Widerruf, Laden rückt das Geld nicht raus

PeterPanPeter

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Hallo zusammen,
ich habe Ende Mai in einem großen, bekannten online Shop für KFZ-Teile Teile bestellt, und 2 Tage später vor Ort abgeholt, da ich in der Nähe war. Ein Teil der Bestellung habe ich fälschlicherweise bestellt, und habe somit schon 2 Tage später meinen Widerruf für dieses Teil mitgeteilt. Ich habe eine Retour-Versandmarke erhalten und das Paket zurück geschickt.

Der Laden hat jetzt seit fast 2 Monaten die Ware zurück, rückt aber das Geld nicht raus. Jedesmal möchte er noch weitere Informationen, Bestellnummer, Sendungsnummer, meine Bankdaten zur Gutschrift etc.
Letzte Nachricht lautete dann plötzlich, ich hätte ja Bar bezahlt und kann die Ware einfach zurück in den Laden bringen und bekomme dort dann auch meine Rückerstattung.
Sehr witzig...
Das war jetzt 3 Wochen her, seitdem nichts mehr.

Hat jemand bereits schonmal ähnliche Erfahrung gemacht? Wie stehen meine Chancen wenn ich die ganze Sache an einen Anwalt übergebe?
 
Ich würde denen eine Frist setzen bzw. denen mitteilen dass die im Verzug sind und du Schadenersatz verlangen wirst, wie zum Beispiel Verzugszinsen! Ansonsten leitest du rechtliche Schritte weiter und informierst parallel dazu die Verbraucherzentrale und wirst in allen Bewertungsportalen dies öffentlich kundtuen
 
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PeterPanPeter schrieb:
[...]Hat jemand bereits schonmal ähnliche Erfahrung gemacht? Wie stehen meine Chancen wenn ich die ganze Sache an einen Anwalt übergebe?

Wenn du den Nachweis führen kannst (z. B. weil du die Paketmarke noch hast, weil man dir den Eingang der Ware in den anderen Mitteilungen bestätigt hat etc.) ganz gut.

Zuvor kannst du aber das machen, was @Ribery88 empfohlen hat. Frist setzen, auf Verzugszinsen hinweisen, abwarten.
 
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PeterPanPeter schrieb:
ich hätte ja Bar bezahlt und kann die Ware einfach zurück in den Laden bringen und bekomme dort dann auch meine Rückerstattung.


wieso bringst du es dann nicht zurueck in deren laden und laesst dir den betrag auszahlen? wieso bringst du einen anwalt mit ins spiel, wenn man dir eine ziemliche problemfreie loesung anbietet?

WIESO denkst du darueber nach, einen anwalt einzuschalten, wenn man dir schriftlich bestaetigt, dass du eine auszahlung in bar erhaelst?

WIESO?????????????????????????????????????

das stinkt schon jetzt bevor ich ueberhaupt eine antwort von dir hab!
 
Dir ist schon klar dass er die Ware nicht mehr hat, oder?
Ich würde denen ein Einschreiben schicken, die Kosten soll der Shop übernehmen.
 
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mischlig schrieb:
wieso bringst du es dann nicht zurueck in deren laden und laesst dir den betrag auszahlen? wieso bringst du einen anwalt mit ins spiel, wenn man dir eine ziemliche problemfreie loesung anbietet?
!

Eine problemfrei Lösung wäre einfach das Geld zurückzuüberweisen
Wenn ein Händler beide Kanäle bedienen möchte, sprich Offline und Online dann sollte man auch in der Lage sein beide Retourenmöglichkeiten auch umsetzen können
 
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@boarder-winterman dann sind das hoechstens kommunikations probleme

wenn er ware direkt an den hersteller zurueckschickt, ohne den verkaeufer zu unformieren, WIESO besteht man auf einer rueckerstattung vom verkauefer und wartet nicht auf den hersteller?

wenn ich zum hersteller direkt zurueckschicke, habe ich wohl auch keine kommunikation mit dem zwischenhaender mehr, oder?


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PeterPanPeter schrieb:
Ein Teil der Bestellung habe ich fälschlicherweise bestellt, und habe somit schon 2 Tage später meinen Widerruf für dieses Teil mitgeteilt. Ich habe eine Retour-Versandmarke erhalten und das Paket zurück geschickt.

Der Laden hat jetzt seit fast 2 Monaten die Ware zurück, rückt aber das Geld nicht raus. Jedesmal möchte er noch weitere Informationen, Bestellnummer, Sendungsnummer, meine Bankdaten zur Gutschrift etc.
Letzte Nachricht lautete dann plötzlich, ich hätte ja Bar bezahlt und kann die Ware einfach zurück in den Laden bringen und bekomme dort dann auch meine Rückerstattung.

dann gib denen diese daten. die koennen das u.U. nur nicht richtig einordnen.
 
Was erzählst du denn hier ???
Er hat nur Kontakt mit dem Händler gehabt!!!
 
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@Ribery88 vergiss das, er hat wohl an den verkaeufer und nicht an den hersteller zurueckgeschickt. somit sollte das ja alles nachvollziehbar sein. soll er eine paket nachverfolgung veranlassen, wenn der haendler behauptet, er habe die ware noch nicht
 
mischlig schrieb:
wieso bringst du es dann nicht zurueck in deren laden und laesst dir den betrag auszahlen? wieso bringst du einen anwalt mit ins spiel, wenn man dir eine ziemliche problemfreie loesung anbietet?

