Wie erkennt man an Bildern ob legale Lizenz benutzt wurde?

SSD1TB

Ensign
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Okt. 2010
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Hallo, ich lasse mir von einem "Digital Artist" über Upwork.com Comic Bilder designen. Dieser arbeitet mit Adobe Photoshop 2022. Ich bekomme alle Rechte für die Bilder. Wie sollte man dies im Vertrag am besten beschreiben? Reicht wenn "Alle Rechte gehen an den Auftraggeber" oder so ähnlich?
Dann ist es so, dass einige Leute Versionen von Photoshop nutzen, welche illegal kopiert wurde.
Kann ich anhand der Bilder feststellen, ob eine legale Version benutzt wurde, oder besser gesagt kann Adobe das?
Ich bin etwas paranoid, aber heute kann man in so viele Fettnäpfchen treten...
 
Man sollte generell alle Metadaten löschen, nicht das dort am Ende noch Personenbezogene Daten enthalten sind (Name, Ort...). Ob Photoshop noch irgendwas anderes in den Daten versteckt einbringt kann ich dir aber nicht sagen.
 
Ich sehe nicht daß das dein Problem als Auftraggeber / Käufer ist. Im Zweifelsfall kannst du auf deinen Vertrag verweisen, dass du die Leistung (das Bild) eingekauft hast.
 
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Wär mir neu das du dann dafür verantwortlich gemacht wirst.
 
SSD1TB schrieb:
Reicht wenn "Alle Rechte gehen an den Auftraggeber" oder so ähnlich?
Wird schwierig, weil man nicht alle Rechte übertragen kann. Du solltest dich da vllt etwas besser informieren. Normalerweise haben Anbieter auch Verträge, wo sie dir die Nutzungsrechte exklusiv und in vollem Umfang gewähren ohne zeitliche oder mengenmäßige Einschränkung.
Bedenke, dass Entwürfe davon meist nicht abgedeckt sind.

Ob derjenige eine Raubmordkopie verwendet, ist für dich irrelevant.
 
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komplett wumpe für dich, ob dein lieferant eine illegale version benutzt...

nutzungsrechte sind ein buch mit 7 siegeln, und extrem komplex. du solltest auf jeden fall uneingeschränkte nutzungsrechte erhalten, für die art der nutzung und die zeit der nutzung. dann ist alles in butter.
 
Für sowas gibt es Anwälte 😉 aber ja exklusives Nutzungsrecht auf alle bekannten wie unbekannten Nutzungsarten und Du hast die Rechte. Einen Schutz dass er keine Plagiate liefert hast Du nicht... Ist halt nen Unterschied ob Du deinen Fernseher bei Media Markt oder auf eBay Kleinanzeigen kaufst, musst immer schauen wer dein Geschäftspartner ist, weil klar bist du haftbar....
 
Nein Cardhu, ich habe den Auftragskiller zurückgepfiffen.
Ich bekomme immer 3 Versionen von jedem Bild. Mit schwarzem und weissem Hintergrung, und als Transparentes. Ich verwende immer das transparente Bild und sehe keinen Vorteil der anderen zwei, kennt ihr einen? Wenn nicht könnte ich die mir und dem Designer in Zukunft sparen.
 
Ja, wenn du meine Transparenz möchtest, erzwingst du so ganz einfach den Background.
 
Piktogramm schrieb:
Ohne den Tod der Urheber ist das Urheberrecht nicht übertragbar und selbst dann nicht beliebig!

Mal ganz generell, weil das ein weit verbreitet Irrtum ist: Nach deutschem Recht, lässt sich das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragen. Und selbst nach dem Tod haben die Erben noch 70 Jahre die Verwertungsrechte. Nur weil aber die "Urheberrechte" nicht übertragbar sind, heißt das ind er Praxis genau gar nichts. Auch ein Urheber kann auf alles mögliche verzichten, sodass er im Ergebnis ziemlich gleichgestellt ist, zu jemand der nach US-Recht alle Rechte überträgt. Daher sollte man das in der Praxis nicht weitertragen, weil das zu mehr Unruhe führt, als nötig. Ist ähnlich bescheuert wie das deutsche Abstraktionprinzip, wo ein Kauf eine schuldrechtliche, und eine sachenrechtliche Komponente hat. ...
 
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