Werbung per WhatsApp nach Tupper Bestellung - DSGVO Brief?

Departet

Lieutenant
Registriert
Sep. 2008
Beiträge
751
Moin moin,

vor wenigen Monaten hat meine Freundin eine Tupper Party per Whatsapp veranstaltet. Ein Vertreter (kann man die so nennen?) hat in der Gruppe Artikel vorgestellt und Bestellungen gingen anschließend per Whatsapp unter Angabe des Namens (Adresse nicht nötig, da die Artikel anschließend gesammelt zum Veranstalter gingen) an diese Person. Bezahlt wurde per Paypal Freunde und Familie.
Gerade eben habe ich eine recht generische Nachricht von der Vertreterin erhalten. In der Nachricht wird mit guten Preisen geworben. Ein Einverständnis zu diesen Nachrichten habe ich nie gegeben.
Wie sieht das Ganze DSGVO mäßig aus? Bin ich in der Hinsicht ein privater Kontakt und dann ist das so und ich sperre die Person einfach oder kann man ihr einen schönen DSGVO Brief zukommen lassen?

Vielen Dank im Voraus,
Departet
 
Was willst du denn erreichen? Wenn es dich nervt: schreib der Person du willst keine Werbung und/oder blockier sie.
Das man sich das Leben auch immer so schwer machen muss......
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: youngbuck89 und FrankenDoM
Scythe1988 schrieb:
oder blockier sie
nein. Ganz klar zurückschreiben dass sie das gefälligst zu unterlassen hat, sonst machst du der Person per DSGVO und Paypal Beschwerde das Leben schwer.
Ob du das dann schlussendlich durchziehst ist scheissegal. Wichtg ist, dass die Person es kapiert, dass das nicht okay war. Simples blocken ist Problem ignorieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Anhand der vorliegenden Informationen würde ich mir nicht erlauben, einschätzen zu können, dass "das nicht okay war".
Vielleicht war Departet ja bei der Party dabei und dann könnte diese Werbenachricht (wenn man diese ggf. mit E-Mail gleichsetzen kann) im "Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden" stehen, was erlaubt ist. In der DSGVO ist die Einwilligung nur eine von vielen Erlaubnissen.
 
Ich würde das erstmal schriftlich widerrufen und um Löschung bitten. Wenn dann wieder was kommt, hast du weit mehr in der Hand. Denn aktuell hast du ihr ja offensichtlich zwecks Abwicklung deine Daten freiwillig gegeben, sprich zunächst mal verarbeitet sie die Daten mit Erlaubnis. Bei der Werbung kann man argumentieren, dass es in deinem Fall mehr Information ist, an deren Erhalt du vermutlich interessiert bist, da du ja erst vor kurzem genau das gekauft hast und sie hat berechtigtes Interesse, dass du die Infos erhälst. Damit sind wir bei Art. 6 Abs. 1 DSGVO und ihr Handeln legitim.

Oder in kurz, du wirst mit einem" DSGVO" Brief (was auch immer das sein soll) außer der Löschung deiner Daten nichts erreichen. Die Löschung deiner Daten kannst du immer verlangen, sofern von Gesetz wegen dem nichts entgegensteht (Beispielsweise buchhalterische Aufbewahrungsfristen), dazu braucht es keinen "DSGVO" Brief.
 
Zurück
Oben