Wie oft darf Saturn mein Handy einschicken bis ich ein Neues bekomme?

S

sternix

Gast
Guten Morgen,

ich schreibe hier nun einfach mal meinen konkreten Fall. Ich habe ein Smartphone letztes Jahr im Vertrag bei Saturn lokal im Geschäft gekauft. Nach einiger Zeit hat die Kamera nicht mehr aufgehört ständig nachzufokussieren, sodass ich es eingeschickt habe und ein Austauschgerät ohne Originalverpackung bekam. Die Kamera des Austauschgerätes war direkt defekt. Also habe ich es direkt wieder eingeschickt und wieder ein Austauschgerät bekommen. Nun hat dieses Austauschgerät einen Fingerabdruckscanner der so extrem unzuverlässig ist, dass ich das Handy erneut zu Saturn gebracht habe. Es wurde nun wieder eingeschickt und die Frau am Schalter meinte sie müssen es 3 mal einschicken.

Nun hab ich hierzu einige Fragen:
1. Wenn ich nun wohlmöglich mein altes Gerät zurückbekomme oder ein Austauschgerät welches auch Mängel vorweist, welche Rechte habe ich dann?
2. Ich hab auch gelesen, dass es dreimal wegen dem gleichen Fehler/Defekt eingeschickt werden muss und ansonsten der jetzige Reparaturversuch nicht als 3. Versuch gilt, da es dieses Mal ja um den Fingerabdruckscanner und nicht die Kamera geht. Ist dies so?
3. Was kann ich denn verlangen falls der 3. Versuch auch fehl schlägt? Ein Handy welches originalverpackt ist?
4. Wie verhält es sich eigentlich wenn ich mein Geld zurück haben wollte (ist nicht der Fall, ich mag das Handy eigentlich)? Das sollte ja schwer möglich sein da es im Vertrag gekauft ist und mich nur 1€ gekostet hat?

Hoffentlich kann mich hier jemand aufklären. Im Internet ist es schwer so einen konkreten Fall zu finden und viele Threads sind auch 10+ Jahre alt, das Gesetz könnte sich ja auch geändert haben.

Mit freundlichen Grüßen
 
Wurde das Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung eingeschickt oder hat Saturn dir ein Einschicken im Rahmen der Garantie aufgeschwatzt?

Hast du dem Laden bereits schriftlich Fristen gesetzt?
 
@Idon Mir ist nicht klar wo der Unterschied liegt. Ich weiß nur das ich bei Vertragsabschluss nichts besonderes abgeschlossen habe. Auf den Dokumenten steht unter anderem auch "Zusatzversicherung: Nicht versichert".

Ich bin immer nur zum "Empfangsschalter" gegangen, habe ihnen gesagt das mein Handy ein Problem hat, sie haben kurz nach dem Fehler gefragt und es dann an sich genommen und zu einer externen Werkstatt geschickt. Nach 8-10 Tagen erhielt ich dann die Nachricht das ich mein Auftrag wieder abholen kann. Auf dem Schreiben steht "Wiederholauftrag (Reklamation)". Schriftliche Fristen habe ich bis jetzt nicht gesetzt.
 
Joa, dann ist das eine rechtlich ungünstige Situation.

Zuerst einmal braucht es keine drei Nachbesserungen. Das war bis zur Schuldrechtsreform 2002 mal interessant.

Der Rest geht dann doch sehr in die hier verbotene Rechtsberatung im Einzelfall.

Ich jedenfalls würde mich weder auf das Einschicken einlassen (ist hier im Forum strittig, ich habe meine Position mehrfach ausgiebig dargelegt), noch würde ich mich mit einem Nicht-Neugerät zufrieden geben. Gleichzeitig hätte ich aber auch von Anfang an auf Gewährleistung und Fristen gesetzt.
 
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@Idon Verbotene Rechtsberatung ist hier natürlich das Problem und das akzeptiere ich selbstverständlich auch.

Es ist echt schwer für meinen Fall eindeutige Regeln zu finden. Du sagtest ja gerade, dass es keine drei Nachbesserungen braucht, Saturn sieht das ganze wohl anders. Auch sagst du, du hättest von Anfang an auf Gewährleistung gesetzt. Ich dachte das hätte ich getan und mir bliebe keine andere Möglichkeit. Wenn jegliche weiteren Tipps wie ich vorgehen soll natürlich eine verbotene Rechtsberatung darstellen ist hier dann wohl leider schon Schluss.

