Widerrufsrecht bei Softwareupdate

Wafer_sil

Lt. Junior Grade
Registriert
Feb. 2009
Beiträge
394
Hallo zusammen,

weder die Foren-Suche noch google hat mir einen Treffe geliefert, daher versuche ich es mal hier:
Ich habe ein Smartphone gekauft, welches als neuwertig verkauft worden ist. Allerdings ist die vorinstallierte Softwareversion relativ alt (zwei major releases um genau zu sein).
Nun wäre ich davon ausgegangen, dass bei einem Online-Kauf bei einem gewerblichen Händler ein Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist und ich dementsprechende Rechte habe. Konkret, ich kann die Ware ausprobieren und ggf. vom Vertrag durch Widerruf zurücktreten.

Nun zu meiner Frage:
Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht, wenn zur Inbetriebnahme zwingend ein Softwareupdate notwendig ist? Könnte ich das Handy dann später trotzdem zurückgeben? Ein Downgrade scheint "legal" nicht möglich zu sein.

Vielen Dank vorab!

VG
Wafer
 
Dafür ist das Widerrufsrecht nicht da. Es soll einfach die Lücke zwischen Laden und Onlinekauf schließen. Kannst Du im Laden bei einem Smartphone ein Softwareupdate machen und es tagelang mit anderer Software testen? Wohl nicht.

Teste es so wie es ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Natürlich kannst du das Widerrufsrecht nutzen.
Egal was du tust, das verfällt nie.

Du kannst das auch auf den Boden werfen und dann Widerrufen.
Dann wird der Verkäufer aber vermutlich einen Wertersatz von 100% fordern.
 
BlubbsDE schrieb:
Dafür ist das Widerrufsrecht nicht da. Es soll einfach die Lücke zwischen Laden und Onlinekauf schließen. Kannst Du im Laden bei einem Smartphone ein Softwareupdate machen und es tagelang mit anderer Software testen? Wohl nicht.

Teste es so wie es ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Da sind wir ja bei dem Thema. Das Gerät startet nicht ohne mich freundlich darauf hinzuweisen, doch bitte ein Update durchzuführen.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Das Smartphone steht im Laden nur Display dreht sich die Sanduhr einen Wolf. Von Testen kann da m.M.n. keine Rede sein. "Tagelang andere Software" möchte ich auch nicht ausprobieren. Hier geht es wirklich darum, dass das Smartphone einfach den Dienst verweigert, wenn es nicht die neue Software bekommt.
Probefahrt ohne montierte Reifen ist ja auch schwer...

florian. schrieb:
Natürlich kannst du das Widerrufsrecht nutzen.
Egal was du tust, das verfällt nie.

Du kannst das auch auf den Boden werfen und dann Widerrufen.
Dann wird der Verkäufer aber vermutlich einen Wertersatz von 100% fordern.
Das hätte ich präziser formulieren sollen. Bei dem Test soll es zu keiner Wertminderung kommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Ich verstehe noch nicht so ganz, warum du nicht einfach das Software-Update machst und es dann auf Funktionalität testest. Das sollte ja in einem relativ kurzen Zeitfenster möglich sein oder entgeht mir grad irgendein Detail?
 
Weil mir unklar ist, ob ich das rechtlich darf zum "testen".
Hardware kommt mit v.1.xyz. Nach dem Boot und wird aber v.3.xyz verlangt. Weiter geht es nicht - Update oder ausmachen.
Widerrufe ich und sende ich zurück mit v.3.xyz, wäre es nicht der Zustand, in dem ich es erhalten habe. Trotzdem konnte ich es, obwohl neuwertig, ohne Update nicht testen.
 
Ah ok, jetzt verstehe ich worauf du hinauswillst, rechtliche Belege kann ich dir hierzu allerdings leider auch nicht liefern. Meine (persönliche!) Einschätzung wäre du bist berechtigt es in einen betriebsfähigen (Software-) Zustand zu bringen und zu testen, beim Widerruf geht es m.E.n. eher um den physischen (Hardware-) Zustand und nicht um die Software. Das Gerät wird durch die Softwareupdates ja nicht in einen unnutzbaren Zustand gebracht und es findet keine Wertminderung o.ä. statt.

