Wie beweisen, dass Ware beim Verkauf in Ordnung war?

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Mr. Snoot

Gast
Hi,

wie kann ich als Verkäufer bspw. bei eBay beweisen, dass die Ware in einwandfreiem Zustand verschickt worden ist?

Hatte letztens das Problem, dass ich eine DVD versteigert habe und der Käufer dann behauptet hat, dass das Cover zerrissen sei - was natürlich nicht der Fall war. Die Sache hat sich zwar geklärt, aber was könnte man in so einem Fall machen?

Würde es genügen, wenn ich vorher Fotos mache - nur für den Fall der Fälle? Wobei ich die DVD dann ja nachträglich immer noch mutwillig zerstören könnte.

Wenn ich nen Zeugen beim Verpacken gehabt hätte (was natürlich auch sehr abwegig ist), dann stünde vermutlich am Ende Aussage gegen Aussage.
 
Ich wüsste auch nicht wie man diesem problem vorbeugen könnte und es würde mich auch mal interessieren. Das problem dabei ist aber, dass es eigentlich keine möglichkeit gibt, denn wie du schon sagtest würde am Ende wahrscheinlich aussage gegen Aussage stehen...Wenn jemand der was bei dir gekauft hat, was rausreißen will und sich beschwert, dann kann man da eignetlich echt wenig machen. Denn du kannst dich beweisen das er den Gegenstand kaputt gemach hat, und andersrum..
 
Daß beim Verpacken und Absenden der Ware ein Zeuge zugegen ist, der erforderlichenfalls die Ordnungsmäßigkeit auch vor Gericht bezeugen könnte, ist keinesfalls so abwegig. Mir erscheint das sogar der einzigen Weg zu sein, um sich absichern zu können, selbst wenn es aufwendig erscheint. Aber bei "unsicheren Kandidaten", woher man das im Vorwege auch immer wisser kann, würde sich der Aufwand wohl lohnen.
Der Zeuge sollte kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, d.h. er sollte nicht in einem besonderen persönlichen Verhältnis zu dir stehen (Verwandschaft, Lebenspartner und dergl.). Ein Nachbar, Mitarbeiter, Bekannter wären aber schon geeignet.
Zu deinem Vorbehalt des Ausssage_gegen_Aussage_Stehens: Bei der Beweiswürdigung käme es sicherlich auf die "Qualität" deines Zeugen an, d.h. ob er und seine Aussage dem Gericht glaubwürdig erscheint. Der Zeugenbeweis hat aber auf jeden Fall eine stärkere Wirkung als die Aussagen/Behauptungen der streitenden Parteien. Und dein Zeuge würde nicht dir zugehörig eingeordnet, sondern dient dem Gericht als objektives Beweismittel.

Bilder kannst du vergessen, selbst wenn du dich beim Verpacken und auf dem Gang zur Post selbst filmst :D . Zu dem Hinzuziehen eines Zeugen fällt mir nichts adäquates ein.
 
Meines Erachtens nach ist selbst ein von dir benannter/hinzugezogener Zeuge
vor Gericht nix Wert, damit wirst du aber sicher den Käufer zumindest nachdenklich
stimmen ;)
 
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