Widerrufsrecht bei Internetprovidern ab wann?

tha

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Hallo,

bestellt man im Internet ein Paket hat man ja 14 Tage oder länger Widerrufsrecht.
Allerdings beginnt diese Frist ja immer erst mit der Lieferung des Pakets, genau gesagt, sobald das Paket bei mir Zuhause liegt.

Wie sieht das ganze bei Telefon und Internetverträgen aus?
Ich würde gerne zu einem TV Kabel Provider wechseln, da bei mir Zuhause per DSL nur Geschwindigkeiten aus der Antike Verfügbar sind. Beim Kabelprovider sind dagegen gigantische 150.000 möglich. Zum Preis den ich aktuell zahle würde ich 50.000 bekommen.

Das Problem ist nur, dass viel schlechtes über den Kabelprovider geschrieben wird. Einige Kunden haben nur Ausfälle oder nur 10% der Versprochenen Geschwindigkeit, während andere zufrieden sind. Wahrscheinlich kommt es einfach auf den Standort drauf an.Außerdem gibt es zur Zeit ein Sonderangebot. Mein DSL Vertrag läuft auch erst in über einem halben Jahr aus.

Meine Nachbarn bekommen in den nächsten Wochen Internet per Kabel. Wenn bei denen alles OK ist könnte ich ja ebenfalls wechseln.

Das Sonderangebot ist aber nicht mehr lange gültig.
Am Besten für mich wäre es also, wenn ich jetzt bestelle, und den Termin der Freischaltung möglichst weit nach hinten schiebe. Wobei ich nicht weiß wie viele Monat im voraus da Möglich wären.

Sollte ich die Freischaltung beispielsweise ab März bestellen können, hätten meine Nachbarn in der Zwischenzeit schon ihren Anschluss und können mir von der Qualität berichten.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Wenn ich nun Heute den Vertrag bestelle, und den Liefertermin auf bsp. März 2015 setzte,
habe ich dann nur bis Heute in 14 Tagen die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen,
oder ab 1. März 2015 + 14 Tage ?

Falls letzteres: was wäre, wenn mir der Anbieter schon im Januar das Modem zukommen lässt?
 
Widerrufsfrist beginnt ab Tag der vollständigen Lieferung einer Sache.... also erst wenn Du die komplette Leistung zur Verfügung hast... wie sonst sollst Du dich überzeugen können?
 
tha schrieb:
H...
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wenn ich nun Heute den Vertrag bestelle, und den Liefertermin auf bsp. März 2015 setzte,
habe ich dann nur bis Heute in 14 Tagen die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen,
oder ab 1. März 2015 + 14 Tage ?...
Das ist die Antwort. Hatte das selbst schon mit VodafoneTV. VodafoneTV bestellt, angeschlossen und dann festgestellt das es nicht geht. Bei Vodafone angerufen und die meinten das es auch gar nicht möglich ist bei mir. Hatte 1 Tag vor Fristablauf die Kündigung per Einschreiben weggeschickt und echt glück gehabt.
 
Normalerweise hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Dies gilt NUR und AUSSCHLIEßLICH bei Verträgen, die im Internet oder Telefon abgeschlossen wurden, da hier das Fernabgabegesetz zählt. Bei Verträgen die im Laden abgeschlossen wurden gibt es kein Rücktrittsrecht.
 
Bei Dienstleistungen beginnt die Frist schon zu laufen, wenn der Provider irgendwie tätig wird, also z.B. die Hardware verschickt o.Ä., auf jeden Fall nicht wie bei Sachleistungen erst mit der Lieferung. Wenn du beim Internetprovider als Wunschtermin "schnellstmöglich" angibst, dann verzichtest du damit sogar ganz aufs Widerrufssrecht.
 
Generell und ohne das sich irgendeiner davon befreien könnte, auch nicht durch eigene AGB, gilt Widerrufsrecht ab Zeitpunkt des Erhalts der Widerrufsbelehrung bzw. Erhalt der Sache/Ware.
 
Warum rufst du nicht an und schilderst deine Sorgen. Man wird dir hier sicherlich entgegen kommen. Lass dir auf jedenfall alles schriftlich geben. Auf mündliche Zusagen ist kein Verlass.
 
tic.tac schrieb:
die einzig wahre Antwort kann dir nur einer geben. Das ist der jeweilige Anbieter und der nennt das ganz genau in seinen AGB. Nenn uns doch einfach mal den Anbieter, dann kann man dir auch genauer helfen
der Anbieter um den es geht ist Primacom http://www.primacom.de

SilenceIsGolden schrieb:
Bei Dienstleistungen beginnt die Frist schon zu laufen, wenn der Provider irgendwie tätig wird, also z.B. die Hardware verschickt o.Ä., auf jeden Fall nicht wie bei Sachleistungen erst mit der Lieferung. Wenn du beim Internetprovider als Wunschtermin "schnellstmöglich" angibst, dann verzichtest du damit sogar ganz aufs Widerrufssrecht.
Als Wunschtermin würde ich was in der Zukunft nehmen. Der späteste Termin der Online auswählbar ist, ist im Mai. Also 5 Monate.. nicht schlecht. Aber was wäre wenn ich es mir bis dahin anders überlege, weil meine Nachbarn nur Probleme hätten, oder eben erst Probleme auftauchen wenn ich den Anschluss im Mai freigeschaltet bekomme?
 
na da stehts doch ganz groß in den AGB

Sie haben das Recht, binnen 14 .... zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Heißt, wenn du das heute am Telefon abschließt gelten 14 Tage ab heute. Wenn du das schriftlich in einer Woche abschließt (egal wann die Schaltung erfolgt) gilt die Frist bis maximal 21 Tage.

http://www.primacom.de/service/s/agb
 
AGBs stehen NIEMALS über allgemeinem Recht. Bei Telefonverkauf, Onlinekauf etc gilt die Frist ab Erhalt der Ware / Leistung. Dem Käufer muss das Recht eingeräumt werden die erworbene Sache oder Dienstleistung zu prüfen. Das geht erst ab Erhalt. Sicher reden sich viele Anbieter raus, aber wie gesagt AGBs sind wertlos wenn sie gegen allgemeines Recht verstoßen.

Mittlerweile ist das Widerrufsrecht in der EU einheitlich! AB ERHALT DER WARE und / oder LEISTUNG!

PS: Zurücksenden der Sache reicht ab 2014 aber nciht mehr aus. Der Widerruf muss explizit auf einem unveränderbaren Datenträger (Fax, Brief :-) an den Händler / Diesntleister in der Frist von 14 Tagen gemeldet werden.
 
Die Frist beginnt aber bereits mit der ersten Teillieferung. Das heißt sobald man die Hardware erhält.
Ob das so wirklich rechtens ist, ist fraglich, aber so handhaben das die meisten Provider.
Man kann es im Falle eines abgelehnten Widerrufs auch aussitzen, wenn man sich nicht von Inkasso beeindrucken lässt und gegen Mahnbescheide rechtzeitig Widerruf einlegt.

Btw einfaches zurück senden hat bei Widerruf noch nie gereicht. Der Händler kann ja nicht wissen ob man Gewährleistung, Widerruf oder sonst was mit der Rücksendung bezweckt.
Schon vor 2014 konnte es passieren das ein Paket dann im Lager verstaubt (und dann die Frist rum ist) oder einfach wieder zurück geschickt wird.
Aber die Widerrufserklärung kann man natürlich auch per Email schicken oder legt sie als kleinen zettel dem Paket bei.
 
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