Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss im Shop

kiddikai

Lt. Junior Grade
Registriert
Juni 2007
Beiträge
335
Hallo,

durch nicht weiter erwähnenswerte Umstände haben mein Mitbewohner und ich jeweils einen Vertrag mit Unitymedia Hessen abgeschlossen. Das ist einer zu viel, daher möchten wir gerne einen kündigen.

Vertrag 1: 3play 32k, 25€/Monat, im Internet abgeschlossen vor einer Woche, Paket mit Geräten bereits angekommen

Vertrag 2: 3play 32k mit HD-Receiver, 30€/Monat, im UM-Shop vor 3 Tagen abgeschlossen, noch nichts weiter passiert

Vorzugsweise würden wir Vertrag 1 behalten, da er günstiger ist und das Paket bereits da ist. Der Anschluss ist im ganzen Haus bereits geschaltet, wir müssten also nur das Paket auspacken und könnten loslegen. Das Problem: Für den ersten, im Internet abgeschlossenen Vertrag haben wir das übliche, 14-tägige Widerrufsrecht. Laut UM-Shop-Mitarbeiter haben wir das beim teureren, im Shop abgeschlossenen Vertrag NICHT. Sollte dies richtig sein, können wir natürlich nur Vertrag 1 widerrufen und Vertrag 2 behalten.

Daher meine Frage: Stimmt es, dass ich bei Vertragsabschluss im Shop kein Widerrufsrecht habe?
 
das ist richtig. nur bei fernabsatz und krediten hast du ein 14 tägiges widerrufsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Shop hast du leider kein Widerrufsrecht, da alle Vertragsbedinungen vor Ort durchgelesen werden (sollten) und per Unterschrift akzeptiert werden.
Sollte da etwas machbar sein, wäre es immer Kulanz, fragen kann man ja, da ja 1 Vertrag sowieso weiterläuft.
 
Das ist richtig, für im Shop abgeschlossene Verträge gibt es kein Widerrufsrecht. Musst Vertrag 1 kündigen.
 
Frag nicht uns, ruf an und Frag unitymedia. So weit ich weiß sind sie doch eh nicht in der Lage zwei verträge zu schalten, die könnten also ihre Vertragspflicht nicht erfüllen, demnach anrufen und die Sache klären.

Edit: Und da ihr Vertrag 1 erst abgeschlossen habt gehe ich davon aus das Vertrag 2 nicht geschaltet werden kann und ihr vertrag 1 behalten könnt. So würde ich mir das zumindest an der Hotline auslegen :P
 
Kann Vertrag 2 technisch überhaupt erfüllt werden, wenn Vertrag 1 schon abgeschlossen ist?

Ich würde es auf dem Weg versuchen den teureren Vertrag 2 los zu werden. Also die Unterlagen zu Vertrag 1 vorlegen und sagen, dass man leider zurücktreten muss bzw. es schon ein Vertrag bestand und somit ein zweiter gar nicht möglich war oder ist.
 
Naja schon schön doof ;D

Aber ich mag zu bezweifeln das Unitymedia euch aus dem 2ten Vertrag rausläßt. Wenn die net schalten könnt, weil ihr es selber verbockt habt. Darin ist meiner Ansicht nach kein Verschulden des Providers zu sehen. Und wenn er die Leitung schaltet bis in den Keller, ist die Abnahme theoretisch möglich. Also kann man sich auch nicht darauf berufen, dass der Provider die Leistung nicht erbringen kann.

Also Vertrag 1 widerrufen und auf die Geräte vom zweiten warten oder auf Kulanz hoffen.
 
@steefaaan: Was spricht denn dagegen es zu versuchen? Vielleicht ist Unitymedia einfach kulant und sagt: "kann ja mal passieren" Wenns dann nicht klappt ist es immernoch möglich den anderen Vertrag zu kündigen.
 
Hi,

sehe ich genauso wie Klueze. Aber: Nicht mehr zu lange warten, ab ans Telefon und anrufen.

VG,
Mad
 
Endet das Widerrufsrecht bei solchen "Dienstleistungsgeschichten" - auch bei Fernabsatz - nicht, sobald die Leistung erbracht wird, d.h. die Leitung geschaltet ist? :freak:

Dort anrufen und am Telefon schön freundlich bleiben, könnte vielleicht was bringen. Wobei ich nicht wirklich weiß, ob Kabelanbieter kulant sind...

Edit: vielleicht bringt das hier ja was...
http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=13580
 
wenn du nen PC bestellst und geliefert bekommst ist die Leistung auch schon erbracht, du hast aber trotzdem 14 Tage Widerrufsrecht.
 
