Wahlbrief bekommt man erst, wenn man sich zur Briefwahl bei der Gemeinde angemeldet hat. Dies erfolgt in der Regel erst, wenn die die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt/zugestellt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet: (was ergänzt)
Man sollte noch darauf hinweisen, dass die Briefwahl vom Grundgesetz nur als Ausnahme zugelassen wird, nicht als Regel - der Chaos Computer Club empfielt deswegen, wenn in deinem Wahlkreis ein Wahlcomputer genutzt wird, Briefwahl zu machen und eine Erklärung anzufügen, dass man per Briefwahl wählt, weil man dem Wahlcomputer nicht traut - wenn das genügend Leute machen und nur diesen Grund angeben, damit die Briefwahl in dem Wahlreis zu einer Regel wird, die wegen dem Wahlcomputer stattfindet, muss der Wahlkreis geeignete Maßnahmen ergreiffen, dass in der Regel wieder im lokal gewählt wird und somit dem Wahlcomputer wieder abschaffen. ;)

Achso und grundsätzlcih darf jeder den Wahlbetrieb für sich selbst überwachen, man darf also nicht des Lokals verwiesen werden, wenn man sich persönlich davon vergewissern will, dass die Wahlhelfer da nicht betrügen und jeder darf in seinem eigenen Wahlkreis Klage erheben, wenn er begründete Zweifel am Wahlergebnis hat - wenn in urem Wahlkreis also ein Wahlcomputer aufgestellt wird, fragt ruhig mal beim CCC an, ob die euch in der Klage unterstützen wollen, denn die wollen vermutlich gegen jeden Wahcomputer klagen, dürfen aber nicht, weil der Kläger zwingend aus dem Wahlkreis kommen muss, gegen dessen Wahl geklagt wird. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@MountWalker: In Köln muß man nichtmal einen Grund zur Briefwahl angeben.

@ThomasK_7: Die Wahlbenachrichtigungskarten werden im Brief zugesandt und mit dieser kann man zur Direktwahl. Zumindest hier heißt das so. Man geht mit der Wahlbenachrichtigungskarte beispielsweise zum Wahlamt und bekommt dort seine Wahlunterlagen, die man direkt ausfüllt und abgibt.
http://www.stadt-koeln.de/1/wahlen/europawahl/2009/03603/
 
Ich bin mit meiner Wahlbenachrichtigung bei uns zum Bürgeramt gegangen, dort musste ich dann den Perso vorzeigen, dann hab ich den Wahlzet...katalog (:D) bekommen und konnte in die Kabine zum wählen gehen. Auch ich musste Erklärung abgeben warum ich das machen möchte.
 
@ MichaW

In Berlin muss man auch keinen Grund zur Briefwahl angeben - man muss den vermutlich nirgends in Deutschland angeben, aber man darf, auch wenns auf dem Brief kein vorgefertigtes Kästchen für den Grund gibt. ;)
 
Also wie ich heute von der zuständigen Stelle in Mainz erfahren habe, wurde ich "von Amts wegen abgemeldet" und bin somit auch nicht mehr im Wählerverzeichnis eingetragen. Das ist auch der Grund warum ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe. Wieso ich abgemeldet wurde konnte man mir jedoch nicht sagen, ein Grund gibt's dafür offenbar nicht.

Auf Nachfrage hin wird es mir also demnach nicht möglich sein, an einer Wahl dieses Jahr teil zu nehmen. Eine Neuanmeldung ist wohl auch nicht so leicht, da man aus den Akten kein Grund ersichtlich ist, wieso ich ohne mein Zutun abgemeldet wurde.

Ich habe auch eben noch beim Bürgeramt in Mainz angerufen, aber dort meinte der Herr nur, dass man mir zu dem Vorgang erst nach der Wahl auskunft erteilen würde und er am Telephon sowieso nichts dazu sagen wird.

Und das nennt sich hier alles tatsächlich noch Demokratie...
 
Zuletzt bearbeitet:
@acrylium

Was hat das jetzt mit der Qualität unserer Demokratie zu tun? Hört sich für mich eher wie ein Behörden/Verwaltungsfehler(?) an.

MFG
 
Wenn solche Behördenfehler dazu führen, dass wahlberechtigte Bürger von der Liste gestrichen werden, ist das erstmal unbeabsichtigte Wahlverfälschung.
 
@mount walker

Nochmal: Was sagt das jetzt über die Qualität unserer Demokratie aus?
Wie oft kommt soetwas vor? Wir kennen weder die Ursachen der Streichung noch deren Intension.

Was bringt die Streichung eines Einzelnen, wenn man Wahlen verfälschen wollte?

Es gibt keinen logischen Zusammenhang zwischen diesem Fall und einer aus den Fingern gesogenen Bewertung unserer Demokratie.

MFG
 
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