Widerrufsrecht gebgeben oder nicht?

Trimipramin

Commodore
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Hallo zusammen,

ich habe bereits etwas recherchiert, bin mir aber nun doch etwas unsicher.

Ich habe mir Anfang August beim Händler vor Ort einen Herman Miller Aeron in einer bestimmten Konfiguration (kein Einzelstück, aber eben entsprechend zusammengestellt) bestellt, welcher Ende Dezember da war und gestern zu mir geliefert wurde. Bei der Bestellung wurde die ersten 50% angezahlt, gestern habe ich den Rest überwiesen.

Ich plane aktuell nicht, ihn zurückzugeben. Aber falls ich doch nicht zufrieden bin: Habe ich überhaupt Widerrufsrecht? Oder hat dieses bereits im August angefangen? In deren AGB finde ich zum Widerrufsrecht gar nichts.

Viele Grüße
 
Nein. Du warst ja beim Händler und kontest dir die Ware hoffentlich ansehen bzw. zeigen und erklären lassen.
 
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Ich konnte mir den Stuhl in Größe B anschauen, Größe C (so wie ich hin habe) war nicht möglich, da dieser nicht vorrätig war.

Aber gut, dann weiß ich Bescheid. Möchte ihn wie gesagt nicht zurückschicken, ..nur falls ich nicht mit warm werden sollte (was ich nach gerade mal einem Tag ungerne direkt feststellen möchte) ist das ja gut zu wissen.
 
Widerrufsrecht gilt nicht bei Kauf vor Ort.
 
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Ganz davon abgesehen, wird der Händler ihn Dir wahrscheinlich anstandslos tauschen, wenn die Größe nicht passt. Hast Du den denn mal gefragt? Nein? Siehste? Auch wenn Du Dich für einen anderen Hersteller entscheidest, wird er Dir wahrscheinlich entgegenkommen.

Kommunikation ist wichtiger als Rechte zu erfragen.
 
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Ach stimmt..ich Doofi.. :D Mein Hirn hat offensichtlich schon zu sehr Wochenendmodus.

@--//-- Du musst nicht schreiben, wenn Du genervt bist. :) Das mit Größe B und C habe ich nur geschrieben, da ich aufzeigen wollte, dass die eine Größe nicht da war. B war mir zu klein, alles gut. :)
 
Dein Händler hat den Stuhl bestellt.

Du musst das nun nur noch selbst zu Ende denken. Oder einfach mit ihm reden...
 
Es liegt im Ermessen des Händler umzutauschen, da hier das Fernabsatzgesetz nicht greift. Ich würde zur Begrüßung eine Tafel MERCI übergeben. Wer gut schmiert, der gut fährt, Ähm.. sitzt.
 
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Über den Widerruf kommt man da nicht dran. Womöglich - wenn auch schwierig - gäbe es andere Ansatzpunkte. Aber das sollte man erst ausloten, wenn dir der Stuhl wirklich (gar) nicht gefällt.
 
Na und?

TE latscht zum Händler:

"Hallo, ich möchte diesen Stuhl in Größe C"
"Haben wir nicht auf Lager, wir bestellen ihn für Sie"
"Cool, danke"

§312b BGB greift hier nicht.
 
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