Werkstudentenstelle auf maximal 2 Jahre gesetzlich befristet?

Backes

Lt. Junior Grade
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Aug. 2008
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Moin moin,

gibt es eine Regelung (evtl. relativ neu) welche besagt, dass Werkstudenten nur maximal 2 Jahre beim gleichen Unternehmen angestellt sein dürfen? Dies wurde mir heute so von unserer Perso mitgeteilt als es um eine Verlängerung ging.

Die Regelung mit einer "Verlängerung" und unbefristetes Verhältnis ist mir bekannt. Es geht da wohl um was anderes...

Gruß Backes
 
Entweder hast du es falsch verstanden oder die Perso hat dir es falsch erzählt.

Also es gibt keine gesetzliche Regelung, die es ein Unternehmen verbietet, ein Werksstudenten nur für maximal 2 Jahre zu beschäftigen. (evtl. aber interne Unternehmensregeln) Ab 2 Jahre hat man typischerweise das Recht auf ein unbefristeten Vertrag, auch bzgl. Mindestlohn und Anstellungsverhältnis gibt es entsprechende Regelungen.

Frag bitte nochmal nach. Oder wollte man dir durch die Blume sagen, dass sie dich nicht mehr verlängern wollen?
 
Mir ist das auch aus dem Grund im Hinterkopf geblieben.
Die Verträge gehen nur 2 Jahre, weil Du Dich danach auf den Platz einklagen könntest.
 
Behalten wollen die mich, außer halt die Perso :-D

Aber dann wird es wohl das sein und ich werde mich mal nach was anderem umgucken.

Hat alles seine Vor- und Nachteile mal was neues zu sehen.
 
Mir wäre auch nichts diesbezüglich bekannt und auch Google spuckt dazu keine neueren Änderungen aus.

Was ich allerdings z.B. von meinen BWL-Kommilitonen damals aus dem Studentenwohnheim auch kenne (wie _killy_ schon sagte):
Wenn du 2 Jahre drin bleibst, hast du rechtlichen Anspruch auf Festanstellung. Sofern du also (was bei BWL wohl sehr häufig der Fall war) nur der Arbeitssklave dort bist, hat das Unternehmen ein großes Interesse dich rechtzeitig zu kicken, um sich schlicht den nächsten Zeitarbeitssklaven zu sichern.
Mit einem unbefristeten Vertrag hättest du ja ganz andere Ansprüche, wie bereits erwähnt.
 
Wie bereits angemerkt, ab 2 Jahren könntest du eine Festanstellung einklagen. Darauf hat kein Unternehmen Bock, darum gibt es in jedem größeren Unternehmen diese interne Regelung.
Zusätzlich könnte man eine Festanstellung auch ab der 3. Vertragsverlängerung einklagen, darum ist oftmals auch die Anzahl der Verlängerungen "begrenzt". Selbiges gilt für eine Wiederanstellung nach einer Pause (z.B: Auslandssemester).
 
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