Wer schützt Cem vor seiner Familie ?

JulesBärle

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Der Fall Hatun Sürücü dürfte allgemein bekannt sein. Das ist die 23jährige Mutter des kleinen 6jährigen Cem, die wegen ihres westhlichen Lebensstils vom Familienrat zum Tode verurteilt wurde und mit einem Ehrenmord durch den jüngsten Bruder auf offener Straße hingerichtet wurde. Jetzt beantragt genau diese Familie, die den Ehrenmord an der Mutter beschlossen hatte und auch ausführen lies, das Sorgerecht für den kleinen Buben.

Seine Mutter hatte sich vom Joch der Zwangsehe befreit - auch weil ihr Sohn ohne Angst vor Gewalt in Freiheit aufwachsen sollte. Was soll der kleine Bub, der seit einem Jahr Zuflucht bei einer Pflegefamilie gefunden hat, deshalb bei diesen 'Menschen', die ihre Tochter, Frau und Schwester hinrichten ließen, um die sogenannte Familienehre zu retten.

Und dies voller Verachtung für das deutsche Recht !

Ich bin der Ansicht, daß diese Familie niemals das Sorgerecht für dieses Kind bekommen sollte. Ich hoffe sehr, daß das deutsche Familienrecht alle Mittel ausschöpft, das Kind vor seiner grausamen Familie zu schützen. Ein guter Ansatz zum Schutz des Kindes wäre die sofortige Ausweisung der Familie aus Deutschland, einem Land dessen Lebensstil und Recht sie ja völlig verachten. Und auch mißachten.
 
ich bin normal ein absoluter gegner von allem was pauschal gegen "ausländische mitbürger" geht - aber diese familie gehört abgeschoben und vor ein gericht in der türkei gestellt!
wenn die das dort gemacht hätten wären die wahrscheinlich hingerichtet worden oder lebenslang im bau oder sonstwas, und hier rennt der angeklagte lachend aus dem gericht raus mit nem freispruch in der tasche. _SOWAS_ kann nicht wahr sein! das beschämt nicht nur unser rechtsystem sondern es erschüttert mein eh schon so verkommenes ansehen deutschlands. wie kann man bitte einen mörder mit so einem urteil durchkommen lassen und auch noch den antrag auf das sorgerecht anerkennen. die haben doch nicht mehr alle schrauben festgezogen..
ich bin so stinksauer auf das gericht das mir worte einfallen würden.... alter....
 
Naja, so wie ich das mitbekommen habe, wurde der Mörder zur Jugend-Höchststrafe verurteilt, Klok. Nur die beiden Brüder, eigentlich als Mitschuldige angeklagt, sind straffrei ausgegangen, wenn ich mich recht erinnere. Was ich allerdings auch kaum fassen konnte.

Ich bin eigentlich relativ weit links und nichts liegt mir ferner als "Ausweisung" zu rufen. Die Meinungen von Jules Bärle teile ich ehrlich gesagt auch eher selten. Aber hier stehen wir in einem Lager. Die Bemerkung des Richters, der der Familie ja wohl explizit nahe gelegt hat, das Land zu verlassen, hat mir sehr gut gefallen. Sprach mir aus der Seele, weil ich menschenverachtenden Fanatismus zutiefst verabscheue und die Tat ebenso abscheulich finde wie die des rechten Mob jüngst in Potsdam.

Der Kleine tut auch mir sehr leid und wenn ich an die tote Mutter denke, die nur raus wollte mit ihrem Kind aus diesem Wahnsinn... dann habe ich einen Kloß im Hals und mir ballt sich die Faust in der Hosentasche. :( Vielleicht ist diese kranke Bagage sogar nett und liebevoll zu ihm. Es ist allerdings anzunehmen, dass es ihm in der Zukunft ähnlich ergeht wie seiner Mutter, wenn er sich gegen das vorsintflutliche Verständnis von Ehre auflehnt, das seine Familie lebt. Schon krank... schlimm...
 
