Widerruf an falsche Adresse

estre

Commander
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3.006
Hi Leute,

eine Frage an unsere Juratudenten:

folgendes:

Ich habe mir vor einiger Zeit in der Fußgängerzone bei diesem VSR-Verlagsservice unter Täuschung ein Abo der Zeitschrift ,,Hörzu'' aufschwatzen lassen.
Auf dem Durschlag steht in den AGBs eine Adresse an die der Widerruf zu richten ist. Da ich aber diesen Durschlag nicht zur Hand hatte als ich den Widerruf aufgesetzt habe, dachte ich mir schlauerweise, dass ich die Adresse auch aus dem Internet nehmen könnte, der VSR-Verlagsservice hat ja immerhin eine eigene Internetpräsenz. Jetzt ist es leider so, dass die Adresse aus den AGBs im Internet nicht mit der Adresse aus den AGBs von dem Rückschein übereinstimmt, folglich wurde der Widerruf an die ,,falsche'' Adresse versandt.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob der Widerruf nicht rechtskräftig ist -.-



Danke und viele Grüße


edit: sorry, habe gerade gemerkt, dass ich den thread ins falsche Unterforum geschrieben habe -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi

Wende Dich doch dirket an:

Abonnenten-Service HÖRZU
Brieffach 4160
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Telefon: 01805 / 34 67 89*
Fax: 01805 /40 13 03*
(Montag bis Sonntag, in der Zeit von 9.00 - 19.00 Uhr)

*0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Gebühren aus Mobilfunknetzen


und kündige Dein Abo dort.


Auszug:
Wie lang sind die Kündigungsfristen?
Generell haben Sie bei HÖRZU ein monatliches Kündigungsrecht. Für nicht gelieferte Hefte werden die Bezugsgebühren zurückerstattet. Ausnahme hiervon sind alle Abonnements mit einer Mindestverpflichtungszeit, wie zum Beispiel Probe-, Jahres- oder Halbjahresabonnements. Nach Ablauf der vereinbarten Frist könne aber auch diese Abonnements jederzeit zur nächst erreichbaren Ausgabe gekündigt werden.


Quelle:
https://aboshop.axelspringer.de/xsubscription/ab/start.php?magazinid=49&page=m_faq&p=49


Grüße aus dem sonnigen Sauerland vom Sauerländer
 
Hey,

mit Axel-Springer hat das Ganze leider nichts zu tun, es geht einfach darum, dass sie meinen Widerruf nicht akzeptieren weil ich ihn angeblich an die falsche Adresse versendet habe. Es ist ja aber nicht so, dass ich mir die Adresse an die ich den Widerruf geschickt habe einfach ausgedacht habe.....
 
@ sauerländer

ganz genau ;)

@te

es gibt kein AGBs - es gibt AGB :p
 
estre schrieb:
Hi Leute,


Ich habe mir vor einiger Zeit in der Fußgängerzone bei diesem VSR-Verlagsservice unter Täuschung ein Abo der Zeitschrift ,,Hörzu'' aufschwatzen lassen.

Wenn das unter Täuschung war is es eh nicht Rechtskräftig. Einfach nicht zahlen, wenn was kommt den Vertrag verlangen wo du unterschrieben hast und die Hörzu abonniert hast.
 
Es kamen schon einige Mahnungen usw. der Vertrag wurde Ende Februar abgeschlossen. Ich habe auch keine Widerrufsbelehrung erhalten und garnichts. Aber ich muss doch beweisen können, dass der Vertrag unter Täuschung zustande kam oder ?

Ich habe ja fristgerecht widerrufen, nur halt an die angelibhc falsche Adresse den Brief verschickt. Meine Frage ist ob der Widerruf trotzem gültig ist, auch wenn in den AGB eine andere Adresse steht.
 
Wenn das unter Täuschung war is es eh nicht Rechtskräftig. Einfach nicht zahlen, wenn was kommt den Vertrag verlangen wo du unterschrieben hast und die Hörzu abonniert hast.

Dito!

Schreib die an, bitte sie um Vorlage des Vertrages, denn du angeblich abgeschlossen hast.
Wenn die dann keine Ruhe geben, gehe zur Verbraucherzentrale und lass dir von dessen Rechtsanwalt weiter helfen.
Im Normalfall kostet das eine Gebühr, aber je nachdem, wie viel du verdienst und ob du zu einer speziellen Gruppe gehörst kann man dich in der Verbraucherzentrale auch von der Gebührenpflicht entlassen.
Das wurde bei mir zumindest so gemacht und wird es immer noch, in der Sache um einen penetranten Handyvertragsanbieter.
Aber wenn der Vertrag unter Täuschung zu Stande gekommen ist, ist er sowieso nichtig.

Ich würde denen ein Anschreiben zusenden, in denen du eine Kopie des Vertrages verlangst, nebenbei erwähnst du aber die Täuschung und berufst dich auf entsprechendem Paragraphen.
Ich hatte die Paragraphen mal auswendig im Kopf, mussten wir für WL lernen, aber er ist mir leider entfallen.
 