WIESO denkst du darueber nach, einen anwalt einzuschalten, wenn man dir schriftlich bestaetigt, dass du eine auszahlung in bar erhaelst?

WIESO?????????????????????????????????????

das stinkt schon jetzt bevor ich ueberhaupt eine antwort von dir hab!
War bisschen zu heiß heute oder?
Oder saßt du am anderen Ende der Leitung? :confused_alt:
Ich hab halt leider noch immer nicht rausgefunden wie ich Ware, die ich schon längst zurückgeschickt habe, nochmal persönlich vorbei bringen kann:(
Und selbstverständlich habe ich die Ware genau zu dem Laden/Verkäufer geschickt, bei dem ich es auch gekauft habe...

An die anderen, vielen dank für eure Antworten!
Ist eine 7-Tages Frist angemessen?
Mit der Sendungsnummer kann ich nach wie vor online den Status bei DPD anschauen, und da ist die Sendungs ausgeliefert. Das sollte als Nachweis von meiner Seite doch ausreichen, oder? Die Sendungsnummer hat der Laden ja auch.
 
PeterPanPeter schrieb:
Ist eine 7-Tages Frist angemessen?

mit einer gesetzten frist, wirst du nicht weiterkommen, wenn du nicht auch den versand der ware bestaetigen kannst.

an deiner stelle wuerde ich erstmal die paketverfolgung veranlassen. bzw. dem haendler die paketnummer zukommen lassen, um zu pruefen, ob die ware nicht doch schon bei ihm angekommen ist. wenn er die ware noch nicht hat, dann die paketverfolgung veranlassen.

wenn du unversichert zurueckgeschickt hast, oder nicht via des retoure scheins wie oben angegeben, hast du jetzt ein problem
 
Wie er zurückschickt ist wohl egal. Das Paket kam laut Aussage des TE auch an.

Bei einer zu kurzen Frist tritt eine angemessene Frist an die Stelle der zu kurzen Frist. Falls ein Händler bereits mehrfach aufgefordert wurde, so halte ich persönlich eine 7-Tages-Frist durchaus für ok - der Händler hatte ja bereits Zeit sich darauf vorzubereiten bzw. den Sachverhalt zu lösen. Es kommt für ihn nicht überraschend, er muss nicht bei null starten.

Der Händler scheint weiterhin nach Schilderung des TE eine bewusste Verzögerungstaktik zu fahren. Ein eindeutiges Schreiben mit klaren Fakten und einer klaren Rechtsfolgenandrohung (von Zinsen nach Fristablauf bis Klageerhebung/Mahnverfahren ohne weitere Ankündigung) ist dann oft der einzige gangbare Weg.
 
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Eine Retoure-Versandmarke sollte ja idR versicherter Versand mit Tracking Nummer sein.

Alternativ, warum nimmst du nicht den Schriftverkehr und gehst in den Laden wo du die Teile abgeholt hast und verlangst dort mal die Rückzahlung? Versuch wäre es wert.
 
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Soweit ich das sehen, ist die Rücksendung doch angekommen:
PeterPanPeter schrieb:
Mit der Sendungsnummer kann ich nach wie vor online den Status bei DPD anschauen, und da ist die Sendungs ausgeliefert.
Außerdem habe ich nichts gelesen wonach die Firma dies bestreitet, oder habe ich etwas überlesen?
 
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Ja, die Rücksendung ist angekommen, die Firma bestreitet das zwar nicht, hat mir den Wareneingang aber auch noch nicht explizit bestätigt.
Die Paketmarke(versichert inkl. Tracking), mit der ich das Paket dann natürlich auch zurückgeschickt habe, wurde mir von der Firma zu gemailt, nachdem ich meinen Wunsch nach Widerruf geäußert habe.

Persönlich vorbei schauen würde ich gerne vermeiden, da der Laden 500km von meinem Wohnort entfernt ist. Dass ich die Teile persönlich vor Ort abgeholt habe lag eben nur daran, dass ich gerade zufällig geschäftlich in der Nähe war.

Nun denn, die Frist ist gesetzt, mal sehen wie die Geschichte weiter geht.
 
aso ja dann macht persönlich vorbei schauen ja kein Sinn ;)
 
Gibt es in diesem Fall überhaupt ein Recht auf Rückgabe?

Die Ware wurde persönlich abgeholt.
Was ich raus gelesen habe, wurde in Bar bezahlt.
Nur Online wurde bestellt.

Ich glaube nicht, dass es hier ein Rückgaberecht nach dem Fernabgesetz gibt.
 
@KonradZ: Das diese Frage schon lange geklärt ist, da der Händler den Widerruf akzeptiert hat und dem TE sogar ein Rücksendelabel zur Verfügung gestellt hat, steht in #1.
 
Nur so als Gedanke.

Evtl. arbeiten mehr Leute an dem Fall und ein Mitarbeiter sieht das jetzt anders.
 
Bei den sogenannten "Click and Collect" Bestellungen kommt es nicht auf die Zahlunsart, sondern auf den Bestellvorgang im Internet an. Also Rückgabe 14 Tage lang - Fernabsatz!
 
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