Wikipedia sagt über Ebay dazu:
Verkauf gegen Höchstgebot
Dies ist das Verkaufsverfahren, das den Erfolg von eBay begründete. Der Anbieter einer Ware gibt einen Startpreis und einen Endtermin für die „Versteigerung“ vor. Die Interessenten haben dann die Möglichkeit, einen Betrag auf den jeweiligen Artikel zu bieten. Sie können jederzeit von konkurrierenden Interessenten überboten werden. Der aktuelle Stand der Gebote ist jederzeit für alle Beteiligten einsehbar. Derjenige Bieter, der zum Endzeitpunkt der Auktion den höchsten Betrag geboten hat, nimmt das vom Verkäufer bereits verbindlich abgegebene Angebot an. Es existiert ein „automatisches Bietsystem“ mit Erhöhungsschritten, um die die früheren Gebote angehoben werden. Diese Schritte hängen vom aktuellen Preis ab und betragen auf der deutschen eBay-Seite z. B. 0,50 EUR bei einem Wert unter 50 EUR. Ein Zuschlag wird gerade nicht erteilt. Denn bei einem Zuschlag handelt es sich um eine Willenserklärung des Auktionators, mit dem dieser das Gebot eines Bieters annimmt,[21] und nicht um einen bloßen Zeitablauf. Auch ist der Begriff „Versteigerung“ nicht technisch zu verstehen i. S. d. § 156 BGB. Vielmehr handelt es sich um einen Kaufvertrag mit der Besonderheit, dass die Annahme von demjenigen Bieter abgegeben wird, der zu dem vom Verkäufer festgelegten Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hat. Der Preis ist dabei nicht identisch mit dem maximalen Gebot, sondern ist eine Währungseinheit (zum Beispiel Euro) höher als das zweithöchste Gebot. Es handelt sich um eine sogenannte Englische Zweitpreis- oder Vickreyauktion. Ein Interessent muss erst dann den von ihm gebotenen Maximalpreis bezahlen, wenn es einen zweiten Interessenten gibt, der ein ähnlich hohes Gebot abgibt.