Wie gehe ich vor? - Lärm, Schmutz durch Gewerbe in Nachbarschaft

Targa 826

Lt. Commander
Registriert
Aug. 2007
Beiträge
2.007
In meiner Nachbarschaft (Innenstadt, Zentrumsnähe) befindet sich ein Getränkemarkt mit Lieferservice und sehr kleinem Ladengeschäft (Kiosk). In der Straße befinden sich neben Altbauhäusern mit Wohnungen und wenigen Büros sonst kein weiteres Gewerbe. In weiteren Straßen befindet sich ein Copyshop, Bäcker, Fleischer, Büros, Lotto, Gaststätten und Bars.

Der Getränkemarkt hat von Mo - Sa 10 - 22 Uhr offiziell geöffnet und liefert auch aus. Allerdings wird auch Sonntags und Spät Nachts rege verkauft. Abends wird sich außerdem lange laut vor dem Geschäft unterhalten. Sitzgelegenheit bestehen nicht.

Der Laden wird alle 2 Werktage von 2 Getränkegroßhändlern beliefert, wobei die LKWs ständig eine Hofzufahrt halb bzw. eine Bushaltestelle zu parken. Eine Laderampe besteht nicht. Stunden vorher werden die leeren Getränkekisten sortiert, was schon sehr laut zugeht. Diese lagern unter einem offenen Carport.

Für die Lieferfahrzeuge und Kunden gibt es keinen Parkplatz. Es wird halt auf dem Gehweg geparkt, was denn Fußgänger und Radfahrer zwingt, entweder auf die Straße, die andere Straßenseite (meist pralle Sonne) bzw. an die Hausmauer auszuweichen. Letzteres macht die Ausfahrt vom Nachbarhof extrem gefährlich.

Zudem wird den geneigten Kunden auch noch die Flasche geöffnet. Die Kronkorken und Glasscherben findet man denn tags darauf. Eine Reinigung seitens des Getränkemarktes findet nur vor ihrem Geschäft stand. Die Reinigung der Nachbarschaft liegt in den Händen der jeweiligen Hausgemeinschaften.


An welche offiziellen Stellen kann ich mich wenden? Ordnungsamt, Bauamt, Gewerbeamt? Wer ist zuständig?

Ich bin nur Mieter im Nachbarhaus. Auf meine Beschwerden reagiert man nicht. (Auf meinen Vermieter bin ich nicht gut zu sprechen. Das beruht auf Gegenseitigkeit. Ich möchte ihn nicht über eine Mietminderung zwingen zu handeln.)
 
Nun, wenn das Gewerbe ordentlich angemeldet ist und auch eine Genehmingung vorliegt, Sonntags geöffnet zu haben, dann hast du Pech gehabt.
Er darf seinem Gewerbe nachkommen, mit allem was da zugehört, Kisten sortieren, Anlieferungen etc.

Du kannst höchstens beim Ordnungsamt, in wiefern es zulässig, keine Kundenparkplätze zu haben, wenn die Kundenzahl doch so hoch ist. Ebenso würde ich mich erkundigen, inwiefern eine Verantwortung für die Verschmutzung der Straße und Bürgersteige besteht.
 
Wie lange besteht das Gewerbe schon?
Falls es erst seit (sehr) kurzem geöffnet ist, könntest Du Einspruch gegen die Erteilung der Gewerbeerlaubnis erheben. Ansonsten, denke ich, ist es am sinnvollsten, wenn Du Dich mit einigen Nachbarn solidarisierst und Ihr das Thema gemeinsam verfolgt.
Zunächst mal als "gute Nachbarn" mit dem Händler reden und ihm Eure Beschwerden nahe bringen.
Dann ein Anschreiben an Euren BM; falls nichts passiert, Einbeziehung der Presse; falls immer noch nichts passiert, auf die TO der nächsten Rats-/ Ausschusssitzung... usw, usf.
Mit dem Hammer kommen (Klagen) ist meist nicht sonderlich gut fürs Klima, und - sofern die Einspruchsfristen abgelaufen sind - (fast) aussichtslos.

Gruß,
gogoland2002
 
Wenn eine Genehmigung für die Sonntagsöffnung vorliegen würde, müsste es doch auf den Öffnungszeiten stehen. Außerdem wohne ich weder in Berlin, in einem Kurort oder auf dem Bahnhof (Orte, wo Ausnahmen zugelassen werden).
Der Laden besteht schon länger, als ich dort wohne. War aber lange geschlossen. Dann gab es neue, sehr junge Betreiber. Richtig "brummen" tut der Laden erst seit kurzem.
 
Deine Ansprechpartner sind das Ordnungsamt oder das Gewerbeaufsichtsamt.
 
Es kommt ganz darauf an, als welche Art Gewerbe der Laden angemeldet und zugelassen ist.
Sofern es ein reiner Verkaufsladen ist, so sind an Sonntagen nur fünf Ausnahmen zugelassen.
(In NRW jedenfalls; ist Ländersache, soweit ich weiß).
Könnte aber bspw. auch als eine Art Kiost angemeldet sein.

Müsstest Du eben mal in Erfahrung bringen. Relevant kann auch sein, wie lange für die derzeitigen Betreiber die Erlaubnis schon besteht und ob die möglicherweise auch inhaltlich geändert wurde, was widerum einer Neuerteilung gleichkommen könnte.

Weiter ins Detail kann ich dabei - ohne Kenntnis der genauen Umstände - aber nicht gehen.
Wenn es Dir wirklich so wichtig ist, ggf. auf dem jurisitischen Weg vorzugehen, dann geh am Besten zum Anwalt. Vlt. Rechtsschutzversichert? Evtl. trägt auch der Mieterschutz die Kosten? Informier Dich halt mal.

Gruß,
gogoland2002
 
Ich würde das mal so dem Ordnungsamt melden. Am besten noch mit Beweisfotos. Gegen das Beladen über den Bürgersteig kann man was machen, gegen die Flaschen und Kronkorken auch. Gegen das Flaschenklappern sicherlich nicht, solange die Mo-Sa 8-20 Uhr (o.ä.) sind. Aber vielleicht was gegen die Lagerung. Im Grund ist das aber auch egal, denn du gibst deinen Bericht/Beschwerde + Bilder ans Ordnungsamt und die machen das. Ggf. auch mit "Amtshilfe", falls das Gewerbeamt, Gesundheitsamt, Arbeitsaufsicht usw. benötigt wird. Das Regeln die. Ggf. nur öfters beschweren, falls die Beamten eine lange Leitung haben.
 
Danke euch allen!
 
Zurück
Oben