Widerrufsrecht bei Kopfhörern/Headset

.cruZ.

Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen,

ich habe mir die Tage ein Headset im Internet bestellt und nach der Lieferung dann festgestellt, dass es eindeutig zu stark drückt. Als ich nun Gebrauch vom Widerruf machen wollte, wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Headset um einen Hygieneartikel handelt und er somit nicht zurückgenommen wird.

Ist es rechtens, dass ein Headset einfach zu einem Hygieneartikel gemacht wird um damit den Widerruf auszuschließen? Wir reden hier ja nicht über eine Zahnbürste o.Ä. Es ist ein ganz normales Headset mit Bügel, kein In-Ear-Kopfhörer oder sonstiges.

Ist der Händler im Recht?

Viele Grüße,
Prä
 
Grundsätzlich kann kein Händler das Widerrufsrecht verweigern (sofern es die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, das man ein Widerrufsrecht hat). Er kann höhstens Schaden geltend machen, dies kann bis zu der Summe dahin führen das man gar nichts zurück bekommt.

Daher Widerrufen, zurück schicken (zur Not erstmal auf eigene Kosten, sofern der Kaufpreis 40 Euro übersteigt, andernfalls trägt man sowieso die Kosten dafür). Falls mit Paypal gezahlt, bei Paypal einen Konflikt melden.

Edit: Du kannst sofern die Ware 40,- Euro übersteigt auch unfrei zurück senden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Bügelheadset würde ich ein Widerrufsrecht bejahen. Bei In-Ear-Kopfhöhrern tendenziell nein, ausser diese lassen sich ohne Probleme reinigen und in den ursprünglichen Zustand versetzen.

Welcher Händler ist es denn? ;-)
 
Generell kann die Ausübung des Widerrufsrechts nur unter den in § 312d Abs 4 genannten Bedingungen verweigert werden.

Diese liegen hier augenscheinlich nicht vor.


Eine andere Frage ist die des Wertersatzes, der ggf auch 100% des Kaufpreises betragen kann. Wertersatz kann aber nur dann geltend gemacht werden, wenn die Kaufsache über das übliche, im Ladengeschäft mögliche Maß hinaus "getestet" wurde. Dies ist bei Kopfhörern wohl pauschal nicht zu bestimmen und vorliegend Sache des beurteilenden Richters.


Aber noch ein Tip am Rande:
Es ist normal, dass neuwertige Bügelkopfhörer in der Anfangsphase etwas drücken. Man setzt sie daher über Nacht auf das PC-Gehäuse, sodass sich die starke Vorspannung legt. Schon am kommenden Tag lassen sich die Kopfhörer bequem tragen und sind dennoch nicht ausgeleiert.


MfG,
Dominion.
 
Naja wenn ich mir im Laden Kopfhörer kaufen würde, würde ich die Finger von geöffneten Packungen lassen, finde das schon etwas komisch, wenn die schon jemand anders aufgehabt hat.
 
Abschließend geklärt ist das für In-Ear Hörer noch nicht, so dass man dabei schon bezweifeln kann, dass überhaupt ein Widerrufsrecht besteht.

Wenn aber wie hier keine Teile ins Ohr eingeführt werden müssen, dürfte ziemlich sicher ein Widerrufsrecht bestehen.

Allerdings sollte der Laie mit Äußerungen wie diesen:

Du kannst sofern die Ware 40,- Euro übersteigt auch unfrei zurück senden.

vorsichtig sein. Zwar ist schon lange klar, dass Verkäufer die Annahme von unfreien Sendungen nicht via AGB ausschließen dürfen, aber der Käufer macht sich aus meiner Sicht ggf. schadensersatzpflichtig, wenn ihm eine für den Verkäufer günstigere Rücksendung problemlos möglich gewesen wäre, bspw. weil dieser einen Rücksendeaufkleber angeboten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Zwar ist schon lange klar, dass Verkäufer die Annahme von unfreien Sendungen nicht via AGB ausschließen dürfen, aber der Käufer macht sich aus meiner Sicht ggf. schadensersatzpflichtig, wenn ihm eine für den Verkäufer günstigere Rücksendung problemlos möglich gewesen wäre, bspw. weil dieser einen Rücksendeaufkleber angeboten hat.

Bleiben wir doch bei den Tatsachen? Die Tatsache ist das der Händler die Widerrufserklärung ablehnt. Ich behaupte mal dann dreist, er wird auch keine Rücksendemarke zu Verfügung stellen.
 
Winterday schrieb:
Wenn man den Ausführungen z.B. auf http://www.kopfhoerer.net/rueckgaberecht-bei-kopfhoerern/ folgt, so kann es durchaus rechtens sein, dass das Produkt als Hygieneartikel betrachtet und damit kein Widerrufsrecht gewährt wird. Um welches Modell handelt es sich denn genau?

Eine doch eher zweifelhafte Quelle.

Im Grunde wurde hier alles wichtige geschrieben, bei normalen, außen anliegenden Kopfhörern besteht ziemlich sicher ein Widerrufsrecht.

Weigert sich der Verkäufer, die Kaufsache zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, kann sich der Käufer dagegen mit oder ggf. auch ohne Hilfe wehren.
 
Das genannte Headset fällt offensichtlich nicht in die Kategorie "In-Ear". Somit sollte der Kunde zurecht auf seinen Widerruf bestehen können.

@Doc Foster: Zweifelhaft würde ich die Quelle nicht nennen, dort steht ja nur ein Hinweis zum Fernsabsatz und dass In-Ear Geräte üblicherweise als Hygieneartikel betrachtet werden.
 
Dort könnte genauso stehen, dass morgen die Welt untergeht; macht das eine zuverlässige Quelle daraus?
 
Ich habe lediglich auf eine jener Seiten verwiesen, die meine Google Suche hervorgebracht hat, und der Text scheint logisch, schlüssig und nachvollziehbar. Dem TE kann dieser Text vermutlich als Argumentationsbasis gegenüber dem Händler dienen. Der kann sich nicht einfach auf einen Hygieneartikel herausreden wie es ihm beliebt, da es sich bei dem Produkt nicht um In-Ear Geräte handelt, bei denen es nachvollziehbar wäre.

Ich selbst würde dem Händler ersteinmal mit dem Hinweis auf die Füsse treten, dass ich sehrwohl bereit bin den Verbraucherschutz oder gar einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der TE muss dann aber selbst wissen, wie weit er gehen will, um sein Recht durchzusetzen. Im Endeffekt läuft es ja darauf hinaus, dass man eine Kulanzlösung erzwingt, um sich das restliche Theater zu ersparen.


@Doc Foster:
Du hättest eine bessere Quelle aufzeigen können, anstatt einer so "zweifelhaften" Begründung. Du darfst den Beitrag gerne weiter zerpflücken, aber der Sinn dahinter erschliesst sich mir nicht.
 
Winterday deine Quelle ist nicht nur Zweifelhaft sondern informiert auch noch falsch, siehe dazu Absatz Gewährleistung. Abgesehen davon, sind die Hygieneartikel eine Erfindung des Handels, um den Kunden zu sagen wenn du das Produkt nutzt ist es für uns Wertlos und du zahlst uns den Schaden. Ob das dann bei jedem Artikel standhält, muss ein Gericht entscheiden.
 
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