Wechsel der Steuerklasse (mögliche Nachzahlung bei Steuererklärung)

Bigger

Lt. Commander
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Hallo,

meine Freundin und ich stehen vor der Entscheidung zu heiraten/nicht zu heiraten. Allerdings ist mir jetzt auch mit Informationen aus dem Internet noch nicht zu 100% klar inwiefern sich ein möglicher Wechsel in der Steuerklasse auf unsere Finanzsituation auswirkt:

Folgendes Szenario:

Bisher sind wir beide in SK 1/1. Wir hätten vor in 3/5 zu wechseln. Meine Freundin ist 12 Monate in Elternzeit und bekommt dementsprechend Elterngeld. Nach diesem Jahr würde sich wieder halbtags (20-25 Stunden) arbeiten.
Dementsprechend ist dann auch das Gefälle in unserem Bruttoeinkommen, so dass ein Wechsel in SK 3/5 aus diesem Aspekt Sinn ergeben würde.
Jetzt hab ich allerdings gelesen, dass durch den Wechsel in SK 3/5 hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung anfallen können. Soweit ich das verstanden habe, wird das Bruttoeinkommen der Person in SK5 auf das der Person mit SK3 gerechnet (vereinfacht gesagt) und bei der Lohnsteuer wird dann so getan, also ob nur eine Person das gesamte Bruttoeinkommen hätte und dementsprechend wird die Lohnsteuer neu angesetzt.
Exemplarisch:

- Person 1 Bruttoeinkommen 40000 (SK 3)
- Person 2 Bruttoeinkommen 17 000 (SK 5)

Anhand der Vergleichstabelle http://vergleich.steuerlinks.de/einkommensteuer-splittingtabelle-2013.pdf ergibt sich bei den Beträgen dann einen Unterschied in der Lohnsteuer von Person 1 von 5354 bei einem Bruttoeinkommen von 40 000 und 10266 bei einem „neuen“ Bruttoeinkommen von 57 000. Der Mehrbetrag würde den Vorteil, denn man durch den höheren Nettolohn so gut wie vollständig auffressen.

Oder habe ich da einen Denkfehler?
 
Allgemein geht es darum, die günstigste Kombination der Steuerklassen zu finden. Also ob man sich getrennt veranlagt und beide Gehälter getrennt besteuern lässt, oder diese zusammenlegt und dann fiktiv nur ein Einkommen versteuert.

Hierzu gibt es im Internet auch Steuerrechner um die beste Kombination herauszufinden.

Sinn macht es nur, weil die Steuertabellen immer Sprünge enthalten. Kalte Progression ist dir vielleicht schonmal über den Weg gelaufen - du bekommst vom Arbeitgeber eine marginale Gehaltserhöhung, rückst damit in der Steuertabelle nach oben und hast am Ende weniger Netto in der Tasche weil der Gehaltssprung niedriger war als die zusätzlich zu zahlende Steuer.
Auch ein Aussnutzen von Freibeträgen spielt bei der Steuerklassenwahl eine Rolle ... aber der Rechner hilft einen bei der Entscheidung.

PS afaik darfst du jedes Jahr die Kombination anpassen ...
 
Zunächst einmal grundsätzlich: Lohnsteuer ist nur eine Steuervorauszahlung ! Bei der Festsetzung der endgültigen Einkommensteuer wird die Lohnsteuervorauszahlung von der Steuerschuld abgezogen. Deshalb ist es grundsätzlich vom Ergebnis her immer gleichgültig, wie die Steuerklassen bei Ehepartner verteilt sind, am Ende erfolgt die korrekte Einkommensbesteuerung. Allerdings während des Jahres können sich natürlich daraus Liquiditätsnachteile oder -vorteile (spätere Steuernachzahlung oder -erstattung) ergeben, die man bei einer günstigen Wahl der Lohsteuerklassen unterjährig weitgehend vermeiden kann.

Bei nicht Verheirateten ergibt sich 2015 folgende Einkommensteuer beim jeweils zu versteuernden Einkommen von:

40.000 => 9.431
17.000 => 1.946
----------------------------------
zusammen => 11.377

Wird dasselbe Einkommen von Verheirateten versteuert ergibt sich:


57.000 => 10.739


Wie man sieht, ist die Ersparnis im Grunde gering, weil beide relativ hohes Einkommen haben.
Interssant wird das also erst, wenn einer der Partner sehr wenig oder nichts verdient, dann
ist die Versteuerung mit gemeinsamer Veranlagung interessant.

