Widerruf bei Onlinekauf und Marktabholung

Dooqua

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Hi all,

wie ist das mit dem Widerrufsrecht wenn ich einen Artikel online kaufe und den im Geschäft abhole und dort auch bezahle?
Ist das genauso wie wenn ich mir das Teil zuschicken lasse? Also keinen Kontakt zum Laden hätte?

Grüsse
Dooqua
 
Holst du im Laden ab, gibt es keinen Wiederruf, schicken die es zu, reiner Onlinehandel dann hast die 14 tage auch.
 
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Online Vertrag.
Bestandteil des Vertrages sind der Zahlungs- und Versandweg. Wenn man sich für eine offline-Zahlung und offline-Abholung entscheidet, ist es dennoch ein normaler "Online-Vertrag" mit dem regulären Widerrufsrecht. Darauf hat Zahl- und Versandart keine Auswirkung.
 
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Wenn du Online bestellst aber im Ladengeschäft abholst hast du auch Widerrufsrecht.
Kannst dann die Ware auch nach Widerruf in das Geschäft bringen.
Ergänzung ()

Cardhu schrieb:
Wenn man sich für eine offline-Zahlung
Bezahlen muss man online hierfür, dass man Widerrufsrecht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cardhu schrieb:
Online Vertrag.
Bestandteil des Vertrages sind der Zahlungs- und Versandweg.

Viele Händler betonen aber, dass die Vertragsannahme erst mit dem Versand zustande kommt.
Bei notebooks-billiger ist das z.B. so, dass man sich nur Ware (rechtlich gesehen) reserviert und
dann der Vertrag erst im Geschäft abgeschlossen wird (jedenfalls nach Meinung von nbb).
 
Du musst den Kauf nur abschließen Online, das machst du durch die Bezahlung.
Wenn das NBB nicht so macht, wäre das eher eine Ausnahme.
Liest man doch auch ständig, dass das viele das so machen,
die in der Nähe von z.B. Mindfactory oder Caseking wohnen.
Diese hab ich nicht in der Nähe aber Elektro Conrad und Mediamarkt
und die machen das auch so.
 

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Zuletzt bearbeitet:
Nickel schrieb:
Bezahlen muss man online hierfür, dass man Widerrufsrecht hat.
Das wäre mir aber ganz neu.
Meine Aufgabe ist es ja zu zahlen und die Aufgabe des Händlers zu liefern. Und wenn ich erst im Laden zahle, ist meine vertragliche Pflicht damit auch erfüllt. Ist also nicht relevant, ob vor Ort gezahlt wird, solange es der Händler anbietet :)

ameisenbaer schrieb:
Viele Händler betonen aber, dass die Vertragsannahme erst mit dem Versand zustande kommt.
Dann muss da aber Reservierung stehen und nicht kaufen.
Und dass Händler viel in ihre AGB schreiben, wenn der Tag lang ist, ist auch nichts neues :p Macht es deswegen aber nicht richtiger.
 
Ist doch schon geklärt, dass man wohl auch vor vor Ort zahlen kann, wenn es angeboten wird. :)
 
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