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HI,
evtl. findet sich hier ja der ein oder andere juristisch versierte Nutzer, reine Interessensfrage einmal:
Zitat:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
Das beißt sich doch?
Auf der einen Seite wird dem Verbraucher das Widerrufsrecht durch dessen Zustimmung zur unmittelbaren Ausführung einer/der Dienstleistung genommen, auf der anderen Seite enzhalten etwaige AGBs siehe oben trotzdem den Passus der anteiligen Berechnung/Erstattung.
Wenn nun ein Anbieter, meinetwegen Waipu oder Zatoo oder Sky Ticket etc solche AGBs haben ist das doch irreführend und der Verbraucher muss davon ausgehen können ein (anteiliges) Widerrufsrecht zu haben da bei einer Dienstleistung die nicht zum x.x.xxx sondern nur für sofort gebucht werden kann ein Passus bzgl. anteiliger Berechnung nach Widerruf sonst keinen Sinn machen würde?
Gruß
evtl. findet sich hier ja der ein oder andere juristisch versierte Nutzer, reine Interessensfrage einmal:
Zitat:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Das beißt sich doch?
Auf der einen Seite wird dem Verbraucher das Widerrufsrecht durch dessen Zustimmung zur unmittelbaren Ausführung einer/der Dienstleistung genommen, auf der anderen Seite enzhalten etwaige AGBs siehe oben trotzdem den Passus der anteiligen Berechnung/Erstattung.
Wenn nun ein Anbieter, meinetwegen Waipu oder Zatoo oder Sky Ticket etc solche AGBs haben ist das doch irreführend und der Verbraucher muss davon ausgehen können ein (anteiliges) Widerrufsrecht zu haben da bei einer Dienstleistung die nicht zum x.x.xxx sondern nur für sofort gebucht werden kann ein Passus bzgl. anteiliger Berechnung nach Widerruf sonst keinen Sinn machen würde?
Gruß