Wenn, wie in Deinem Falle, die Partnerin in diesem Jahr Lohneratzleistungen erhält (Elterngeld)
lohnt sich die gemeinsame Veranlagung deshalb; weil Du dann viel weniger Lohnsteuervoraus-
zahlungen entrichten musst und weniger Einkommensteuer bezahlst. Allerdings wird auch
hier Dein Einkommen so versteuert, als wenn die Lohnersatzleistung Einkommen wäre, lediglich
ist dann auf die Lohnersatzleistung keine Steuer zu bezahlen.

Noch etwas ist hier übrigens zu beachten:

Das endgültig zu versteuernde Einkommen ist natürlich nicht das Bruttoeinkommen; also im obigen
Beispiel nicht der Betrag von 57.000 Euro; davon gehen natürlich noch alle Freibeträge und Absetzungen ab ! Schätzungsweise würden bei 57.000 Euro Bruttoeinkommen letztlich nur circa
35.000 bis 40.000 dem Steuersatz der Einkommensteuertabelle unterliegen. Aber dies ist immer
stark von den individuellen Steuerverhältnissen abhängig, weshalb sich da keine generelle Aussage
treffen lässt.

Aus diesem Grunde kann man auch den Einkommensteuertarif aus der Einkommensteuertabelle oder
Einkommenstuersplittingtabelle nicht mit der Anwendung der Lohnsteuertabelle vergleichen, denn in der Lohnsteuertabelle sind bereits ein Teil der Steuervergüngstigungen (Freibeträge, Werbungskostenpauschale etc.) berücksichtigt !




_killy_ schrieb:
Sinn macht es nur, weil die Steuertabellen immer Sprünge enthalten. Kalte Progression ist dir vielleicht schonmal über den Weg gelaufen - du bekommst vom Arbeitgeber eine marginale Gehaltserhöhung, rückst damit in der Steuertabelle nach oben und hast am Ende weniger Netto in der Tasche weil der Gehaltssprung niedriger war als die zusätzlich zu zahlende Steuer.

Das stimmt nicht ! Die Progression wirkt sich unabhängig davon aus, ob man gemeinsam veranlagt wird oder Single ist !

_killy_ schrieb:
Auch ein Aussnutzen von Freibeträgen spielt bei der Steuerklassenwahl eine Rolle ... aber der Rechner hilft einen bei der Entscheidung.

Auch das ist falsch, denn die Einkommensteuer kennt keine Steuerklassen; eine Auswahl der Lohnsteuerklasse betrifft nur günstigere oder ungünstigere Lohnsteuervrauszahlungen; bei der endgültigen Einkommensteuer wird alles wieder ausgeglichen
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank schon mal für die Antworten :)

@_killy_
Der Steuerrechner sagt mir ja nur für welches Bruttoeinkommen welche Kombination am Besten ist. Da ist es mir schon bewusst, dass 3/5 die beste Lösung ist, damit wir in meinem Fall am meisten Netto raus bekommen. Die Frage ist nur wie sich das am Ende bei der Steuererklärung dann auf eine mögliche Nachzahlung auswirkt, so dass der Vorteil von mehr Netto pro Monat wieder aufgefressen wird.

@de la Cruz

Das heißt also, dass es sich für den Zeitraum der Elternzeit auf jeden Fall lohnen würde mit SK 3/5 zu fahren? Für den Zeitraum danach (Partnerin arbeitet wieder Teilzeit) ist im Bezug auf eine mögliche Nachzahlung die Kombination 3/5 aber dann nicht mehr so lohnenswert? Lohnenswert in dem Sinn, dass viel von dem monatlichen Mehr an Netto am Ende wieder für eine Nachzahlung draufgeht.

edit\

Also im Endeffekt geht es mir nicht darum, welche Kombination der Steuerklassen jetzt am Sinnvollsten wäre, sondern ob es sich lohnt aus finanzieller Sicht zu heiraten. So dass am Ende vom Jahr (inkl. möglicher Nachzahlung) wirklich ein spürbar größeres Nettoeinkommen (auf beide Partner gerechnet) zu Buche steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ de la Cruz

Ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, die kalte Progression gibt es natürlich auch bei allein veranlagten. Ausgenutzt wird aber immer der Sprung in der Tabelle ... also auch bei sehr kleinen Abweichungen im Einkommen, können sich teilweise unterschiedliche Steuerklassen lohnen.
Und ja, es geht auch nur um den Liquiditätsvorteil. Ich wollte hier nur niemanden mit einer zu langen Antwort erschlagen ;)
 
@Bigger

Ja, für die Elternzeit ist das auf alle Fälle günstiger, gemeinsam zu veranlagen, also verheiratet zu sein !

