Hallo zusammen,
folgende Frage:
Ich habe bis letztem Jahr noch in meinem eigenen Eigentum gewohnt, dann zu meiner Frau gezogen und die Wohnung vermietet.
Jetzt ist es so, dass ich ca. 5 - Jahre altes Mobiliar (gesamte Wohnzimmereinrichtung, Schlafzimmereinrichtung) so wie mein TV-Gerät überlassen habe.
Mit welchem Betrag kann ich das Mobiliar bzw. die Wirtschaftsgüter denn angeben?
Der Verkehrswert, zu dem ich damals das Mobiliar gekauft habe?
Danke vorab.
Mit freundlichen Grüßen
LOLPI13
folgende Frage:
Ich habe bis letztem Jahr noch in meinem eigenen Eigentum gewohnt, dann zu meiner Frau gezogen und die Wohnung vermietet.
Jetzt ist es so, dass ich ca. 5 - Jahre altes Mobiliar (gesamte Wohnzimmereinrichtung, Schlafzimmereinrichtung) so wie mein TV-Gerät überlassen habe.
Mit welchem Betrag kann ich das Mobiliar bzw. die Wirtschaftsgüter denn angeben?
Der Verkehrswert, zu dem ich damals das Mobiliar gekauft habe?
Danke vorab.
Mit freundlichen Grüßen
LOLPI13