Werkstudent, keine feste Stundenanzahl, welche Abgaben?

S.Kara

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Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss man als Werkstudent 9,xx in die RV einzahlen. Andere Abzüge sollte es nicht geben?

Jetzt gibt es aber diese Regel mit 450€ / Monat, 850€ / Monat und XXXX€ im Jahr.

Wie sieht das ganze aber aus, wenn mein Lohn schwankt? Also ich habe einen festen Stundensatz, kann aber selbst entscheiden wie viele Stunden ich pro Woche / Monat arbeite.

Gibt es hier einen Unterschied? Kommt es auf den Mittelwert an? Oder muss ich den einen Monat mal weniger und den anderen Monat mal mehr zahlen? (<- meine Vermutung)

Auch wären die Grenzen interessant, also wenn ich über X€ verdiene habe ich am Ende weniger, nur wenn ich über Y€ komme habe ich wieder mehr. Man will ja schließlich nicht für die Katz arbeiten. :)

Es wäre schön, wenn da mal jemand von euch Licht ins Dunkel bringen könnte. :)
 
Wenn du in einem Monat soviel verdienst, dass die jeweiligen Abgaben (Steuern, Sozialabgaben) fällig werden, musst du sie für diesen Monat zahlen. Am Jahresende machst deine Steuererklärung und bekommst, wenn du aufs ganze Jahr gesehen wieder unter eine bestimmte Grenze rutschst wieder was zurück. Das gilt aber nur bei Steuern, nicht bei den Sozialabgaben.
 
Also dein AG sollte schon wissen wie er dich angemeldet hat.

Minijob: Dann solltest du pro Monat unter 450€ bleiben.
Falls mehr musst du wohl soweit ich das in Erinnerung habe auch bringen.

Frag lieber mal deinen AG ob du Stunden vorarbeiten darfst oder nicht.
Ein ehemaliger AG sah das damals richtig streng. Hier kam sogar die Personalabteilung auf einen zu, wenn man >20h/Woche gearbeitet hat und die nicht wussten, dass Semesterferien sind.

Andere AG sehen das durchaus nicht so eng. Aber bevor du Probleme bekommst frag!

Zum RV Beitrag: Dieser ist als Minjobber optional und rentiert sich als Student 0. Deswegen lehne das lieber ab. Da hast du mehr von deinem Geld.

Zudem könntest du auch Probleme bekommen wenn du mehr als 450€ verdienst im Bezug auf Kindergeld/Familienversicherung.
 
Wie gesagt kann ich das ja selbst entscheiden, daher auch meine Frage diesbezüglich.
Es kann also sein, dass ich einen Monat mal nur 200€ bekomme und in einem anderen 1000€.

Also bis einschließlich 450€ muss ich 3,9 % zahlen, was 17,55€ entspricht. Bei 450,01€ müsste ich 27,17€ zahlen.
Wenn ich 461,31€ verdiene, habe ich am Ende dann genau so viel, wie wenn ich 450€ verdienen würde.

Steuern muss ich ja nur zahlen, wenn ich über 8004€ im Kalenderjahr komme.
Kindergeld wird da ja nicht mit angerechnet hoffe ich. :cool_alt:

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der aktuelle monatliche Verdienst zählt.
Wer noch Infos hat, immer her damit. :)

Danke für eure Antworten. :)
 
Steuern muss man erst ab 8004€ zahlen ist so nicht ganz richtig, wenn du im Monat schon über gewisse Mengen hinauskommst musst du da auch schon Steuern zahlen, sind also sofort fällig. Du kannst lediglich am Ende des Jahres deine Steuererklärung machen und im Falle von weniger als 8004€ im Jahr verdient bekommst du diese wieder zurückgezahlt
 
"Gibt es hier einen Unterschied? Kommt es auf den Mittelwert an? Oder muss ich den einen Monat mal weniger und den anderen Monat mal mehr zahlen? (<- meine Vermutung)"

Diesen "Gleitsatz" konnte mir nicht mal die Hotline der Rentenversicherung erklären. Wobei auch hier im Forum wieder mehr als die Hälfte nicht kapiert worum es geht.

Ich habe es einfach laufen lassen, du kannst aber mal eine schriftliche Anfrage an die Rentenversicherung stellen.
 
Ein Hinweis an Dich:
Während des Studiums darfst Du nicht mehr als 20 Stunden / Woche arbeiten, damit zahlst Du keine Abgaben (sofern es um 450 € handelt).
Während des Semesterferiens liegt die Grenze bei 40 Stunden / Woche.
Grundsätzlich zahlst Du gar nix (kannst mit dem Formular sagen, dass ich nix in den Rentenversicherung zahlen möchte).
 
Und wieder jemand der das Problem nicht erfasst hat und auch keine Ahnung von den verschiedenen Varianten und deren Einschlüsselungen hat.

Während des Semesterferiens liegt die Grenze bei 40 Stunden / Woche.

Und das ist dann auch noch komplett falsch ... der Rest ist durcheinander gewürfelt und absolut irreführend.
 
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Ich bin mir nicht zu 100 % sicher, deswegen sind folgende Aussagen mit Vorsicht zu genießen.

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen ein Job als Werkstudent und ein Job auf 450€ Basis.

Als Werkstudent ist es egal, wie viel man verdient. Es werden nur 9,XX % Rentenversicherung abgeführt. Man hat da auch kein Wahlrecht.
Wichtig ist nur die Anzahl der Wochenarbeitsstunden. Während des Semesters max. 20 Stunden, während der Semesterferien ist es dann egal.
Dann wäre da natürlich noch die Sache mit der Krankenversicherung. Da rutscht man unter 25 Jahren automatisch rein, sobald man mehr als 385€ + anteilige WK-Pauschale verdient. Aber der Betrag ist ja fix und nicht vom Verdienst abhängig.

Deswegen wird man den Job mit Sicherheit auch in seiner Steuererklärung abgeben müssen. Denn man zahlt grundsätzlich keine Steuern, könnte einkommenstechnisch aber trotzdem über den Grundfreibetrag kommen.

Als 450€ Jobber ist die Verdienstgrenze ja klar definiert. Die darf max. 2 Mal im Jahr überschritten werden.
 
Tambay schrieb:
Als Werkstudent ist es egal, wie viel man verdient. Es werden nur 9,XX % Rentenversicherung abgeführt. Man hat da auch kein Wahlrecht.

Doch das hat man bei unter 450€.
Wäre dem nicht so, so hätte ich es nicht bereits mehrmals in meinen Verträgen/Verlängerungen angekreuzt gehabt.
 
Deswegen wird man den Job mit Sicherheit auch in seiner Steuererklärung abgeben müssen. Denn man zahlt grundsätzlich keine Steuern, könnte einkommenstechnisch aber trotzdem über den Grundfreibetrag kommen.

Da du ein ganz normaler Angestellter bist (eingeschlüsselt mit Werksstudenten Privileg) definitiv, egal wie hoch der Verdienst ist, selbst wenn es nur 200 € sind.

Der Minijob ist hier vollkommen außen vor und in der Regel auch immer vorzuziehen, wenn man denn nicht generell über 450 € Verdienst kommt/kommen möchte.

Doch das hat man bei unter 450€.
Wäre dem nicht so, so hätte ich es nicht bereits mehrmals in meinen Verträgen/Verlängerungen angekreuzt gehabt.

Dann bist du nicht als Beschäftigter mit Werksstudenten Privileg eingeschlüsselt, sondern als Minijobber.


http://www.minijob-zentrale.de/DE/0...h/14_besondere_personengruppen/studenten.html

http://www.erwin-denzler.de/400/stud.html
 
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