Werden Telefonate aufgezeichnet und gespeichert?

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Boedefeld1990

Gast
Hallo,

ich führe gerade eine Diskussion mit meinem Kumpel.

Er behauptet, dass alle Gespräche, die jeder Bürger via Voip führt, aufgezeichnet und sechs Monate gespeichert werden.
Stimmt das?

Und können Telefonate über ISDN ebenfalls aufgezeichnet werden?

Besten dank für die Auskunft!
 
Damit !jedes! VOIP-Gespräch aufgezeichnet wird, müssten beim Provider direkt die Daten abgegriffen werden. Die Provider sind selbst nicht rechtlich dazuverfplichtet, jedes Gespräch mitzuschneiden und aufzubewahren. Sie müssen nur die Möglichkeit bieten im Rahmen der TKÜV.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Inahlt nicht, aber sicherlich die Meta-Daten, also wer wen angerufen hat z.B..
 
Nicht alle. Der BND darf 20% des Datenverkehrs (also auch VoIP) abhören. Da mehr als 80% der Daten unwichtig sind: Spam, Videos, etc. was alles leicht ausfilterbar ist, kann, darf und wird der BND de Facto alles was in Deutschland via Daten/Internet kommuniziert wird abhören. Der BND hat aber anders als die NSA nicht genug Speicherplatz für all die Daten. D.h. nur was an die NSA geht mit den berühmt/berüchtigten Selektoren wird komplett aufgezeichnet.
Der BND wird wohl nur die "interessanten" Teile aufbewahren. Bei ISDN kannst du vom Gleichen ausgehen.

Wo du mit deinen 6Monaten herkommst ist wahrscheinlich die Vorratsdatenspeicherung: da wird nicht das Gespräch selber aufgezeichnet sondern wer wann mit wem telefoniert. Dies betrifft sowohl VoIP als auch ISDN.
 
Es wird gespeichert wann und mit wem du telefonierst, nicht aber das Gespräch selber. (offiziel, inoffiziel werweis das schon)

Gespräche werden und dürfen nicht aufgezeichnet werden.

Naja es gibt aber einen Unterschied zwischen dürfen und werden ;p Man darf vieles nicht, gemacht wird es trotzdem. Oder warst du die letzen Jahre auf dem Mond wohnhaft ?
Außerdem betrifft das nur die verdachtsunabhängige Speicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der BND darf 20% des Datenverkehrs abhören in DE-CIX, aber die müssen doch immer noch alles rausfiltern, wovon sie sehen, dass es Inlandzeug betrifft (also wenn Deutsche kommunizieren/telefonieren).
Also zieht der BND 20% des Datenverkehrs in DE-CIX und muss davon dann erstmal alles rausfiltern, was (potenziell) Deutsche betrifft.
Dabei sollten IP-Telefonate recht leicht im Filter erkennen zu sein..

​Soweit die Theorie.
 
Theorie: Nein, der BND hört nichts ab.
Praxis: Ja er tut es.
Ebenso Tatsache ist, dass VoIP natürlich nicht nur in Deutschland bleibt mit den Daten, denn wir haben ja ein Internationales Netz.
Und sofort dürfen andere Dienste wie der GCHQ oder auch die NSA zugreifen.

Praktisch also: Ja wird abgehört.
Und die Daten bekommt der BND dann über den Dienstweg geschickt ^^
 
tl:dr
Der BND darf laut Gesetz 20% des Auslands(!)verkehrs abhören. Der BND ist offiziellen Verlautbarungen nach geltende Gesetzen gebunden.
Die Bundesregierung versucht gerade, mal wieder, in die Totalüberwachung der Bundesbürger mittels Metadaten (wer wann wo wie mit wem) einzusteigen.

Soweit die Faktenlage. Alles was darüber hinausgeht ist beliebig als begründete Vermutung, allgemeines Wissen, die Paranoida aller Lebewesen im Kosmos oder die spezielle Paranoia der Aluhutträger zu begreifen.

--
"Wer was mit wem warum und wann - DAS GEHT EUCH EINEN SCHEISSDRECK AN"
 
Aber VoIP ist doch nicht die globale Internet-IP, sondern eine IP im internen Telefonnetz des Providers, oder?
 
Was alle dürfen und was wirklich gemacht wird ist bekanntlich ein himmelweiter Unterschied.
Soll heissen, wer kann wird es auch tun, unser BND und die NSA belegen das bereits.

