Hallo zusammen,
ich habe mir die Tage ein Headset im Internet bestellt und nach der Lieferung dann festgestellt, dass es eindeutig zu stark drückt. Als ich nun Gebrauch vom Widerruf machen wollte, wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Headset um einen Hygieneartikel handelt und er somit nicht zurückgenommen wird.
Ist es rechtens, dass ein Headset einfach zu einem Hygieneartikel gemacht wird um damit den Widerruf auszuschließen? Wir reden hier ja nicht über eine Zahnbürste o.Ä. Es ist ein ganz normales Headset mit Bügel, kein In-Ear-Kopfhörer oder sonstiges.
Ist der Händler im Recht?
Viele Grüße,
Prä
ich habe mir die Tage ein Headset im Internet bestellt und nach der Lieferung dann festgestellt, dass es eindeutig zu stark drückt. Als ich nun Gebrauch vom Widerruf machen wollte, wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Headset um einen Hygieneartikel handelt und er somit nicht zurückgenommen wird.
Ist es rechtens, dass ein Headset einfach zu einem Hygieneartikel gemacht wird um damit den Widerruf auszuschließen? Wir reden hier ja nicht über eine Zahnbürste o.Ä. Es ist ein ganz normales Headset mit Bügel, kein In-Ear-Kopfhörer oder sonstiges.
Ist der Händler im Recht?
Viele Grüße,
Prä