Mal das Kleingedruckte lesen. Meist auf der Rückseite des Vertrages zu finden. Es ist nicht selten so, dass der Vertrag laut diesem Kleingedruckten erst mit der Erbringung der Leistung zustande kommt.

Also anrufen, besser noch: Hingehen und direkt versuchen zurückzutreten, bevor die Leistung erbracht wird. Und als kleiner Tipp: Wenn man euch sagt, dass der Vertrag storniert wird, lasst es euch schriftlich bestätigen! Es wird leider viel erzählt, von dem später niemand was wissen möchte.
 
steeefaaaN schrieb:
wenn du nen PC bestellst und geliefert bekommst ist die Leistung auch schon erbracht, du hast aber trotzdem 14 Tage Widerrufsrecht.

Das ist ja auch ein normaler Kaufvertrag, auch wenn der Händler da aus Einzelteilen was zusammengebastelt hat und das gerne als Werkvertrag auslegen würde. Dem haben die Gerichte ja schon einen Riegel vorgeschoben.

Aber die dauerhafte Versorgung mit einer Internetverbindung dürfte was anderes sein...

Äpfel und Birnen...
 
steeefaaaN schrieb:
wenn du nen PC bestellst und geliefert bekommst ist die Leistung auch schon erbracht, du hast aber trotzdem 14 Tage Widerrufsrecht.

Zurückgenommen wird der PC aber nicht,wenn es sich um einen Fertig-PC mit vorinstalliertem Betriebssystem handelt,dieser hochgefahren und die Betriebssystem-Registrierung durchlaufen hat.

Habe ich selbst schon erlebt.
Mit der Begründung,man könne ein PC mit einem registrierten Betriebssystem nicht weiter verkaufen.
Ich weiß das es Programme gibt,womit man den registrierten Namen löschen kann bzw. den PC platt machen mit anschließender Neuinstallation.

Aber der Händler ist schließlich an Umsatz interessiert.:D
 
bernd02 schrieb:
Zurückgenommen wird der PC aber nicht,wenn es sich um einen Fertig-PC mit vorinstalliertem Betriebssystem handelt,dieser hochgefahren und die Betriebssystem-Registrierung durchlaufen hat.

Es mag sein, dass manche unseriösen Händler das so durchziehen, ggf. auch mit der fadenscheinigen Begründung, es läge an der nun "gebrauchten" Softwarelizenz.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das im Kaufrecht und für das Widerrufsrecht von Bedeutung ist, denn hierbei steht eindeutig das Stück Hardware im Vordergrund und die beiliegende Software gehört einfach dazu, weil für den Betrieb notwendig. Vermutlich würde soetwas vor keinem deutschen Gericht durchkommen.
Beim Starten eines Computers entsiegelt man schließlich kein separat gekauftes Softwarepaket.
Im Zweifelsfall schreibt dann ein Anwalt einen netten Brief und schon hat sich die Sache erledigt. Für solche spaßigen Fälle hat man doch schließlich 'ne Rechtschutzversicherung... :)

Natürlich sollte man aber so fair sein und die Ware in dem Zustand zurückschicken, in dem man sie auch bekommen hat. Bei Fertig-PCs ist die Recovery doch schnell durchgelaufen und gut ist. - Ansonsten fände ich dafür halt eine geringe Servicepauschale ok, wenn's der Händler machen muss...
 
bernd02 schrieb:
Zurückgenommen wird der PC aber nicht,wenn es sich um einen Fertig-PC mit vorinstalliertem Betriebssystem handelt,dieser hochgefahren und die Betriebssystem-Registrierung durchlaufen hat.

Habe ich selbst schon erlebt.
Mit der Begründung,man könne ein PC mit einem registrierten Betriebssystem nicht weiter verkaufen.
Ich weiß das es Programme gibt,womit man den registrierten Namen löschen kann bzw. den PC platt machen mit anschließender Neuinstallation.

Aber der Händler ist schließlich an Umsatz interessiert.:D

Vor Gericht ist das sicher nicht durchsetzbar. Damit wird doch nur wieder auf den Verbraucherschutz ge...pfiffen. :P
Hätte man den PC im Laden testen wollen, dann hätte man auch einen bereits registrierten nutzen bzw. einen extra dafür registrieren bzw. aktivieren müssen. Ergo, wenn ich einen PC über das Internet kaufe, dann will ich ihn testen. Wenn mir dadurch eine Registrierung in den Weg gelegt wird, um mir mein Widerrufsrecht streitig zu machen, dann meldet sich der Anwalt :).
 
Zurück
Oben