Werbungskosten während dem Zivildienst

pchero

Ensign
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Juni 2006
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170
Hallo,

ich habe eine Frage und zwar bin ich mitte dieses Monats mit dem Zivildienst fertig und sind grade dabei den Antrag auf Kindergeld auszufüllen. Am 23. August oder so fängt meine Ausbildung an. Während ich also im Zivildienst war, habe ich Ausgaben von gut 300 € Für Bewerbungskosten gehabt. Kann ich diese jetzt unter Werbungskosten im Kindergeldantrag angeben? Bekomm ich das Geld wieder oder ist das jetzt alles in den Wind geschossen und es ist egal ob ich es Angebe oder nicht.

So wie ich das gelesen habe gibts nen Freibetrag für Bewerbungen von 920 und sofern man den nicht übersteigt, bekommt man auch nichts wieder.

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß
 
920€ ist der Werbungskostenpauschbetrag, der alles abdeckt was mit der Erzielung des Berufes zusammenhängt, also auch Bewerbungen. Wenn du keine hohen Fahrtkosten, etc hast dann bringen dir die 300€ nichts.
 
Keine Chance.

Freibetrag ist die Grenze. Erst darüber gibts Geld.

Und in wind geschossen ist es doch nicht, hast doch ne Stelle bekommen.
 
musste nicht angeben da du die pauschbetrag nicht überschreitest. aber von deiner einkommenssteuer werden dir dafür auch nicht nur die 300 abgezogen sondern der gesamte pauschbetrag von daher ;)
 
steuererklärung wäre noch ne möglichkeit ..

aber ich finde es beklemmend wie viele heute schreiben, das geld für eine erfolgreiche bewerbung in den wind geschossne zu haben .. das zeugt nicht gerade von enthusiasmus ;)
 
Viele Finanzämter akzeptieren ebenfalls als Aufwendungen für Bewerbungen :
- Fahrten zu Vorstellungsgesprächen (einfache Entfernung mit 0,30€)
- Fahrt zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages (einfache Entfernung mit 0,30€)

wenn man dann noch ein bißchen Arbeitsmittel & Co. einbringt, kann man schon über die 920,- Pauschbetrag kommen.
 
Werbungskosten im Kindergeldantrag? Da bekommst Du doch nichts zurück, sondern es wird entschieden, ob Anspruch auf Kindergeld besteht. Das ist doch keine Einkommensteuererklärung, also kannst Du die Kosten doch ruhig eintragen, die Kosten waren ja da und Du hast doch Belege (Kopie) dafür. Nur ob deshalb Ansprüche an die Kindergeldkasse besser eingestuft werden, denke ich nicht. Der Antrag berücksichtigt doch die Kosten fürs letzte Jahr und nicht fürs laufende Jahr, da Du doch noch gar nicht weisst, wie hoch die Werbungskosten in diesem Jahr sind. Während der Ausbildung erzielst Du doch auch noch Einkünfte und hast evtl auch noch Ausgaben, die berücksichtigt werden. Deshalb wird für die Kindergeldkasse 2009 berücksichtigt.
 
Als ich noch in der Schule war konnte ich nen Antrag stellen dass ich für 54 Bewerbungen im JAHR pauschal 5€ Pro bewerbung wiederbekam.Als beweis musstes du dann die absage oder einladung vorzeigen
 
Das hat aber mit dem Kindergeld nix am Hut.
 
Deswegen ja ^^
 
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