Insgesamt fühl ich mich als Kunde von Saturn doch ziemlich schlecht behandelt. Wenn man bedenkt, dass es bei 1&1 einen sofortigen Austausch ohne Wenn und Aber gibt ist das hier im Vergleich echt schlecht. Klar, Saturn will sich wohl selbst auch irgendwie vor "Abzocke" schützen aber naja... Wie man mich da als Kunde behalten will verstehe ich nicht. Für mich ist das Endresultat, dass ich wohl auf ein heiles Ersatzgerät hoffe und sofern es wieder Probleme gibt Saturn tatsächlich "Nachsehen" hat und mir ein neues Gerät aushändigt. In Zukunft dann wohl nur noch 1&1 oder ähnliche Anbieter bei denen es im Problemfall kein ewiges hin und her gibt.
 
Dein Fall war ganz am Anfang extrem einfach, jetzt ist es verfahren. Ich habe im Moment extrem wenig Zeit, aber eventuell kann ich heute Abend oder morgen nochmal etwas ins Detail gehen.
 
So. Im Folgenden pauschalisiere ich und gehe nicht auf abweichende Sonderfälle sowie nur B2C ein. Auf so eine Übersicht kann ich dann auch zukünftig auch immer mal wieder verlinken, da sie lediglich Systeme beschreibt.
Grundsätzlich gibt es zwei de facto parallele Rechtsinstitute:
1) (Gesetzliche) Gewährleistung (auch: Mängelhaftung): Hierbei muss der Verkäufer innerhalb von 24 Monaten jeden Mangel beseitigen, der bei Übergabe der Sache existiert. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel erst nach Übergabe der Sache eintrat. Das gelingt regelmäßig nicht. In den restlichen 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe existierte. Das gelingt manchmal. Manche Verkäufer sind aber sehr kulant und tauschen oft auch in diesen 18 Monaten ohne Diskussion aus, beispielsweise Amazon.
2) (Freiwillige) Garantie: Der Hersteller kann Garantiebedingungen selbst und nahezu beliebig festlegen. An diese muss er sich jedoch halten.

Wird ein Gerät über die Garantie ausgetauscht, hat ein Verkäufer oft weniger Probleme, da der Käufer sich oft direkt an den Hersteller wenden kann/muss, jedenfalls aber der Hersteller (einfacher) für den Aufwand aufkommen muss. Bei der Gewährleistung bleibt alles oder ziemlich viel am Verkäufer hängen. Außerdem sind die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stark:
  • Nach Wahl des Käufers (!) Reparatur ODER Neuware
  • Kaufpreisminderung
  • (weniger relevant weil nachteilig, z. B. Rücktritt etc.)

Wenn der Käufer also nicht explizit sagt, ob er Gewährleistung oder Garantie möchte, übernehmen manche Verkäufer die Entscheidung für den Käufer. Und das dann oft nicht zu dessen Vorteil.

Im deutschen Rechtssystem, aber auch fast überall sonst, sind Fristsetzungen essentiell. Damit gibt man der anderen Seite, die ihren Verpflichtungen (vermeintlich) nicht nachgekommen ist, die Möglichkeit, die Dinge geradezurücken. Im Englischen umschreibt man das auch mit der schönen Redewendung "making good". Ohne Fristsetzungen verliert man regelmäßig diverse Anspruchsmöglichkeiten. Das ist quasi wie bei Malen nach Zahlen ein paar Zahlen auszulassen und sich dann zu wundern, warum das Bild nicht hübsch ist.


Auf deinen konkreten Fall wende ich das nicht an. Du könntest aber ganz unjuristisch erstmal Informationen sammeln. Z. B. nachfragen, ob dein Gerät im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie behandelt wurde.

Erfahrungsgemäß hilft es leider wenig mit Paragraphen bei Saturn um sich zu werfen, wenngleich DaishoCB meinen Lieblingsparagraphen, den § 439 BGB, gar nicht genannt hat. Es hilft aber, seine Rechte zu kennen und dann Saturn massiv (legal!) unter Druck zu setzen. Ich z. B. frage immer gerne direkt am Anfang nach, warum man mich (oder meine Freunde, Familie etc.) bewusst rechtlich benachteiligt hat. Auf Antworten auf derartige Fragen lässt sich dann aufbauen.


Gleichwohl sei angemerkt, dass ich perverse Freude an sowas habe. Als Laie ohne Affinität zu derartigen Themen sollte man sich gut überlegen, ob man sich das umfangreich antun mag bzw. wo genau die eigene rote Linie ist, bis der man Zeit und Energie investieren möchte.
 
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