Wafer_sil
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 394
Hallo zusammen,
weder die Foren-Suche noch google hat mir einen Treffe geliefert, daher versuche ich es mal hier:
Ich habe ein Smartphone gekauft, welches als neuwertig verkauft worden ist. Allerdings ist die vorinstallierte Softwareversion relativ alt (zwei major releases um genau zu sein).
Nun wäre ich davon ausgegangen, dass bei einem Online-Kauf bei einem gewerblichen Händler ein Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist und ich dementsprechende Rechte habe. Konkret, ich kann die Ware ausprobieren und ggf. vom Vertrag durch Widerruf zurücktreten.
Nun zu meiner Frage:
Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht, wenn zur Inbetriebnahme zwingend ein Softwareupdate notwendig ist? Könnte ich das Handy dann später trotzdem zurückgeben? Ein Downgrade scheint "legal" nicht möglich zu sein.
Vielen Dank vorab!
VG
Wafer
weder die Foren-Suche noch google hat mir einen Treffe geliefert, daher versuche ich es mal hier:
Ich habe ein Smartphone gekauft, welches als neuwertig verkauft worden ist. Allerdings ist die vorinstallierte Softwareversion relativ alt (zwei major releases um genau zu sein).
Nun wäre ich davon ausgegangen, dass bei einem Online-Kauf bei einem gewerblichen Händler ein Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist und ich dementsprechende Rechte habe. Konkret, ich kann die Ware ausprobieren und ggf. vom Vertrag durch Widerruf zurücktreten.
Nun zu meiner Frage:
Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht, wenn zur Inbetriebnahme zwingend ein Softwareupdate notwendig ist? Könnte ich das Handy dann später trotzdem zurückgeben? Ein Downgrade scheint "legal" nicht möglich zu sein.
Vielen Dank vorab!
VG
Wafer