Widerufsrecht erlischt da Garantiekarte verloren?

Garack

Captain
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Hallo,

Ein Händler will meine bestellte Ware (Pferdesattel) nicht zurücknehmen (Fristen laut Fernabsatzgesetz eingehalten) da die Garantiekarte seiner Aussage nach nicht mehr dabeilag.

Ich bin mir 100% Sicher dass ich Sie mit zurückgehen ließ.

Er schrieb nun dass er unter Zeugen ausgepackt hat und keine Karte vorfand.

Frage 1.) Ist der Widerruf ohne Garnatiekarte (die übrigens nicht vom Händler gestempelt war)
nicht mehr zulässig ?

Frage 2.) Offensichtlich lügt er da die Karte dabei war - Am Anwalt geht da nix vorbei oder?
 
Die Garantiekarte hat doch nix mit dem Widerruf zu tun.
Entscheidend ist das Rechnungsdatum & dein Widerrufsdatum.
Maximal könnte es für das fehlen der Karte "Nutzungsgebühr" erheben aber nicht den Widerruf verweigern.
 
Online Shop

Mit DHL Paket

Er sagt dass ohne Karte der Wiederverkauf nicht möglich ist, da die Herstellerfirma sonst keine Garantie mehr gibt.
 
das geht normalerweise nicht. der händler ist dazu verpflichtet die ware wieder anzunehmen, das hat mir der garantiekarte nichts zu tun. er kann dir lediglich aufgrund des fehlens der karte weniger geld zurückerstatten, mehr aber auch nicht.

gruß 9dem0n9
 
wenn du beweisen kannst das du die frist eingehalten hast unabhängig von der garantie karte? (wtf?) ist es eher unerheblich ob die dabei ist oder nicht... du hast laut fernabsatzgesetz 14 tage zeit die ware ohne angabe von gründen zurück zugeben! einzig alleine was dem händler zu zu sprechen ist das er den wert des ursprünglichen kaufbetrags abmindern kann... dies sollte aber nur passieren wenn wirklich tatsächlich die ware schon benutzt wurde oder starke gebrauchsspuren vorhanden sind. fakt is jedoch wegen einer fehlenden garantiekarte und innerhalb der rechtlich eingehaltenden frist kann dir kein händler einfach sagen das es kein geld zurück gibt!

setz am besten ein schreiben auf direkt an die geschäftsleitung schildere da drin dein anliegen und setz dem ganzen eine frist zumindest für eine rückantwort. kommt darauf keine direkt zum anwalt
Ergänzung ()

"Online Shop

Mit DHL Paket

Er sagt dass ohne Karte der Wiederverkauf nicht möglich ist, da die Herstellerfirma sonst keine Garantie mehr gibt."


das ist dann aber auch wirklich das problem des händlers!


damit muss er rechnen wenn er einen online shop eröffnet! der sollte sich mal genau über die gesetzeslage informieren...
 
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Das Widerrufsrecht ist unabhängig einer Garantiekarte. Der Wiederverkauf kann auch ohne Garantiekarte erfolgen, da jedem Produkt in Deutschland eine 2 jährige Gewährleistung zugrunde liegt. Außerdem ist der Verkauf eines Produktes nicht abhängig davon, ob eine Garantiekarte vorhanden ist, das soll heißen, dass bei einem original verpacktem Artikel keine Karte beiliegen muss.
 
Super danke für die schnellen Antworten, Der Geschäftsführer ist natürlich der Händler :)

Ja Isomer, aber Garantie ist ja freiwillig und unterliegt anderen Konditionen.
 
Der kann den Widerruf nicht verweigern.
Hau dem ruhig das BGB um die Ohren! :D
 
Ja Isomer, aber Garantie ist ja freiwillig und unterliegt anderen Konditionen.
Das stimmt schon. Trotzdem hat er seinen Pflichten gegenüber dem Widerrufsrecht nach zukommen. Eventuell ist ein geringfügiger Wertverlust möglich (die Differenz hast du zu begleichen). Ist so eine Garantiekarte nicht anderswo aufzutreiben?
 
