Lord Extra
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2009
- Beiträge
- 2.035
Ich hoffe, das Thema passt hier hin? Falls nicht, bitte verschieben.
Folgendes:
Bei uns wird nebenan ein Haus frei. Nun habe ich die Höhe des "Verkehrswertes" erfahren und frage mich, was es genau damit auf sich hat? Bin am Grübeln, die Bude zu kaufen, damit man sein eigenes Reich etwas vergrößern kann, die "Bude" recht "günstig" ist und man so sicher sein kann, dass nebenan keine Leute einziehen, die man nicht als Nachbarn haben möchte... Man hat halt gerne seine Ruhe!
Welche genaue Bedeutung hat der so genannte Verkehrswert der Immobilie, der durch ein Gutachten ermittelt worden ist?
Einziger Gläubiger für die Immobilie ist eine Bank, die sämtliche Rechte an dem Objekt hat, weil die Finanzierung scheinbar nicht geklappt hat.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verkehrswert der Wert ist, den man normalerweise auf dem freien Markt bezahlen müsste, wenn man eine Immobilie normal erwirbt? Kann es sein, dass das Haus auch für deutlich weniger unter den Hammer gehen könnte, wenn niemand bereit ist, bis zum Verkehrswert oder noch höher mitzubieten?
Mit welcher Höhe wird ggf. das Startgebot festgelegt werden, ab dem gesteigert werden kann? Gibt es da Richtwerte im Verhältnis zum Verkehrswert? Sollte niemand bis an den Verkehrswert heran bieten, kann es dann sein, dass das Haus auch für deutlich weniger weg gehen kann / muss? Welche Möglichkeiten hat die Bank, den Verkauf zu deutlich niedrigerem Erlös dann zu verhindern? Kann der Zuschlag auch bei einem deutlich niedrigerem Preis erfolgen oder hat die Bank das Recht und die Möglichkeit den Verkauf zu einem deutlich niedrigerem Erlös als gewünscht zu verhindern?
Gibt es eine Art Workshop "Zwangsversteigerung für Dummies" oder ähnlich, wo man sich in die Thematik mal etwas einlesen kann, um zu wissen, was da als Interessent auf einen zukommen kann?
Gruß LE
Edit:
http://www.test.de/Zwangsversteigerung-Hauskauf-mit-Herzklopfen-1151574-2151684/
Habe hier einige Antworten auf meine Fragen gefunden. Gelten diese Regeln für alle Bundesländer in Deutschland?
Könnte man auf die Bank zugehen und sich als Kaufinteressent mit der Bank "außergerichtlich" auf einen Kaufpreis einigen? Die Bank wird zwar versuchen, den maximalen Erlös zu erzielen, aber das wird, so denke ich "schwierig", weil der Zustand des Objekts und die Lage schon sehr "speziell" sind. Außerdem ist noch einiges an Investitionen zu tätigen, um die Hütte zu renovieren. Als Handwerker kein Problem, aber als Bürotäter, der nicht weiß wo man einen Akku-Schrauber oder einen Vorschlaghammer anfassen muss, schon eine nahezu unüberwinbare Hürde. Das Objekt lohnt sich nur bei viel handwerklicher Eigenleistung, da sonst ein Neukauf attraktiver ist, was den Interessentenkreis einschränken dürfte.
Die Bank wird ja wohl eine "Schmerzgrenze" haben? Wie hoch wird die wohl sein? Könnte die auch unter der Mindestgebotshöhe von 5/10 des Verkehrswertes liegen?
Folgendes:
Bei uns wird nebenan ein Haus frei. Nun habe ich die Höhe des "Verkehrswertes" erfahren und frage mich, was es genau damit auf sich hat? Bin am Grübeln, die Bude zu kaufen, damit man sein eigenes Reich etwas vergrößern kann, die "Bude" recht "günstig" ist und man so sicher sein kann, dass nebenan keine Leute einziehen, die man nicht als Nachbarn haben möchte... Man hat halt gerne seine Ruhe!
Welche genaue Bedeutung hat der so genannte Verkehrswert der Immobilie, der durch ein Gutachten ermittelt worden ist?
Einziger Gläubiger für die Immobilie ist eine Bank, die sämtliche Rechte an dem Objekt hat, weil die Finanzierung scheinbar nicht geklappt hat.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verkehrswert der Wert ist, den man normalerweise auf dem freien Markt bezahlen müsste, wenn man eine Immobilie normal erwirbt? Kann es sein, dass das Haus auch für deutlich weniger unter den Hammer gehen könnte, wenn niemand bereit ist, bis zum Verkehrswert oder noch höher mitzubieten?
Mit welcher Höhe wird ggf. das Startgebot festgelegt werden, ab dem gesteigert werden kann? Gibt es da Richtwerte im Verhältnis zum Verkehrswert? Sollte niemand bis an den Verkehrswert heran bieten, kann es dann sein, dass das Haus auch für deutlich weniger weg gehen kann / muss? Welche Möglichkeiten hat die Bank, den Verkauf zu deutlich niedrigerem Erlös dann zu verhindern? Kann der Zuschlag auch bei einem deutlich niedrigerem Preis erfolgen oder hat die Bank das Recht und die Möglichkeit den Verkauf zu einem deutlich niedrigerem Erlös als gewünscht zu verhindern?
Gibt es eine Art Workshop "Zwangsversteigerung für Dummies" oder ähnlich, wo man sich in die Thematik mal etwas einlesen kann, um zu wissen, was da als Interessent auf einen zukommen kann?
Gruß LE
Edit:
http://www.test.de/Zwangsversteigerung-Hauskauf-mit-Herzklopfen-1151574-2151684/
Habe hier einige Antworten auf meine Fragen gefunden. Gelten diese Regeln für alle Bundesländer in Deutschland?
Könnte man auf die Bank zugehen und sich als Kaufinteressent mit der Bank "außergerichtlich" auf einen Kaufpreis einigen? Die Bank wird zwar versuchen, den maximalen Erlös zu erzielen, aber das wird, so denke ich "schwierig", weil der Zustand des Objekts und die Lage schon sehr "speziell" sind. Außerdem ist noch einiges an Investitionen zu tätigen, um die Hütte zu renovieren. Als Handwerker kein Problem, aber als Bürotäter, der nicht weiß wo man einen Akku-Schrauber oder einen Vorschlaghammer anfassen muss, schon eine nahezu unüberwinbare Hürde. Das Objekt lohnt sich nur bei viel handwerklicher Eigenleistung, da sonst ein Neukauf attraktiver ist, was den Interessentenkreis einschränken dürfte.
Die Bank wird ja wohl eine "Schmerzgrenze" haben? Wie hoch wird die wohl sein? Könnte die auch unter der Mindestgebotshöhe von 5/10 des Verkehrswertes liegen?
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