Für die Zeit danach ist kann die Kombintion 3/5 auch dieGünstigste sein; je mehr die Einkommen sich angleichen, desto eher könnte auch 4/4 günstiger werden; das muss man dann aber individuell berechnen, wenn feststeht, wie hoch das Teilzeiteinkommen des Partner ist; generell kann man das nicht sagen.

Wenn man aber verheiratet ist, bleiben ohnedies nur die beiden Möglichkeiten 3/5 oder 4/4.
 
Und mit den Kombinationen bleibt dann auch am Ende inkl. einer möglichen Nachzahlung spürbar etwas hängen (nach der Elternzeit)? Die Alternative wäre nicht zu heiraten und beide behalten dann die Steuerklassen 1/1.
 
Ja klar, wenn nur Lohnersatzleistungen vom Partner bezogen werden, reduziert sich dann die nach Lohnsteuerklasse III entrichtete Steuer noch nach der Splittingtabelle. Wegen der anzurechnenden Lohnersatzleistungen allerdings nicht mehr so deutlich wie bei keinem Einkommen des Partners.

1/1 wäre aber auf alle Fälle deutlich ungünstiger !
 
Ok, vielen Dank :)

Kann man irgendwie grob abschätzen oder ausrechnen wie hoch so eine Nachzahlung bei SK 3/5 sein wird? Aktuell wäre unser Vorteil im Vergleich zu SK 1/1 bei ca. 400 Euro netto mehr im Monat (in der Elternzeit).
Arbeitet meine Freundin wieder Teilzeit, wären es nur noch ca. 150-200.

Interessant für mich wäre in welchem Verhältnis dann grob gesagt eine Nachzahlung ausfallen würde. Gibt es da eine grobe Formel oder Richtlinie?
 
Im Endeffekt kommt es dann doch aufs gleiche raus, oder?

Endweder man macht (als Verheiratete) 4/4 und zahlt während des laufenden Jahres tendenziell zu viel Steuer, die man dann mit der Steuererklärung zurück erhält.
Oder man geht auf 3/5 und zahlt während des laufenden Jahres eher zu wenig, die dann mit der Jahreserklärung nachgezahlt werden müssen.

Ich hatte mich damals, als ich noch verheiratet war, mit meiner damaligen Frau für 4/4 entschieden.
 
Ja, das ist eben die Frage ob es im Endeffekt auf dasselbe rauskommt.

Ob ich jetzt 4/4 bzw. 1/1 (unverheiratet) oder auf 3/5 gehe. Weil wenn mir am Ende von Jahr dasselbe an Geld bleibt, gibt es keinen Grund zu heiraten (aus finanzieller Sicht).

Weil auf den ersten Blick ist der Vorteil des Heiratens ja durchaus vorhanden durch den höheren Nettolohn.

Vielleicht drücke ich mich auch zu kompliziert aus. Eigentlich ist es ganz simpel was ich wissen will:

Durch einen möglichen Wechsel der Steuerklassen (von 1/1 - nicht verheiratet zu 3/5 verheiratet) ergibt sich aus unserer Verdienst-Situation ein durchaus spürbares Plus im Nettoeinkommen. Dieses Plus bringt mir allerdings nichts, wenn ich es am Ende des Jahres wieder zum Großteil zurückzahlen darf.

Daher die Frage: Lohnt sich das Heiraten aus finanzieller Sicht im Bezug auf ein spürbares + beim Nettoeinkommen am Jahresende im Vergleich zum nicht Heiraten. (Wenn ich Vollzeit mit 40k Brutto und mein Freundin Teilzeit mit 17k Brutto arbeitet). Laut Lohnrechner würde sich das definitiv lohnen, da ist allerdings der Faktor der Steuernachzahlung nicht mit einberechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man aber verheiratet ist, bleiben ohnedies nur die beiden Möglichkeiten 3/5 oder 4/4.

Wenn man es ganz Streng nimmt, gibt es noch 4/4 mit Faktor. Ist halt nur was für richtige Erpsenzähler.

Ob ich jetzt 4/4 bzw. 1/1 (unverheiratet) oder auf 3/5 gehe. Weil wenn mir am Ende von Jahr dasselbe an Geld bleibt, gibt es keinen Grund zu heiraten (aus finanzieller Sicht).