Viele Laptops mit Pre-installiertem Windows 10 oder auch bei macOS verlangen nach dem ersten Start ja auch eine gewisse Grundkonfiguration was letztendlich auch eine Änderung des Software-Auslieferungszustandes ist. Auch wenn man es i.d.R. machen würde wegen der eigenen Daten, bist du nicht verpflichtet den Laptop durch Recovery wieder in den Auslieferungszustand zurückzusetzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
BlubbsDE schrieb:
Kannst Du im Laden bei einem Smartphone ein Softwareupdate machen und es tagelang mit anderer Software testen? Wohl nicht.

Aber in der Regel kann ich im Laden ein funktionierendes Modell testen (Kamera, Menüführung, etc.). Wenn dafür ein Softwareupdate vom Hersteller verlangt wird und es keine andere Möglichkeit gibt z.B. die Kamera zu testen, dann sollte das abgedeckt sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Ein Firmwareupdate des Herstellers gehört zum üblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes und schließt m.E. den Widerruf nicht aus. Etwas anderes wäre es, wenn du eine komplett andere Firmware wie LineageOS aufspielen würdest.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nefcairon, Tinkerton und devOh
Man könnte auch den Händler fragen bzw. informieren und wenn der sich querstellt, das Ding zurückschicken und woanders ordern 🤷🏼‍♂️
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: verbaliBerlin
@ohmsl Jo, denke auch, vergleichbar wenn man auf einem Laptop die Recovery-Partition löscht und ein anderes OS aufspielt.
 
devOh schrieb:
... Das Gerät wird durch die Softwareupdates ja nicht in einen unnutzbaren Zustand gebracht und es findet keine Wertminderung o.ä. statt.

Viele Laptops mit Pre-installiertem Windows 10 oder auch bei macOS verlangen nach dem ersten Start ja auch eine gewisse Grundkonfiguration was letztendlich auch eine Änderung des Software-Auslieferungszustandes ist. Auch wenn man es i.d.R. machen würde wegen der eigenen Daten, bist du nicht verpflichtet den Laptop durch Recovery wieder in den Auslieferungszustand zurückzusetzen.

Ja soweit korrekt und der Vergleich mit Laptops passt ziemlich gut. Der einzige Unterschied hier ist, dass das Smartphone auf dem aktuellen Stand (der Einfachheit halber wieder v.1.xyz) auch nur spezielle Peripherie unterstützt.
Delikat macht das ganze ja nur, dass kein Downgrade möglich ist. Sonst könnte es ja jederzeit in den tatsächlichen Auslieferungszustand gebracht werden. Mit der neuen Software könnte man argumentieren, dass die alte Peripherie dann nicht mehr verbunden werden kann und damit verringerter Nutzen. Klar, umgekehrt kann mit dem alten Softwarestand keine neue Peripherie genutzt werden.

ohmsl schrieb:
Ein Firmwareupdate des Herstellers gehört zum üblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes und schließt m.E. den Widerruf nicht aus. Etwas anderes wäre es, wenn du eine komplett andere Firmware wie LineageOS aufspielen würdest.

Sehe ich ähnlich. Wie gesagt, ich will hier nichts illegales machen oder via Lizenzvereinbarung ausgeschlossenes.

Tinkerton schrieb:
Man könnte auch den Händler fragen bzw. informieren und wenn der sich querstellt, das Ding zurückschicken und woanders ordern 🤷🏼‍♂️

:) Klar könnte man das. Mir geht es hier aber um die grundsätzliche Frage. Außerdem stößt mir etwas sauer auf, dass das vermeintlich neuwertige Smartphone doch nicht so neuwertig ist. Sollte ich es zurückschicken, möchte ich da beim Widerruf keine Steine in den Weg gelegt bekommen.
Davon hält mich nur der sehr gute Preis ab... wobei mir schwant, woher der kommt :D


Euch allen Danke für Eure Antworten!

VG

€dit:
devOh schrieb:
@ohmsl Jo, denke auch, vergleichbar wenn man auf einem Laptop die Recovery-Partition löscht und ein anderes OS aufspielt.
Das hätte ich tatsächlich als problematisch angesehen. Wobei... Die Hersteller/Händler bügeln hoffentlich jedes Mal neues OS samt Partitionen drauf, bevor sie ein Gerät verkaufen.
 
