Hallo,
Ein Händler will meine bestellte Ware (Pferdesattel) nicht zurücknehmen (Fristen laut Fernabsatzgesetz eingehalten) da die Garantiekarte seiner Aussage nach nicht mehr dabeilag.
Ich bin mir 100% Sicher dass ich Sie mit zurückgehen ließ.
Er schrieb nun dass er unter Zeugen ausgepackt hat und keine Karte vorfand.
Frage 1.) Ist der Widerruf ohne Garnatiekarte (die übrigens nicht vom Händler gestempelt war)
nicht mehr zulässig ?
Frage 2.) Offensichtlich lügt er da die Karte dabei war - Am Anwalt geht da nix vorbei oder?
Ein Händler will meine bestellte Ware (Pferdesattel) nicht zurücknehmen (Fristen laut Fernabsatzgesetz eingehalten) da die Garantiekarte seiner Aussage nach nicht mehr dabeilag.
Ich bin mir 100% Sicher dass ich Sie mit zurückgehen ließ.
Er schrieb nun dass er unter Zeugen ausgepackt hat und keine Karte vorfand.
Frage 1.) Ist der Widerruf ohne Garnatiekarte (die übrigens nicht vom Händler gestempelt war)
nicht mehr zulässig ?
Frage 2.) Offensichtlich lügt er da die Karte dabei war - Am Anwalt geht da nix vorbei oder?