Wenn man sein Kind ummeldet, muss man es dann zum Einwohnermeldeamt mitbringen?

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rdx2

Gast
Kurz eine Frage:

Wenn man sein Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden will, muss man es dann zum Einwohnermeldeamt mitbringen?

(Also wenn das Kind umgezogen ist und es daher umgemeldet wird).

Oder können die Eltern das auch machen, ohne das Kind beim Einwohnermeldeamt vorzeigen zu müssen?

Wie waren da eure Erfahrungen?
 
Meine Erfahrung: Nicht vorzeigen müssen.
 
Also meine Kinder haben sie sich geweigert, die anzumelden. Haette sie "mitbringen" muessen.
 
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rdx2 schrieb:
Wenn man sein Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden will, muss man es dann zum Einwohnermeldeamt mitbringen?
Das kann von EWMA zu EWMA unterschiedlich sein.

Am besten beim zuständigen EWMA anrufen und nachfragen.
Oder online über ein Kontaktformular nachfragen.
Oder per E-Mail nachfragen.

Nur dann weiß man bescheid, kann sich sicher sein und weiß somit, was zu tun ist.
Eine Nachfrage auf einer Plattform wie dieser führt zu keinem seriösen Ergebnis.
 
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cyberpirate schrieb:
Auch ist das von Landkreis zu Landkreis eh oft anders.
Ich glaube eher, dass das vom Beamten zum Beamten anders ist.
Nennt sich dann "Spielraum".
 
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Ab wann kann man von Beamtenbestechung reden, wenn man "droht", seine Quengelengel mitzubringen?
 
Das kann man so einfach nicht beantworten. Gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht und Alter des Kindes sind z. B. oft wichtig.
Normalerweise wird das auf der Webseite des zuständigen Meldeamtes aber auch aufgeführt.
 
Oder können die Eltern das auch machen, ohne das Kind beim Einwohnermeldeamt vorzeigen zu müssen?
Wie waren da eure Erfahrungen?
Nur zum zeigen, dass dieses Forum tatsächlich freundlich und kompetent ist (sein kann?)
Eigene Erfahrung:
Zu Einwohnermeldeamt hin, sein Anliegen vernünftig äußern. Komplett halt.
Da bekommt man verschiedene Unterlagen/Vordrucke, was die genau brauchen und ausgefüllt wird.
Dann Termin machen, alles besorgen und ausfüllen. Aus Stehgreif heraus war das ....
Geburtsurkunde, Vaterschaft Anerkennung, Miet oder Eigentum Nachweis bzw dann Bestätigung Eigentümer/Vermieter, Du musst dich natürlich (Perso usw) zu erkennen geben können.
Speziell dann halt unterschriebenen Verfügung (Vordruck), dass (Ex) Partner mit Umzug einverstanden ist.
Für Unterhaltvorschuss dann noch eben Arbeitsvertrag/Einkommennachweis, weil 600€ Grenze.

Mit Gebühr kaum für 2.Termin 1/2 Stunde gebraucht. Abholung Vordruck und Termin keine 3 Minuten.
Gut ist, wenn man sortiert und vorbereitet ist. Also alles als vernünftige Kopie dabei hat und aushändigt, wonach die fragen.
 
Joker (AC) schrieb:
wonach die fragen.
Also im meiner Gemeinde:
Bin mit Perso hingegangen und als ich wieder rausgegangen bin, war ich angemeldet.
Keine 5 Min.
So lange wie ich halt zum unterschreiben gebraucht habe. Nix ausfuellen, kein einziges Formular.
Allerdings: Nein zu Kinderanmelden. Haette sie dafuer mitbringen muessen.
 
@diogeneo
Bei einem Umzug/Ummeldung Kind (so die Eingangsfrage) brauchte ich natürlich die Verfügung der Kindsmutter.
Sonst kannst du nicht umziehen oder ummelden (was, wenn der Partner nichts davon weiß? Oder gar illegal wg Trennung, oder sind getrennt und ziehst 600 Km weg?)

Da es scheinbar nicht so oft vorkommt, dass ein alleinerziehender Vater sein Kind ummeldet, war es bei mir ganz genau und penibel durchgeführt worden.
Daher : Geburtsurkunde, Vaterschaft, glaub KG Nachweis, und eben wo es hingeht +
Bescheinigung Vernieter/Eigentümer.
Die eigene Ummeldung ist ja uninteressant und war nicht gefragt.
 
Zuletzt bearbeitet:
rdx2 schrieb:
Oder können die Eltern das auch machen, ohne das Kind beim Einwohnermeldeamt vorzeigen zu müssen?
Wie wäre es mit einem Blick ins Bundesmeldegesetz? :confused_alt:
 
Froki schrieb:
Bundesmeldegesetz
Dass es dafuer ein eigenes Gesetz gibt, wusste ich nicht, vor allem auf Bundesebene.

Deshalb moechte ich hier nochmal hervorheben, dass es auch ganz anders geht.
Naemlich wenn Beamte Verantwortung uebernehmen.
Also nochmal ein Lob an alle, die das auch tun.

Das erste mal, als ich meine Tochter in Deutschland angemeldet hatte, hatte ich ueberhaupt nichts gebraucht.
 

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