Widerrufsrecht direkte Ausführung Dienstleistung, Verständnisfrage

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HI,

evtl. findet sich hier ja der ein oder andere juristisch versierte Nutzer, reine Interessensfrage einmal:



Zitat:

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.


Das beißt sich doch?

Auf der einen Seite wird dem Verbraucher das Widerrufsrecht durch dessen Zustimmung zur unmittelbaren Ausführung einer/der Dienstleistung genommen, auf der anderen Seite enzhalten etwaige AGBs siehe oben trotzdem den Passus der anteiligen Berechnung/Erstattung.

Wenn nun ein Anbieter, meinetwegen Waipu oder Zatoo oder Sky Ticket etc solche AGBs haben ist das doch irreführend und der Verbraucher muss davon ausgehen können ein (anteiliges) Widerrufsrecht zu haben da bei einer Dienstleistung die nicht zum x.x.xxx sondern nur für sofort gebucht werden kann ein Passus bzgl. anteiliger Berechnung nach Widerruf sonst keinen Sinn machen würde?

Gruß
 
Das hängt von der Art der Dienstleistung ab. Leihst oder kaufst Du online einen Film erlischt Dein Widerrufsrecht spätestens wenn Du anfängst den Film anzuschauen (oft sogar schon direkt beim Kauf, da die Bestätigung des Verzichtes Vorraussetzung für den Vertragsabschluss ist). Den Film kauft oder leiht man entweder ganz oder garnicht.
Anders sieht es bei einer zeitbasierten Dienstleistung aus, z.B. eine monatliche Subscription für ein bestimmtes Content Paket wie etwa Sky Ticket. Wenn man da innerhalb der Widerrufsfrist kündigt, kann der Anbieter anteilig die Monatsgebühr berechnen.
 
eben drum

und wenn ich nun bei meinetwegen Waipu widerrufe wird das abgelehnt weil die Dienstleistung bereits begonnen hätte

wenn ich mich nun auf den oberen Passus der anteiligen Berechnung/Erstattung berufe wird es abgelehnt da danach ja der untere Passus käme

und unabhängig von den 3 Mark 50 ist das für mich irreführend da es dann den oberen Passus gar nicht bräuchte und daher dachte ich ich frag mal in die Runde wie so etwas dann generell zu verstehen sein soll
 
Unabhängig vom Einzelfall hier müssen AGB transparent und eindeutig sein. Unstimmigkeiten gehen zu Lasten des AGB-Stellers.
 
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Nein da widerspricht sich nichts.
Das eine bezieht sich auf digitale Dienstleistungen, das andere auf digitale Inhalte, sprich den Verkauf einer - wenn auch virtuellen - Ware.
 
Idon schrieb:
Unabhängig vom Einzelfall hier müssen AGB transparent und eindeutig sein. Unstimmigkeiten gehen zu Lasten des AGB-Stellers.
eben drum finde ich das ja auch "anrüchig"

@TomH22
virtuelle waren bieten waipu, zattoo, netflix ja nicht an, also kann es imo nur einen gültigen passus geben

anders wäre es evtl. bei sky (non ticket) oder amazon prime, wo man statt nur nem streaming abo auch filme = ware zum kauf erwerben könnte, bei den Tv anbietern gibt es aber nur die streams und auch nicht bestellbar zum sondern zur unmittelbaren ausführung

somit ist das imo irreführend ?
 
Also wenn Du die AGB nicht für transparent und eindeutig hältst, kannst Du Dich an einer Verbrauchschutzorganisation wenden. Falls die Deine Meinung teilt und das für wichtig hält, kann diese eine Verbandsklage gegen den Anbieter einreichen. Selber klagen kannst Du nur, wenn Dir in einem konkreten Fall ein Widerrufsrecht verweigert wurde.

NutzenderNutzer schrieb:
virtuelle waren bieten waipu, zattoo, netflix ja nicht an, also kann es imo nur einen gültigen passus geben
Sie bieten sie zur Zeit nicht an, aber AGBs enthalten oft Klauseln, die nur für potentielle Produkte und Dienstleistungen gelten, da AGB Änderungen immer mit großem Aufwand verbunden sind.

In der Regel hat man als Neukunde ja einen kostenlosen Probemonat, d.h. die ersten Gebühren fallen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist an. Insofern sind alle diese Klauseln z.B. bei Netflix in der Praxis meist irrelevant, weil es gar nicht zu einem Gebührengutschrift im Falle eines Widerrufs kommen kann.

Auch Änderungen des Abos gelten in der Regel zwar sofort werden aber erst im nächsten Monat abgerechnet. hier kann durchaus der Fall eintreten, das sich der nächste Zahlungstermin mit der Widerrufsfrist überlappt. Nach meiner Interpretation würde es nach den geltenden AGB zu einer Erstattung kommen.
 
wie gesagt sie haben abgelehnt

habe aus Interesse ob der zwei Passusse mal widerrufen und deren Argument war eben Passus 2 hebelt Passus 1 aus
 
Oft ist es so, dass insbesondere US-Unternehmen erhebliche Verständnisprobleme mit deutschem AGB-Recht haben oder haben wollen.
 
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