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Seit wann wird muß man Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Immer den Betrag, den du erhalten hast.
Wenn er netto ausbezahlt wurde, natürlich auch netto an den Arbeitgeber.
Die zuviel bezahlten Steuern und Abgaben können Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend zurückverlangen (Jahresausgeleich).
wenn man vor dem 31.3. gekündigt wird,und im vertrag steht nur das man das weihnachtsgeld zurückzahlen muss.ich bekomme es brutto.wird dann mit den andren abzügen verrechnet.
will heissen bei mir steht nur w-geld 593 euro.
also bekommt er es auch brutto wieder?
Kommt auf den Vertrag an, bei uns ist es auch so, dass man es, vertraglich festgehalten, so und so zurückzahlen muss.
Afaik musst Du es voll zurückzahlen und bekommst dann die überzahlte Steuer mit der Steuererklärung zurück.
Kommt auf den Vertrag an, bei uns ist es auch so, dass man es, vertraglich festgehalten, so und so zurückzahlen muss.
Afaik musst Du es voll zurückzahlen und bekommst dann die überzahlte Steuer mit der Steuererklärung zurück.
sowas gibt´s? Kann mir kaum vorstellen, daß das rechtens ist.
Das Weihnachtsgeld ist ja keine Vorauszahlung für noch zu leistende Dinge. Bei mir ist es so, daß ich in den Jahr in dem ich kündige oder gekündigt werde keinen anteiligen Anspruch auf Auszahung habe, also zb. halbes Weihnachtsgeld wenn ich im Juli kündige.
Der ist bestimmt anfechtbar.
Es MUSS Dir eine Sicherheit gegeben werden über das Geld auch verfügen zu können. Der Arbeitgeber kann nicht von Dir verlangen, Geld, dass Du am 01.12. oder 15.12. bekommst bis zum 31.03. des nächsten Jahres aufzubewaren. nene, so geht das nicht.
Wenn Du kündigst, ok.
Wenn Dir fristlos gekündigt wird weil Du scheiße gebaut hast, auch ok. Aber nicht wenn der Betrieb Dir betriebsbedingt kündigt oder die Firma pleite geht.
Der ist bestimmt anfechtbar.
Es MUSS Dir eine Sicherheit gegeben werden über das Geld auch verfügen zu können. Der Arbeitgeber kann nicht von Dir verlangen, Geld, dass Du am 01.12. oder 15.12. bekommst bis zum 31.03. des nächsten Jahres aufzubewaren.
Hm... doch das kann er leider.
Man muss hier unterscheiden zwischen Weihnachtsgeld und einem 13. Monatsgehalt, auch wenn sich mir dieser Unterschied so klar nicht erschliesst.