Werkstudent - Welche Abgaben und sinnvolles Gehalt

Quartz

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Werkstudent

Guten Morgen!

Ich wollte mal fragen, welche Abgaben und welches Gehalt sich prinzipell für mich als Arbeitnehmer als Werkstudent mehr lohnen.

Ich bin single und keine Kinder (Steuerklasse I), erhalte noch Kindergeld und zahle nichts für die Kirche.
Nun habe ich einen Werkstudentenvertrag angeboten bekommen, worin man noch in der Gehaltsverhandlung ist. Der Vertrag ist befristet und geht 1 Jahr bis nächstes Jahr Juni. Momentan bin ich noch in der Familienversicherung drinne.

Im Gespräch waren 820 Euro Brutto bis 900 Euro Brutto per Monat. Nun frage ich mich, was für mich mehr lohnt, ohne dass ich am Ende mehr Abgaben als eigentlich notwendig habe und dass ich keine größere Probleme/Komplikationen mit Steuern und ähnliches bekomme. Auch hinsichtlich der Jahresabrechnung.

Daher, was wäre der sinnvollere Verdienst zwischen 820 und 900 Brutto für mich und was sollte ich da beachten?
Es wäre sehr nett, wenn sich jemand erbarmen könnte, mich da aufzuklären, da dies doch noch ein bisschen 'Neuland' für mich ist. :)

Grüße!
 
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Musst halt schauen, dass du unter 20 Stunden pro Woche bleibst, da sonst dein Kindergeld verloren geht. Und Einkünfte über 450€ sind sozialversicherungspflichtig also geht dir da ein wenig für Krankenversicherung etc. verloren (bei 900€ bleiben dir so Ca. 750€ netto).
 
Okay. Danke dir!

Fällt das Kindergeld denn wirklich weg? Ab nächsten Jahr würde ich auf Grund meines Alters sowieso keines mehr bekommen und die Werkstudi-Stelle ist mit 20 Std/Woche geregelt.

Wichtiger ist für mich zu wissen, ob ich mehr in die Rentenversicherung (>9.35%) einzahlen muss.
Oder einfach, ob sich der Verdienst von 820 Euro Brutto oder 900 Euro Brutto für mich lohnt, wenn ich das Kindergeld weiterhin behalten will sowie unter dem Strich auch einen tatsächlichen Mehrwert habe. Aber Danke nochmal für's Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Beitrag wiederhergestellt)
Der Satz ist bei 900,- € höher als bei 820,- €.

Trotzdem bleibt bei 900,- € Netto natürlich mehr übrig.
 
blablub1212 schrieb:
Musst halt schauen, dass du unter 20 Stunden pro Woche bleibst, da sonst dein Kindergeld verloren geht. Und Einkünfte über 450€ sind sozialversicherungspflichtig also geht dir da ein wenig für Krankenversicherung etc. verloren (bei 900€ bleiben dir so Ca. 750€ netto).

Als Werksstudent muss man aber keine Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherun zahlen. Krankenversicherung kannst du entweder in den Studententarif (ca. 83€/Monat) oder bei deinen Eltern bleiben. Du musst nur Rentenversicherung zahlen.
 
Quartz schrieb:
Okay. Danke dir!
Fällt das Kindergeld denn wirklich weg? Ab nächsten Jahr würde ich auf Grund meines Alters sowieso keines mehr bekommen und die Werkstudi-Stelle ist mit 20 Std/Woche geregelt.

Kindergeld fällt weg sobald du während des Semesters länger als 20 Stunden in der Woche arbeitest:

http://www.meinpraktikum.de/werkstudent/gehalt

In den Semesterferien darfst du länger arbeiten.

Falls du beim Zivi/Bund warst und während dieser Zeit kein Kindergeld bekommen hast, dann hast du über das 25 Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld und zwar solange wie deine Zivi-/Bundzeit gedauert hat.
 
Prämisse du arbeitest <=20h/Woche wärend der Vorlesungszeit:
- du musst Krankenversicherung zahlen (sobalkd du regelmäßig über 450€/Monat verdienst)
- du kannst Rentenversicherung zahlen
- du musst Steuern zahlen (sobald du im Schnitt über ~670€/Monat verdienst)
- du musst Kirchensteuer zahlen (sofern du der kath. oder ev. Kirche angehörst) iHv 8-9% der Einkommenssteuer
- du bekommst weiterhin Kindergeld
Ob du dabei jetzt 800€ oder 8000€/Monat verdienst ist vollkommen egal
 
@Lost_Byte: Wegen Kindergeld: Nein! Es kommt drauf an, wie viel er im Jahr insgesamt verdient hat. Wenn er über die Schwelle kommt, muss er Kindergeld zurückgeben! Diese Thema hatte ich bei meiner Schwester gehabt.
Zitat, https://www.kassel-steuer.de/service/artikel/die-kindergeldfalle/, 19.07.2016 um 18:24 Uhr:
Liegt dabei das monatliche Einkommen Ihres Kindes unter 680,00 € (Brutto) bei 12 Monatsgehältern, so kann der Kindergeldanspruch grundsätzlich weiter bestehen (12 x 680,00 € = 8.160,00 €). „Das sind doch deutlich mehr als 7.188,00 € ?“ – werden Sie sich fragen. Richtig. Hiervon kann aber noch der Arbeitnehmer – Pauschbetrag von 1.044,00 € abgezogen werden (§ 9a Nr. 1 EStG). Damit schaffen sie es dann, die Schwelle von 7.188,00 € im Kalenderjahr nicht zu überschreiten.
 
Das ist steinalt (Zahlen von vor 13 Jahren) und entspricht nicht der heutigen Reglung. Es ist egal, wie viel man verdient. Man muss nur hauptberuflich als Student durchgehen. Und das ist der Fall, wenn man während des Vorlesungszeit max. 20 Stunden pro Woche arbeitet.
 
Lost_Byte schrieb:
Prämisse du arbeitest <=20h/Woche wärend der Vorlesungszeit:
- du musst Krankenversicherung zahlen (sobald du regelmäßig über 450€/Monat verdienst)
- du kannst Rentenversicherung zahlen

sehe ich anders, ich bin als Werksstudent angestellt.
- ich muss Rentenversicherung zahlen
- JEDER muss krankenversichert sein. Ich bin im Studententarif für ca. 80€/Monat, das ist unabhängig vom Werksstudenten dasein, alternativ geht auch noch über die Eltern
 
Kallenpeter schrieb:
- ich muss Rentenversicherung zahlen
- JEDER muss krankenversichert sein. Ich bin im Studententarif für ca. 80€/Monat, das ist unabhängig vom Werksstudenten dasein, alternativ geht auch noch über die Eltern
Tschuldigung. Rentenversichung ist Pflicht. Hast Recht.
Das mit der Krankenversicherung stimmt für ihn aber schon, da er noch über seine Eltern mitversichert ist, muss er keine zahlen (bis zu den oben genannten 450€/Monat im Schnitt). Ich habe nicht geschrieben, dass er keine haben muss.

@[Ger]Phoenix: War mal so, ist aber nicht mehr so. Jetzt könnte man ein 6-stelliges Gehalt haben und würde immer noch Kindergeld bekommen. Wurde glaube ich zum Jahr 2015 geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab 450€ muss man sich selbst krankenversichern, nix mehr mit Familienversicherung.
 
Oh ok, der Fall war auch 2013 oder 2014 gewesen, dann ist es ja für Student besser geworden.
 
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