Hatte heute hier nen Fall, bei denen sich getrennte Veranlagung (sie werden behandelt als ob sie nicht verheiratet wären), mehr gelohnt hat. 700,- € Vorteil. Das kann schon im nächsten Jahr ganz anders aussehen, weil andere Versicherungen vorliegen, mehr/weniger Werbungskosten entstehen, oder aber auch der Verdienst sich ändert.

Nürlich gibt es auch den Fall wo sich heiraten aus steuerlichen Gründen immer lohnt. Nehmen wir an, dein Job entwickelt sich so gigantisch, dass du in den nächsten Jahren das mehr verdienst, was deine Freundin verdienen würde. Sie bräuchte nicht mehr arbeiten. In diesem Fall würde die "Hausfrau" Klasse 5 nehmen und u 3. Dann nimmt sie noch nen 450,-€ Job an und alles läuft super.
 
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Wegen der Steuerklassen allein würde ich niemals raten zu heiraten.
Leuten, die noch nie verheiratet waren, ist nämlich nicht bewusst, was für enorme Summen eine Scheidung verschlingen kann, wenn diese nicht absolut geräuschlos verläuft (und das passiert selten)
 
Keine Ahnung ob es dir hilft, aber bei den WISO programmen kann man sowas im Planspielmodus durchspielen, mit allen deinen Werten. In den letzten Jahren war das Ding bei mir immer bis auf den +-10 Euro immer richtig.
 
Bigger schrieb:
Ja, das ist eben die Frage ob es im Endeffekt auf dasselbe rauskommt.

Ob ich jetzt 4/4 bzw. 1/1 (unverheiratet) oder auf 3/5 gehe. Weil wenn mir am Ende von Jahr dasselbe an Geld bleibt, gibt es keinen Grund zu heiraten (aus finanzieller Sicht).

Grundsätzlich solltest du dich nicht so sehr an den Lohnsteuerklassen aufhalten. Die haben mit der tatsächlichen Einkommensteuer-Schuld im Grunde genommen überhaupt nichts zu tun. Wie schon gesagt wurde, ist das nur eine Form der Vorauszahlung.

Heiraten bringt eine Steuerersparnis mit sich, wenn eine Partei spürbar weniger verdient als die andere. Denn das zu versteuernde Einkommen von beiden Personen zusammengerechnet wird durch zwei geteilt. Und das zu versteuernde Einkommen wird dann je nach Höhe in eine dieser Formeln eingesetzt:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Daraus ergibt sich die Steuerschuld, die mal 2 gerechnet wird. Auf diese wird die Lohnsteuer angerechnet.

Oder anders ausgedrückt: wenn eine Single-Person ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. 55.000€ hat, und dann eine Frau heiratet, die 25.000€ pro Jahr verdient, dann wäre das neue zu versteuernde Einkommen 80.000 durch 2 = 40.000. Dann befindest du dich bei Formel Nr. 3, und nicht Nr. 4, wie vorher. Und weil der Steuersatz in DE progressiv verläuft, sparst du dann untern Strich Steuern.
 
Lohnt sich das Heiraten aus finanzieller Sicht im Bezug auf ein spürbares + beim Nettoeinkommen am Jahresende im Vergleich zum nicht Heiraten.

Ich habe deine "groben" Richtwerte mal in meinen Rechner geworfen. Ohne Vers. Werbung etc. sagt der mir ist 3/5 besser als 4/4.
Das heißt aber noch lange nicht, dass es sich für DICH lohnt.

Nach meinen Zahlen dürfte deine Freundin nur verschwindent kleine LSt-Beträge haben (ca. 30Euro). Da kämen dann später mal locker 200,-€ drauf. Gut du hast mtl. mehr dafür zahlt deine "Frau" dann für dich Steuern. Ihr seid dann verheiratet, also ist es eh ein Topf.
Wenn du es nur an diesen Zahlen fest machen willst, lass das heiraten lieber, gibt sonst nur Stress.
 
Um genau sagen zu können, ob verheiratet steuerlich besser für Euch ist, müsste man die genaue Höhe der Lohnersatzleistungen Deiner Freundin kennen. Bei getrennter Veranlagung zahlt nämlich Deine Freundin überhaupt keine Steuern auf Lohnersatzleistungen. Im Falle der Verheiratung werden die Lohnersatzleistungen zwar auch nicht besteuert, Ihr zahlst aber einen höheren Steuersatz auf Dein Einkommen, als wenn der Ehepartner keine Einkünfte hätte.

Wenn Du das alles auch unter Berücksichtigung der Steuerklassen mal ausgerechnet haben willst, schick mir einfach mal eine IM mit den genauen Einkünften !
 
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