Wie oft haben Hersteller das recht zur Nachbesserung?

Maaster

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Hallo,

habe mir vor knapp 2 Jahren einen Neues Laptop gekauft. ABer habe nur ärger mit. Habe ich nun schon 3 mal zum Hersteller geschikt, wurde jedesmal ohne probleme repariert. Nun ist es zum 4. mal kaput.

Meine Frage ist nun wie oft der Hersteller das recht zum Nachbessern hat bzw. wann ich ein Austauschgerät oder mein Geld zurückverlangen kann?

MFG
Maaster
 
Hi,

bitte nicht schon wieder Hersteller (freiwillige Garantie) und Händler/Verkäufer (gesetzliche Gewährleistung) durcheinander würfeln!

Gegenüber dem Händler/Verkäufer hast Du einen gesetzlich abgesicherten Anspruch auf einen bei Auslieferung einwandfreien Artikel für den Zeitraum von zwei Jahren. Eine recht gute Übersicht über die Rechte gegenüber dem Händler/Verkäufer findet man hier.

Weil es häufig ein großes Thema ist, hier das Zitat zur Beweislast:

"Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette."

Für die aktuell vorliegende Sache ist vor allem auch der letzte Satz relevant, da Maaster sich direkt mit dem Hersteller herumschlägt, nicht jedoch mit dem Händler.

Der Hersteller gibt grundsätzlich nur eine Garantie auf das Produkt. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung und die Gestaltung der Bedingungen dieser Garantie obliegt einzig und allein dem Hersteller. So also der Hersteller nicht ausdrücklich in seinen Garantiebedingungen angegeben hat, dass er nach x Reparaturen ein Neugerät zur Verfügung stellt, so muss er dies auch nicht tun.

Zurück zur Frage:

wie oft der Hersteller das recht zum Nachbessern hat bzw. wann ich ein Austauschgerät oder mein Geld zurückverlangen kann?

Hängt einzig und allein an den Garantiebedingungen des Herstellers. In der Regel wirst Du weder noch in den Garantiebedingungen finden.
 
Zuletzt bearbeitet: (Verbesserung)
thomas.calloran schrieb:
Gegenüber dem Händler/Verkäufer hast Du einen gesetzlich abgesicherten Anspruch auf einen einwandfreien Artikel für den Zeitraum von zwei Jahren.

Das hast du missverständlich ausgedrückt. Der Gewährleistung besagt nur, daß der Artikel bei Auslieferung einwandfrei zu sein hat.
Man kann auf keine Fall daraus ableiten, daß der Artikel 2 Jahre land einwandfrei sein muss (= zu funktionieren hat).
 
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