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mir fällt ein, was eine schwester des opfers gesagt hat:"Sie ist doch im Paradies"
wenn ich schon so etwas höre kriege ich das kotzen
ich glaube das kein vernünftiges gericht in deutschland der familie das sorgerecht geben wird
 
Kann es sein das sich hier einige künstlich über ungelegte Eier aufregen?
JulesBärle schrieb:
Jetzt beantragt genau diese Familie,... das Sorgerecht für den kleinen Buben.
KL0k schrieb:
das beschämt nicht nur unser rechtsystem sondern es erschüttert mein eh schon so verkommenes ansehen deutschlands. wie kann man bitte einen mörder mit so einem urteil durchkommen lassen und auch noch den antrag auf das sorgerecht anerkennen. die haben doch nicht mehr alle schrauben festgezogen..
ich bin so stinksauer auf das gericht
Warum beschämt dich jetzt schon unser Rechtssystem?
Ist dem Mörder der Antrag auf das Sorgerecht schon anerkannt worden?
Ohne das Urteil des Familiengerichts abzuwarten bist du schon stinksauer?
Naja, hauptsache man ist der Meinung Deutschland hat ein verkommenes Ansehen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Post wurde vom Boardie phil. verfaßt.
 
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ma im ernst, allein die tatsache das er "nur" mit ner jugendrechtstrafe "davon gekommen" is, is doch fast wie n freispruch (was kriegt er denn da maximal? 8 jahre oder so? womöglich kommter bei guter führung noch eher auf freien fuß). ich mein, hallo, das war kaltblütiger mord nach plan. und mir kann keiner erzählen das das nicht abgesprochen war, gerade weil er der jüngste war, wurde er doch ausgewählt. die jugendstrafe ist doch n witz. das kann mir keiner als ernstgemeintes urteil auftischen. wenn ich allein schon seh wie der gegrinst hat dem er da ausm gericht kam, schlägt dem fass doch schon fast den boden aus.
und dann noch die dreistigkeit des antrags aufs sorgerecht, sprengt doch fast den rahmen.
und wie ich unser rechtssystem kenne, wird der antrag anerkannt, und das wäre an peinlichkeit kaum noch zu überbieten. (ausser mit der zustimmung des ganzen lol)

und ich hab meine meinung über das rechtssystem hier nicht irgendwo inner kneipe aufgeschnappt - von daher spar dir bitte solche kommentare - auch wenn du hier mod bist, du weisst nicht wie sich meine einstellung zu dem punkt entwickelt hat und kannst das nicht beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja interessant das für den Verurteilten die Jugendstrafe nicht gelten soll. Warum nicht?
Könnte lustig werden wenn Richter nach gut dünken, also ob ihnen die Nase des Ange-
klagten paßt bzw. er ihn riechen kann oder nicht ein Strafmaß fällt. Wer grinst bekommt
noch Nachschlag von min. 30 Jahre. Nieder mit den Gesetzbüchern.
Ob du deine Meinung über das deutsche Rechtssystem in der Kneipe aufgeschnappt hast
weiß ich nicht. In einem Jurahörsaal anscheind auch nicht.
Bitte entschuldige, daß ich hier meine Meinung poste. Moderatoren sich ja Boardies zweiter
Klasse und dürfen sich nicht äußern.
Und nun bitte ich von einem Forumsmoderator um eine Verwarnung wegen OT.
 
ich denke das es in diesem fall nicht hätte gelten dürfen weil es kaltblütiger geplanter mord war. und für so etwas sind meiner meinung nach die jugendstrafen zu lasch.
und ich wollte dich mit meinem posting nicht angreifen, ich finde nur das so eine "vorurteilsmeinung" über meine ansichten auch nicht sein muss.
 
Das deutsche Gesetz steht aber! Da kannst du nicht einfach kommen und sagen, "für den isses aber zu wenig"
Das Gesetz gilt für ALLE! Wenn der Angeklagte halt noch in den Bereich "Jugendstrafe" fällt, dann ist er auch mit den dafür vorgesehenen Maßnahmen zu bestrafen!
Mehr als ihn mit der Höchststrafe im Jugendstrafrecht zu bestrafen, konnte der Richter nicht tun!

Oder erwartest du, dass beim nächsten Mal ein 16-Jähriger, der nachweislich einen Mord begangen hat, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird?
Ich hoffe, du hast soviel Rechtsverständnis, dass du das nicht erwartest, das wäre nämlich das gleiche Prinzip!