Im Gegensatz zu den bisherigen Ratschlägen rate ich Dir dazu den Vertrag zu erfüllen, denn alles andere wird vermutlich deutlich teurer.
Ich gehe bei diesem Rat davon aus, dass Du eine wirksame Widerrufsbelehrung unterschrieben hast. Falls nicht, hättest Du jetzt immer noch die Möglichkeit des Widerrufes, aber dann an die richtige Adresse aus den AGB! Und ja, Du bist dafür beweispflichtig, dass es eine Täuschung gewesen sein soll. Viel Spass bei der Beweisführung.

Es gibt schlimmeres Lehrgeld als 1 Jahr lang die Hörzu zu bekommen.
 
Auf dem Durschlag steht in den AGBs eine Adresse an die der Widerruf zu richten ist. Da ich aber diesen Durschlag nicht zur Hand hatte als ich den Widerruf aufgesetzt habe
Das ist ja dann wohl Dein Problem. Du hast beim Falschen gekündigt/Widerspruch eingelegt.
Im Gegensatz zu den bisherigen Ratschlägen rate ich Dir dazu den Vertrag zu erfüllen, denn alles andere wird vermutlich deutlich teurer.

Das sehe ich genauso, wahrscheinlich würde da nicht mal eine Rechtschutz zahlen, wenn Du klagen wolltest.
 
Moin,
ersteinmal danke für eure Ratschläge soweit :)


Wenn ich klagen würde, würde ich zu 99% gewinnen, ich habe mich bei der Verbraucherschutzzentrale schon erkundigt, die bekommen tagtäglich Beschwerden zu diesem Verlag.
Kein Richter dieser Welt würde mich für so einen schäbigen ,,Tür- und Angelvertrag'', der unter falschen Voraussetzungen zustande kam, verurteilen. Abgesehen davon bin ich nicht der erste, der so ,,überlistet'' wurde, das weiß der Richter und das weiß auch dieser Verlagsservice. Deswegen würden sie es nie zu einem Prozess kommen lassen.....
Die Frage ist aber ob ich Lust darauf habe :) ..... ich versuche es jetzt erstmal auf die sanfte Tour und wenn nicht, dann soll es halt so sein. Tatsache ist, dass diese Leute die ersten beiden Fehler begangen haben. Einmal, dass sie mir unter Täuschung einen Vertrag untergejubelt haben und zweitens, dass keine Widerrufsbelehrung stattfand. Ob ich jetzt beweisen muss, was Verbraucherschutzzentralen und sämtliche andere Betrogenen auch berichten können, bleibt mal dahingestellt.

Gruß
 
Ich habe hier 2 Adressdaten:

Mir ist das nämlich damals auch passiert. Sicherlich wurde dir auch irgend eine Geschichte aufgeschwazt, dass es sich doch um ehemalige Drogensüchtige gehandelt habe. Ich habe die Nummer dann angerufen, die auf dem Zettel war. Dann hatte ich die Dame von der Hotline angerufen, und bin dann in Osnabrück gelandet :D Die sagte mir, ich solle den Wiederruf schnellstmöglich an beide Adressen schicken. Es sei der sicherste Weg. Die war soweit auch sehr hilfsbereit. Du wirst sicherlich auch noch von einer anderen Dame angerufen werden oder war das nicht der Fall? Dann ist der Vertrag warscheinlich nichtig.

VSR Verlag Service GmbH
Kistlerhofstr. 170
81379 München

Intan Service Plus
Blumenhaller Weg 88
49078 Osnabrück

Die Nummer: 01805 - 32 32 10

Viel Glück

Gruß Andy


Edit: @robsn: Die Geschichte ist einfach. Der Gutgläubige oder hilfsbereite Bürger wird irgendwo (Fußgängerzone) angeschwazt. Dann werden dir doch erst mal ein paar Komplimente gemacht. Du seiest ein schlauer Mensch und so weiter und sofort. Als nächstes wird dir die so genante Drogengeschichte aufgeschwazt. Sie seien ehemalige Drogensüchtige und müssten ihr Geld dadurch verdienen, dass du diesen Schrieb unterschreibst. Wenn du den Leuten so helfen willst, sagen sie, sie dürfen nichts annehmen. Haben sie erst mal deine Unterschrift, sind sie auch schon weg und über alle Berge.
Mir lies das dann keine Ruhe und ich habe am nächsten Tag direkt die Nummer angerufen und mit der Dame telefoniert.
 
Zuletzt bearbeitet: (Tippfehler :D und Egänzung)
genau so schauts aus :)

haargenau die gleiche Geschichte wurde mir auch aufgetischt...

Ich habe meinen Widerruf nach Osnabrück gesendet, das ist die Adresse die in den AGB auf deren Homepage steht .....
 