Bekannt geworden ist bereist ein Bruchteil von deren Taten, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.
 
@computerfrust:
VoIP ist Voice over IP. Nicht mehr, nicht weniger.
Ein VoIP-Gespräch ins Ausland ist Datenverkehr ins Ausland. Nicht mehr, nicht weniger.
Der BND darf laut Gesetz 20% des Datenverkehrs ins Ausland abhören. Nicht mehr, natürlich aber weniger.

Wie lautete noch gleich Deine Frage?
 
Luxuspur schrieb:
Es wird gespeichert wann und mit wem du telefonierst, nicht aber das Gespräch selber. (offiziel, inoffiziel werweis das schon)



Naja es gibt aber einen Unterschied zwischen dürfen und werden ;p Man darf vieles nicht, gemacht wird es trotzdem. Oder warst du die letzen Jahre auf dem Mond wohnhaft ?
Außerdem betrifft das nur die verdachtsunabhängige Speicherung.

Der BND ist schön am Abhören, ja. Aber es wird nicht jedes Gespräch über den Knotenpunkt laufen, sondern auch über andere. Daher muss man bei der Fragestellung woanders ansetzen. Damit jedes Gespräch abgehört wird, müssen die Provider entsprechend jedes Gespräch aufzeichnen. Das tun sie aber nicht. Also wird nicht jedes VOIP-Gespräch aufgezeichnet. Wenn der BND da in Frankfurt hockt und soweit alles abhört, kriegt er trotzdem nicht gesamten innerdeutschen Datenverkehr zufassen.

Die Fragestellung impliziert, ob generell jedesn VOIP-Gespräch aufgezeichnet wird. Die Antwort ist nein. Sie müssen im Rahmen der TKÜV Kapazitäten bereitstellen, damit Sicherheitsbehörden einzelne Gespräche abhören können. Würde der Staat da nun alle Gespräche abhören und aufbewahren, hätten sich die Provider über noch höhere Kosten beschwert, da die sich schon über höhere Kosten für die Vorratsdatenspeicherung beschwert haben.
 
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Die Anzahl der Vermittlungsstellen ist begrenzt und sinkt ständig. Bei Telekom hört man was von künftig 8(!) Vermittlungsstellen insgesamt. Über die laufen dann die VoIP-Gespräche der ~25 Mio Kunden über diese 8 Vermittlungsstellen. Wer die Gespräche aller Telekom-Kunden abhören und mitschneiden will muss künftig nur auf die Leitungen zu und von 8 Standorten zugreifen.
Die Mittbewerber haben keine Altlasten, dürften also bereits ihre Strukturen optimiert und ebenfalls wenige Dutzend Vermittlungsstellen besitzen.

tl:dr
Der Aufwand um alle Gespräche abzuhören und mitzuschneiden wäre gigantisch, ebenso wie der dazu notwendige Rechtsbruch. Die Technik wird jedoch kontinuierlich leistungsfähiger und die Gesetze werden in kleinen Schritten immer weiter in die Richtung angepaßt die letztlich die Totalüberwachung legalisiert.
 
eigentlich schwer zu beantworten, denn es gibt die Theorie mit all ihren Gesetzen und es gibt die Praxis mit möglichen Rechtsbrüchen (die finden statt, das darf als sicher gelten), die der Bürger natürlich nie wird nachweisen können.
Aber ist letztlich nicht egal? Die Leute holen sich heute Betriebssysteme auf ihren Rechner, die alle Möglichkeiten zum Auslesen des Bürgers und seinen Daten ermöglichen. Die Leute kaufen sich Smartphones, egal ob Apfel oder andere - da wollen viele Apps und das Betriebssystem selbst vieles auswerten und den Benutzer angeblich nur kennelernen und verstehen lernen. Es werden Apps installiert, von denen längst bekannt ist, dass der Datenschutz sogar gar keine Rolle spielt, hauptsache man kann ausgiebig kommunizieren. - Am Ende wollen die Leute alle Annehmlichkeiten, immer das Neueste und dafür wird eben "blank gezogen". Spielt VoIP da überhaupt noch eine Rolle?
 
