Wer ist in Recht? Streit in Ricardo Auktion

Project-X

Commodore
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Guten Abend Peoples!

Ich möchte gerne euch etwas Fragen. Und zwar betrifft es folgendes.
Es geht um ein Ricardo Auktion bei dem ein Streit ausgebrochen ist.

http://www.ricardo.ch/cgi-bin/auk?cmd=viewlot&lotid=383171599

Also folgendes.
Wie Ihr sieht verkauft ein Person auf Ricardo ein CPU.
Der Käufer dieses CPU verlangt sein Geld zurück, weil der Headspreader einmal entfernt wurde (und wieder daraufgeklebt).
Er sagt dass die Garantie dadurch entfällt, dabei wurde nie etwas von Garantie erwähnt.
Er sagt dass falls nix davon drauf steht geht es davon aus es hat eine Garantie.
Er verlangt 200.- CHF (Schadenersetz) und gibt sich zufrieden, ansonsten würde er es an Ricardo Team bzw. an der Polizei melden.

Der Verkäufer wert sich, da er das CPU knapp 2 Wochen benutzt hat, zwar wurde der HS entfernt, aber dann wieder darauf geklebt.
Er hat auf Ricardo nicht erwähnt von wegen ob der HS abgenommen worden ist, oder ob es noch darauf ist.
Es Stand auch in der Auktion das es bei Unklarheiten nachfragen kann z.B. Wegen der Garantie.
Allerdings hat der Käufer es nicht gemacht.
Das CPU ging vorher auch Prima ohne Probleme.


Was denkt Ihr, wer ist in Recht? bzw. wer hat da mehr rechte falls es vors Gericht kommt?
Nimmt mich nur Wunder :D

Ich würde gerne euer Neutrale Meinungen dazu hören.

MfG P-X
 
Hmm, schweizer Recht, keine Ahnung! :D

Nach deutschem Recht würde ich dem Käufer zustimmen. Die Entfernung des Headspreaders ist eine wesentliche Veränderung an der CPU, wenn diese nicht erwähnt wird, kann sich der Käufer darauf verlassen, dass er von einem fabrikneuen Zustand der CPU ausgehen musste.

Wegen des Verschweigens dieser wichtigen Information kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Damit wäre der Verkauf nie zustande gekommen und müßte rückabgewickelt werden.

Oder er macht eine Schlechtleistung bzw. eine positive Vertragsverletzung geltend, weil die Ware nicht dem vereinbarten Zustand entsprochen hat, und pocht auf eine Preisminderung.

Da das bürgerliche Recht in Europa afaik in Europa relativ einheitlich ist, vermute ich, dass es sich in der Schweiz ähnlich verhält. ;) Trotzdem bitte ich diese Aussagen mit Vorbehalt zu behandeln, bis sie idealerweise aus der Schweiz bestätigt worden sind.

Viele Grüße, Tiguar
 
Das ist nicht schlimm wegen der Schweizer Recht oder irgend wo in Europa.
Wollte einfach nur mal so die Neutrale Meinungen hören.

Aber findest du es nicht auch dass der Käufer der Verkäufer ein Vorwurf gibt das es keine Garantie hat? Er ginge davon aus das es Garantie hat, dabei wurde es nicht erwähnt.
Und es wurde doch Angeboten man sollte bei unklarheiten nachfragen? :)

Ich finde es immer wider lustig diese Streitereien wegen Recht und unrecht :lol:
 
Das mit der Garantie ist nur ein Nebenaspekt. Der Käufer ist wahrscheinlich juristisch ziemlich unbeleckt und macht seinem Unmut auf die Weise Luft, die ihm naheliegend erscheint. ;)

Die Garantie war keine zugesicherte Eigenschaft, das ist schon richtig. Genauso wenig wurde eine Originalrechnung in Aussicht gestellt. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass eine wesentliche Veränderung an der CPU vorgenommen wurde. :D

Wenn der Käufer zu einem deutschen Anwalt gehen würde, dann würde der nach juristisch einwandfreien Mängeln suchen. Und bei einer CPU, bei der nicht auf eine schwerwiegende Modifizierung hingewiesen wurde, darf sicherlich vom Werkszustand ausgegangen werden. Der Anwalt würde dann sicher nicht das dünne Eis der Garantiefrage betreten, sondern sich auf dem festen Boden der Mängelrüge oder der arglistigen Täuschung bewegen wollen.

Bis dann, Tiguar
 
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