Im Falle eines Widerrufs werden ja die getätigten Leistungen rückabgewickelt. Stell deine Leistung des Softwareupdates dann einfach als Wertsteigerung in Rechnung. Direkt mit bösem Brief und den Daten von deinem Anwalt. Kommt immer gut. So kommst du noch mit Gewinn aus der Sache raus
 
Welche Rolle sollte alte Peripherie spielen, die in der alten Version noch funktioniert aber in der neuen nicht? Immerhin sprachst du davon dass sich das Handy ohne Upgrade garnicht mehr verwenden laesst.
Wenn das ganze Handy nicht mit der alten Version funktioniert nutzt dir kompatible Peripherie auch nichts. :p
 
Watch OS 5.3.8 und iOS 12.4.8. funktionieren als letzte Versionen jeweils miteinander. Wenn ich auf iOS 13 gehe können ältere Apple Watches nicht mehr verbunden werden.
Ließe ich es im Ursprungszustand, wäre die zumindest die Verwendung damit noch möglich.

VG
 
Sowas ist mir bewusst. Ich bezog mich aber auf deine Aussage, dass dich das Geraet beim Einschalten zu einem Upgrade zwingt und man das nicht ueberspringen kann.
Ergo ist es ja irrelevant ob die alte Watch noch ginge, weil du sie eh nie mit dem Telefon koppeln koenntest ;)
Evtl. hab ich es flasch verstanden und du bis dadurch "gezwungen" weil du neuere Peripherie testen willst?

Ich erinnere mich aber bei iOS ganz dunkel daran das es ein Recoverytool gibt mit dem man im Endeffekt ein komplett neues iOS auspielt. Ist aber schon ne ganze Weile her, gehoert habe ich davon zu iPhone 4S Zeiten ;)

EDIT: Meine Meinung, keine Rechtsberatung, usw...:
Wenn das Telefon nicht explizit mit dem alten Softwarestand beworben und verkauft wurde, duerfte dir da kein Haendler nen Strick draus drehen. Der Haendler weiss vermutlich nicht mal welche Version ueberhaupt installiert ist, und es ist ihm wohl auch egal. Da wird der Aeussere Zustand bewertet, ob das Telefon noch funktioniert und, bei iOS, geschaut ob es nicht noch an die Apple-ID gekoppelt ist. Wenn ueberhaupt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Ranayna schrieb:
"..."
EDIT: Meine Meinung, keine Rechtsberatung, usw...:
Wenn das Telefon nicht explizit mit dem alten Softwarestand beworben und verkauft wurde, duerfte dir da kein Haendler nen Strick draus drehen. Der Haendler weiss vermutlich nicht mal welche Version ueberhaupt installiert ist, und es ist ihm wohl auch egal. Da wird der Aeussere Zustand bewertet, ob das Telefon noch funktioniert und, bei iOS, geschaut ob es nicht noch an die Apple-ID gekoppelt ist. Wenn ueberhaupt.

Danke, Ranayna! So sehe ich das grundsätzlich auch, zumindest würde ich es mir mit gesundem Menschenverstand so herleiten. Mir ging es hier auch nicht um eine Antwort im Gutachtenstil, ich wollte die Meinung der Community hören und wissen, ob vielleicht ein Mitglied schon einmal Erfahrungen in einem ähnlich gelagerten Fall gesammelt hat.

VG
Wafer
 
Meinst du der Mitarbeiter, der den Widerruf prüft, hat eine Ahnung von Software Versionen. Mach es einfach.
Rechtlich müsste es auch zulässig sein.
 
Genauso ist es. Als ob jeder Händler sich alle 1.000 Geräte, die er im Lager hat, anschaut und sich die aktuellen Softwarestände notiert lul und dann bei Rückgabe dieselbe tut.

Also Leute, realistisch bleiben ;) kein Händler der Welt wird sowas machen, wie den auch? Dann müsste er ja das Siegel der Neuware beschädigen, anmachen, notieren, etc. pp.. Das wäre ein Höllenaufwand für so ein Kinderkram.
 
Zurück
Oben