Gute Nacht, hannes :o
 
Der Täter ist zu 9 Jahren und 3 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden, da er zur Tatzeit 18 Jahre alt war. Die verhängte Strafe liegt nur um neun Monate unterhalb der nach Jugendstrafrecht zulässigen Grenze. Die Freisprüche der Brüder wurden aus Mangel an Beweisen gefällt.
Die Staatsanwaltschaft kündigte noch am gleichen Tag an, Revision gegen die Urteile einzulegen. Sie hatte nämlich für die beiden älteren Brüder lebenslange Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes, und für den Jüngeren eine Jugendstrafe von neun Jahren und acht Monaten gefordert.
Zum Urteil mag man stehen wie man will. Ich denke auch, dass das ein gemeinschaftlicher Mord war, zumindest gemeinsam geplant und vom Jüngsten evtl. wegen der zu erwartenden Jugendstrafe ausgeführt. Insofern scheint bis jetzt ein "Plan" aufgegangen zu sein. Nur, ich habe auch nicht alle notwendigen Informationen um letztendlich zu Urteilen (wie alle hier nicht).

Die Familie hat das Sorgerecht beantragt, ja. Aber beantragen kann man viel, eigentlich fast alles.
Sie hat es noch lange nicht bekommen.

Aber:
Unser Rechtssystem ist immer noch eines der Besten, Weltweit.
Es gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils, ohne Ausnahme.
Es ist für alle gleich. Jeder hat ein Recht auf Verteidigung. Wer will denn Ausnahmen definieren und warum? Auf Emotions - und/oder Neigungsbasis, nach Gefühl oder Gruppenzwang?
Dass Recht sprechen oft nicht der Gerechtigkeit oder dem was der einzelne dafür hält entspricht, sollte jedem klar sein. Aber es ist ein allgemeingültiger, notwendiger Konsens für das Zusammenleben der Menschen.

Der Hinweis nicht zu sehr OT zu schreiben gilt für alle, auch für Boardie phil. und mich. ;)
 
phil. schrieb:
Ist ja interessant das für den Verurteilten die Jugendstrafe nicht gelten soll. Warum nicht?
.[/I]

Also meiner Meinung nach hätte man hier evtl. das Jugendstrafrecht nicht unbedingt anwenden müssen, ist ja auch nicht zwingend Notwendig, oder? In diesem Fall wurde ja auf das Jugendstrafrecht gebaut und deshalb der Jüngste ausgesucht, also wenn es jetzt keine Anstiftung der Älteren /Familie war und der Jugendliche alleine Gehandelt hat dann sollte man hier auch davon absehen dass das Jugendstrafrecht angewandt wird. Wenn er jedoch auf Grund seines Alters von den anderen dazu angestiftet wurde und er auf Grund seines Alters das Ausmaß seiner Tat nicht begreifen konnte dann müssen die anderen wegen Anstiftung verurteilt werden. Also entweder war es vorsätzlicher Mord aus niederen Beweggründen der kaltblütig durchgeführt wurde, dann kein Jugendstrafrecht ODER er wurde auf Grund des Alters zu der Tat gebracht, dann ist die Frage warum die anderen Frei sind.......
 
KL0k schrieb:
...
wenn die das dort gemacht hätten wären die wahrscheinlich hingerichtet worden oder lebenslang im bau oder sonstwas, ...

Nö, der Mörder bekäme 20 Jahre, wäre nach 5 Jahren frei, der Rest bekäme eine Verwarnung und würde in der Gesellschaft allgemein anerkannt sein.
 
Die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die beantragte Übertragung des Sorgerechts wird unter Abwägung und im Interesse des Kindeswohls getroffen, die Interessen der Familie spielen dabei keine Rolle. Dass sich die Familie um die Übertragung des Sorgerechts bemüht, ist aus ihrer Sicht nahe liegend und unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten auch ihr gutes Recht.