Also ihr habt etwas unterschrieben, wovon ihr nicht wusstet was es war und das hat sich dann als Abo für eine TV-Zeitung herausgestellt?
 
hey,

Deine Frage verstehe ich nicht ganz r0bson ?! In dem Moment als wir den Wisch unterschrieben haben ,,wussten'' wir was es war, nämlich genau die Lügengeschichte die er uns aufgetischt hat.

laut dieses Streetworker (so nennen die sich ja wirklich ^^) diente meine Unterschrift nur als Bestätigung, dass er meine Daten (Adresse) auch nur von mir persönlich hat. Es könnte ja jemand behaupten, dass die Jungs ihre Arbeit nicht richtig machen und die Adressen z.B. aus Telefonbüchern rausschreiben oder so :)

Gruß
 
Was habt ihr denn genau unterschrieben? Also was stand auf dem Wisch drauf... man konnte also nicht erknnen, dass es um ein Abo ging? das is ja echt mal dreist... Aber vor allem bedeutet das ja, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.

Warst du denn mitlerweile bei jemandem der dir da weiter helfen konnte?
 
ich bin vorgestern leider auch auf die gleiche masche reingefallen. ein typ labert mich an, ob ich nicht 2 monate eine zeitschrift meiner wahl umsonst ins haus geliefert bekommen haben will. anschließend meinte er, es wäre für einen guten zweck, damit hartz iv empfänger ein bisschen was zu tun haben.

da ich unter diesen bedingungen eigentlich nix dagegen hatte, habe ich eingewilligt, anschließend meinte er noch, schnell dass ich jetzt einen 14 monate abonnement habe, von denen die ersten zwei umsonst sind und fragt nach ob ich alles verstanden hätte. kündigung sei aber jeder zeit zum nächsten bezugsende durchführbar. als nächstes bezugsende gilt nach seiner aussage angeblich der ablauf der zwei ersten monate. naja, ok eigentlich wollt ich das nicht, aber wenn ich rechtzeitig kündigen kann...

gestern hab ich dann im internet recherchiert, was gar nicht so einfach war, denn auf dem durchschlag meine "vertrages" stehen name und adresse des so genannten "verlag services" auf der rückseite (als werbung für ein reisegutschein getarnt) im kleingedruckten ganz unten.

das kam mir alles sehr komisch vor und die ersten google treffer gaben mir recht. dieser bande sind schon unzählige zum opfer gefallen. also habe ich direkt eine email mit empfangsbstätigung an die firma geschickt (info@vsr.cc), was laut agb für einen widerruf reicht.

bis jetzt scheinen sie diese noch nicht geöffnet, den empfang zumindest noch nicht bestätigt zu haben. auch einschreiben sollen laut mehrfachen aussagen zunächst ignoriert werden. hat jemand hier schon erfolg gehabt mit seinem widerruf?
 
Ersteinmal tuts mir leid, dass du auch darauf reingefallen bist, soetwas wünscht man keinem :(

Mein Widerruf ist mittlerweile anerkannt worden, nachdem es, wie man dem Threadverlauf ja entnehmen kann, einige Probleme gab. Diese Leute sind mit allen Wassern gewaschen.
Wichtig ist, dass du einfach einen kühlen Kopf bewahrst, dass du diesen ,,Vertrag'' direkt widerrufen hast ist ja schonmal gut.

Selbstwenn sie deinen Widerruf nicht anerkennen würden (aus welchem Grund auch immer) wäre der Vertrag absolut rechtswiedrig und das wissen diese Betrüger auch, wie gesagt kein Richter dieser Welt würde dich wegen so eines schäbigen Vertrages verurteilen :)

Viel Glück auf jedenfall :)

LG
 
Ich empfehle dir dringend den Wiederruf schriftlich zu verfassen und an die beiden Adressen zu versenden, die ich oben angegeben habe. Anbei solltest du noch eine Kopie von dem Durchschlag mitschicken. Nachdem ich den Wiederruf einreichte, habe ich nichts mehr von denen gehört. Die hatte mich nur knapp 1 1/2 später mal angerufen und nachgerfragt.

Und ich sagte ihr sofort, dass ich bereits einen Wiederruf eingereicht habe. Sie war regelrecht entsetz. Warum wollen Sie denn nicht helfen und so weiter :freak:
Also: Mach es schriftlich, es ist der sicherste Weg. Das Wiederrufsrecht gilt nicht 2 Monate sondern 2 Wochen

Gruß Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das ist natürlich sicherer, keine Frage.

Aber man kann es mMn auch übertreiben ^^

In den AGB steht ja an welche email-Adresse der Widerruf zu senden ist, wenn du das getan hast und sich in deinem Postausgang, bzw. deinem ,,Gesendet''-Ordner die entsprechende Mail befindet, dann kannst du das Ganze ja auch damit nachweisen.
Und wenn diese Pappnasen sich bei dir nicht mehr melden, dann ist das ja nicht dein Problem, das war bei mir ähnlich, da können sie meinetwegen 10 Mahnung schicken.
Du darfst dich nicht als Täter sehen, so wirst du von denen nämlich behandelt.

Wie gesagt, musst du wissen, ob dir der Laden das Porto für 2 Briefe wert ist, bei Einschreiben mit Rückschein ist das auch garnicht mal so billig, zumal du ja schon per mail den richtigen Weg beschreitest ;)
 
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