Widerrufsrecht bei Handyvertrag

Niki123

Lieutenant
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Hallo,

folgende Frage: Wie ist die aktuelle Rechtslage zum Widerrufsrecht bei Mobilfunkverträgen.

Ausgangslage: Mobile Internet Vertrag bei Vodafone über einen Händler mit Auszahlung (handyxxxx.de)

Dabei wurde eine Nummermitnahme durchgeführt (über CallYa Prepaid-Karte).

Und es wurde kurz getestet in einem Tablet (ist ein 5GB Datentarif).

Ich habe ein paar ältere Urteile gefunden, z.b.

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-handyvertrag.htm

Danach wäre ein Widerrufsrecht noch vorhanden. Hat wer aktuelle Erfahrungen?
 
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Sicher bin ich mir nicht, aber du hast bestimmt auch eine Widerrufsbelehrung mit dem Vertrag oder zuvor erhalten, indem dieses steht.

Ich glaube aber, dass du auch binnen 2 Wochen widerrufen kannst.
Ggf. musst du aber etwas für den Aufwand der Provider bezahlen.
 
Wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt, dann besteht auch ein Widerrufsrecht, vgl. 312d BGB.
 
Ja, danke.

Aber es gibt ja auch Ausnahmen. Z.b. Hygieneartikel oder verschweißte Software.

Meine Frage ist halt, ob jemand aktuelle Gerichtsurteile (2013,2012) hat. Denn das BGB ist da nicht sehr genau in dem Fall.
 
Ich habe die Karte ja bereits genutzt, habe zwar jetzt keine Anrufe getätigt, hätte ich aber tun können.

Dann gibt es Schadensersatz in der Höhe?

An wen richte ich meine Widerruf? Den Händler oder Vodafone, oder eher beide?
 
An Vodafone natürlich, der Händler war nur Vermittler.

Schadensersatz wohl kaum, das höchste wäre wohl das du die Grundgebühr für einen Monat zahlst, aber sowas ist eher unüblich.

Problematisch wird es nur wenn du die 14 Tage bereits überschritten hast.

http://dsl.vodafone.de/pdf/vfksc/kundenrecht.pdf
 
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