Im Übrigen teile ich die Meinung von phil., dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Grund vorliegt, sich schon im Vorwege über das deutsche Rechtssystem aufzuregen. Das Kind wurde nicht in die Obhut der Familie gegeben, sondern vorläufig bei einer Pflegefamilie untergebracht. Das ist die einzige zur Zeit feststehende Tatsache, und die ist doch nicht zu beanstanden.
 
Ich hoffe die Revision geht durch und die beiden älteren werden ebenfalls ordentlich verknackt. Der Antrag von der Familie ums Sorgerecht ist zwar rechtlich möglich, aber moralisch sehr bedenklich. (harmlos ausgedrückt) Alleine diese kaltschneutzigkeit das Sorgerecht zu beantragen wäre ein Grund sie zu hassen. Das ist wirklich der reinste Hohn. Ich hoffe, dass das Familiengericht alle sieben Sinne beieinander hat und das Sorgerecht dieser Ignoranten Menschenverachtenen Familie verweigert. Das diese Menschen sich nicht Integrieren lassen will, dass muss doch jetzt auch wirklich jedem "Gutmenschen" auffallen oder?
 
Kein Sorgerecht für Sürücüs

"Die Familie der durch einen so genannten 'Ehrenmord' getöteten Hatun Sürücü bekommt kein Sorgerecht für den Sohn des Opfers. Das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg habe den Antrag der Schwester von Hatun Sürücü zurückgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit."

http://www.n-tv.de/746517.html

Mein Kommentar: Der Fall machte letztes Jahr zu Recht Schlagzeilen. Hatun Sürücü war hochintegriert. Sie hatte schon jahrelang das Kopftuch abgelegt, sie kleidete sich wie ihre deutschen Freundinnen und lebte viele Monate mit ihrem deutschen Freund zusammen. Das Problem lag in ihrer Familie. Diese mochte ihren Lebenswandel nicht tolerieren. Ihre Brüder bedrohten und misshandelten sie jahrelang. Letztendlich wurde sie von einem ihrer eigenen Brüder erschossen. Kurz nach der Tat rechtfertigten junge Türken an einer Neuköllner Schule den Mord mit den Worten, "sie habe gelebt wie eine Deutsche."

Es ist daher nur konsequent, dass diese Familie nicht mehr das Sorgerecht für Hatuns Jungen erhält. Wer sich so konsequent gegen deutschen Lebenswandel stellt, ist nicht der optimale Vormund für das Kind.

Wir haben es mit keinem Einzelfall zu tun. Alleine in den letzten 10 Jahren wurden in Deutschland mehr als 40 Frauen durch Verwandte "Im Namen der Familienehre" getötet, die einen westlichen Lebensstil aufgrund kultureller, religiöser oder tradioneller Überzeugungen nicht akzeptieren konnten.
 
AW: Kein Sorgerecht für Sürücüs

Welchen Wendepunkt meinst du. Du solltest den verlinkten Thread einmal lesen. Dort wurde alles schon diskutiert.

PS. Die jetzige Entscheidung über das Personensorgerecht habe ich bereits damals vorausgesagt :king:
 
Zuletzt bearbeitet: (Schreibfehler berichtigt)
Zur Anwendung des Jugendstrafrechts: es findet nach Paragrah 1 JGG Anwendung, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, wobei Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
Der Taeter war bereits 18 Jahre alt im Tatzeitpunkt und damit kein Jugendlicher mehr, sondern schon Heranwachsender im Sinne des Gesetzes. Er haette damit nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden koennen, sofern das JGG nicht ueber Paragpraph 105 JGG Anwendung findet, was der Fall ist, wenn das Gericht feststellt, dass die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Nr 2. bleibt ausser Betracht, weil u.a. die Toetung eines anderen Menschen keine Jugendverfehlung darstellt.
Die Voraussetzungen des Paragraph 105 JGG hielt das erkennende Gericht offenbar fuer gegeben. Das sah die StA offenbar genauso, soll sich die Revision doch nur gegen das gegen den Taeter verhaengte Strafmass richten.

Zum Vollzug von Jugendstrafe, 1/3 ist abzusitzen, danach kann (muss aber nicht) und wird in aller Regel der Vollzug zur Bewaehrung ausgesetzt. Viele jugendliche Straftaeter sind "alte" Bekannte ihrer Jugendrichter.

gruss
 
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