Whatsapp Web durch Proxy Einstellung nicht nutzbar

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Chakotey

Lt. Junior Grade
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Juni 2005
Beiträge
383
Servus zusammen,

ich habe jetzt alles versucht was ich durch mein Wissen so testen konnte, aber ich schaffe es nicht im Büro den QR Code bei Whatsappweb zum erscheinen zu verhelfen.

Es kommt immer der sich bewegende Kreis für das Laden.
Sobald ich die Proxyeinstellungen auf manuell oder automatisch stelle ist das Internet so oder so nicht mehr vorhanden.
Inkognitomodus im Chrome sowie Firefox funktionieren auch nicht...

Gibt es noch eine andere Möglichkeit als "standardbenutzer"?

Ich danke schon mal für die Hilfe!

Gruß
 
die IT fragen
oder einfach darauf verzichten
 
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Grundsätzlich ist es natürlich nicht erlaubt...es sei denn die Firma hat ne schlechte IT oder zu viel vertrauen in die Mitarbeiter...
Es ging mir lediglich darum nicht das Handy zücken zu müssen.
Und sei es nur ein-bis zweimal an einem Arbeitstag, sondern komplett darauf zu verzichten.

Meine Frau schickt mir gelegentlich Bilder unserer kleinen Tochter (9 Monate) und diese sehe ich mir gerne an ;)
Ebenso mal ne Einkaufsliste, um die sinnbefreiten Whatsappgruppen geht es mir gar nicht ;)

Aber THX dann gibts wohl keine Lösung dafür...
 
Bei solchen Fragen fällt mir als Admin gar nichts mehr ein!

Die privaten Geräte kann man dazu in unserem Gäste WLAN benutzen und da klappt alles, wie man es von zu Hause kennt. Und das finde ich schon sehr großzügig. Dienstliche Geräte befinden sich im entsprechenden Netz und unterliegen strengeren Regeln.

Es mag fies klingen, aber auf dienstlicher Hardware haben so private Belange wie Einkaufsliste oder Kinderbilder nichts verloren, mMn. Das mag noch von Branche zu Branche variieren und jeder anders sehen, aber wenn es geblockt ist, dann bitte die Finger von System lassen und nicht noch ein Schlupfloch suchen.
 
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Das wird mit Absicht gesperrt sein und ist auch gut so.
Trennung dienstlicher und privater Daten und so (von Virenschutz etc mal abgesehen).

Kein Support für das "Manipulieren" dienstlicher Hardware des Arbeitgebers.
 
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