Eine Garantiekarte ist immer ein unnötiges Stück Papier, sofern eine Rechnung mit Datum und Seriennummer vorliegt, sprich wenn das Produkt eindeutig identifiziert werden kann. Dein Widerruf hat nichts mit Garantie zu tun, da das Gerät nicht defekt ist (sein muss), du willst es einfach nicht mehr haben. Das hat nicht einmal etwas mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung zu tun.
Dein Onlinehändler will sich einfach keine Mühe machen... der kann wegen der Garantiekarte nicht einmal den Preis drücken oder ähnliches. Wenn der nicht die gesamte Kohle rausrückt (voraus gesetzt, du hast nachweislich alle Fristen gewahrt und das Gerät nicht beschädigt), dann drohe ihm mit Anwalt... der wird schnell klein bei geben.
Außerdem sollte das dein letzter Einkauf bei dem Typ gewesen sein...
 
Sag ihm doch einfach Du hättest die Ware auch damals unter Zeugen ausgepackt und es wäre nie eine Garantiekarte dabei gewesen. Dann soll er mal sehen, wie dämlich er sich anstellt. Aber das ist mal wieder typisch Servicewüste Deutschland. Kannst aber den Händler hier ruhig nennen.
 
Oder Du sagts Du hast mit zeugen eingepackt und zurückgeschickt. Dann hat er nämlich das Problem es Dir nachweisen zu müssen und ein Gericht wird hier immer im Sinne des Verbrauchers entscheiden. Dass wird sein Anwalt im auch sagen...
 
Natürlich muss er die Ware zurücknehmen, er kann dir im schlimmsten Fall aber den Aufwand des Beschaffens einer neuen Garantiekarte beim Hersteller von der rückzuerstattenden Summe abziehen, § 357 III BGB
 
Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Falls es rechtens ist diese an die Existenz einer Garantiekarte zu knüpfen liegt in dem von dir beschriebenen Fall durch den Verlust der Garantiekarte eine Wertminderung vor, welche dir der Verkäufer berechnen kann. Wie hoch die Wertminderung ist, darüber kann man dann vor Gericht streiten.
 
Danke, ich hab ihm nun geschrieben, wir bestehen auf den Widerruf und werde die Antwort hier posten.

Edit: Wie sieht es eigentlich mit eventuellen Anwaltskosten aus. Schon eine Beratung kostet mich 50 Euro. Wenn der dann noch ein Schreiben aufsetzt....Das wird teuer.
 
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1) Der Verlust der Garantiekarte hat absolut nichts mit der Inanspruchnahme des Widerrufsrechts zu tun. Das Widerrufsrecht wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Einzig ein geringfügiger Schadensersatz könnte zu leisten sein (vorliegend wohl nicht über 10 €).

Das Verhalten des Händlers halte ich zudem für abmahnfähig.

2) Rechtsberatung:
Schau mal bei "frag-einen-Anwalt.de" vorbei, dort erhältst Du preisgünstigere Rechtsberatung, da Du den Betrag selbst bestimmen kannst.

MfG,
Dominion.
 
Ich wäre mir da nicht so sicher. Diese Garantiekarte stammt ja nicht vom Händler, sondern von dem Hersteller und ist vermutlich so etwas wie ein Dokument, dass eine Art Garantievertrag belegt. Das ist natürlich auch Teil des Produkts. Ich weiß nur nicht ob diese Garantie wirklich von der Karte abhängt.
 
vollkommen scheiss egal ob die verkackte karte da mit bei liegt oder nicht es ändert nichts daran das der verkäufer die Ware wieder zurück nehmen muss sofern laut fernabsatz innerhalb der frist! das einzige was er machen kann die Ware mindern da er sie ja wiederverkaufen wird quasi als B-Ware (ohne garantie weil er ja drauf behaart das es kein garantie anspruch gibt ohne garantie karte was tolaler schwachsinn ist)! was der händler aber noch machen kann ist sich mit dem hersteller auseinander setzen nachdem er die Ware bekommen hat welche (keine garantie karte [eyes roll]) hat. ob der verkäufer nun trotzdem eine neue ware bekommt in absprache mit dem hersteller womit der verkäufer keinen verlust einfährt!

und du solltest dann auch meiner meinung nach den vollen VK zurück bekommen! solche händler gehören verboten echt! schlimm das heut zu tage jeder einen shop auf machen kann und dabei der letzte voll honk ist! und kein plan hat von dem was er eigentlich machen will oder da macht...
 
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