Bei der Ausfilterung des "deutschen" Internetverkehrs bei der Speicherung des BND wurde übrigens nach so tollen Merkmalen wie .de-domain Email-Adressen gegangen, was natürlich für alle die Googlemail verwenden erstmal zum lachen und dann zum weinen ist^^

Der gesamte VoIP-Verkehr wird ganz sicher nicht gespeichert, allerdings wie bereits von einigen genannt die Meta-Daten, also wer wen wann wie lange anruft, was auch schon ausreichend ist um daraus Schlüsse zu ziehen.

Wenn man dann durch solche Daten verdächtig geworden ist, z.b. durch Kontakt mit jemandem der mit Terroristen kommuniziert, dann kann es auch gut sein, dass der Internetverkehr stärker durchleuchtet wird und dass jeglicher verschlüsselter Internetverkehr bei der NSA gespeichert werden, für den Fall, dass sie das mal irgendwann entschlüsseln können.
 
=DarkEagle= schrieb:
Damit jedes Gespräch abgehört wird, müssen die Provider entsprechend jedes Gespräch aufzeichnen.
Müssen sie nicht. Sie wurden vom Gesetzgeber verpflichtet, entsprechende Schnittstellen in ihre Technik einzubauen, über die entsprechende Ermittlungsbehörden auf Daten, Telefonate, ..., zugreifen können. Und finanziert hat das Ganze natürlich nicht der Staat, sondern die Anbieter mußten die Kosten tragen.
Nur weiß vermutlich niemand außer ein paar Eingeweihten, ob die Schnittstellen derzeit auch aktiv sind, nachdem die unbefristete Vorratsdatenspeicherung erst einmal gestoppt war.
 
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frankpr schrieb:
Müssen sie nicht. Sie wurden vom Gesetzgeber verpflichtet, entsprechende Schnittstellen in ihre Technik einzubauen, über die entsprechende Ermittlungsbehörden auf Daten, Telefonate, ..., zugreifen können. Und finanziert hat das Ganze natürlich nicht der Staat, sondern die Anbieter mußten die Kosten tragen.
Nur weiß vermutlich niemand außer ein paar Eingeweihten, ob die Schnittstellen derzeit auch aktiv sind, nachdem die unbefristete Vorratsdatenspeicherung erst einmal gestoppt war.

http://www.gesetze-im-internet.de/tk_v_2005/BJNR313600005.html
http://www.bundesnetzagentur.de/Sha...2August2012pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7

=DarkEagle=:"Damit jedes Gespräch abgehört wird, müssen die Provider entsprechend jedes Gespräch aufzeichnen."
frankpr:"Müssen sie nicht."
Müssten sie denke ich, da die Dienste keinen direkten Zugriff auf den IP-Datenstrom haben laut TKÜV, sondern nur eine Kopie bereitgestellt wird. Wird jetzt aber die Kopie als live-Datenstrom oder als Datei bereitgestellt? Das wäre jetzt gerade meine Frage. Daran würde sich dann entscheiden, ob sie die Gespräche aufzeichnen und abspeichern oder nur rausleiten als Kopie.

Soweit zumindest für VOIP.
ISDN wird direkt als Datenstrom bereitgestellt:"Die ETSI-Spezifikation TS 102 232-06 eröffnet für em
ulierte PSTN- und ISDN-Dienste die Möglichkeit der
Nutzung eines rein IP-basierten Übergabepunktes. Dabei
wird die Kopie der Telekommunikation als RTP-
Datenstrom über den generellen IP-basierten
Übergabepunkt nach TS 102 232-01 übermittelt. "


Das ganze bezieht sich jetzt natürlich wieder nur auf die normalen Sicherheitsbehörden.

Ggf. hat sich der BND natürlich an alle möglichen Glasfaser geklemmt, wenn er witzig ist.
https://netzpolitik.org/2015/angeza...-zehn-weitere-internet-abschnorchel-aktionen/
 
Zuletzt bearbeitet:
frankpr schrieb:
Müssen sie nicht. Sie wurden vom Gesetzgeber verpflichtet, entsprechende Schnittstellen in ihre Technik einzubauen, über die entsprechende Ermittlungsbehörden auf Daten, Telefonate, ..., zugreifen können.

Du vermischst da was. Die Verpflichtung zum Speichern aller Metadaten ist das was gestoppt wurde. Die G10-Schnittstelle wurde still und ohne Aufsehen schon vor Jahren eingebaut, ist aber weder in Theorie noch in der Praxis auch nur annähernd dazu geeignet alle Telefonate auszuleiten. Schonmal versucht eine Bowlingkugel durch einen Gartenschlauch zu pressen?
 
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