Welche Art bzw. Sparte des Rechtschutzes greift hier?

avalon74

Lt. Junior Grade
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Juni 2005
Beiträge
339
Hallo zusammen,

möchte den Balkon meines Hauses mit einem Geländer versehen lassen. Handwerker wäre in dem Fall ein Metallbauer. Falls das Ergebnis nicht "sauber" wird und außerhalb der gängigen Toleranzen im Metallbau liegen wird und ich das reklamieren müsste ...
Bei den Versicherungen kann man ja Bausteine wählen wie Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen ...

Läuft das in meinem Fall unter "Privat"?

MfG
 
Privat. Beinhaltet in der Regel den Baustein der Vertragsrechtschutz, aber das musst du nachlesen.
 
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Ich meine, das läuft unter Vertragsbestandteil Wohneigentum, welches gesondert kostet.
 
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