F
Fu Manchu
Gast
Ausgehend von dieser Geschichte http://www.spiegel.de/panorama/just...-vergewaltigungsopfer-angeklagt-a-896536.html und den Berichten aus dem Radio fing ich an mich zu fragen wie schnell sowas eigentlich gehen kann. Mann wird von Frau der Vergewaltigung oder des Missbrauchs (gibt es da eigentlich einen Unterschied?) bezichtigt, zeigt ihn an und es kommt zur Verhandlung - mit eventuellem Schuldspruch.
Es geht mir um ungerechtfertigte Anschuldigungen und um die Situation in welcher der Mann unschuldig ist. Wie oben genannter Fall ein besonders tragischen Schicksal befördert hat, frage ich mich, was man als Mann eigentlich tun kann in so einer Situation.
Bei einer Vergewaltigung mit Gewaltspuren (Verletzungen, blaue Flecken) und eindeitigen Spuren (DNS) ist der Fall ziemlich klar (Gewalt steckt im Wort), aber wie sollte eine vermutliche Tat behandelt werden die Tage, Wochen, Monate oder Jahre später angezeigt wird und man als Mann nur sein Wort gegen das der Frau stellen kann?
Steht die Frau hier besser da als der Mann? Wemglaubst man zuerst? Es gab auch Fälle wo sich Frauen und Mädchen einfach gerächt haben für Zurückweisungen.
Ich frage mich auch im obigen Fall, wie jemand nur auf das Wort von Frau hin für 5 Jahre ins Gefängnis geschickt werden kann. Was warendie Beweise?. Einfach auf das Wort hin, das gegen das eigene Wort steht. Sollte es in so einem Fall nicht zum Freispruch führen? Ab wann wäre ein Schuldspruch gerechtfertigt? Bis wohin ein Freispruch?
Was denke ich: sollte man generell jede zu spät angezeigte Vergewaltigung aufnehmen, aber nicht verfolgen? Keine Ahnung. Sollte es immer körperliche Beweise geben, ansonsten Freispruch? Ich weiß es nicht; wohl ja. Sollte es bei Aussage gegen Aussage nicht immer für den Beklagten ausgehen? Ich denke ja, auch wenn so eine Aussage bestimmt unpopulär wäre.
Freispruch für Kachelmann - gerechtfertigt. Freispruch für Andreas Türck - auch ok. Die beiden hatten noch Glück, konnten sich gute Anwälte leisten, aber die Vorverurteilung war ja schon so weit das man beiden am liebsten die Eier abgeschnitten hätte. Der Kerl vom obigen Artikel wurde nach 5 Jahren und dem Wiederaufnahmeverfahren "am 5. Juli 2011 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen". Wie kommt man aber evtl vorher darum herum? Eigentlich gar nicht.
Es geht mir um ungerechtfertigte Anschuldigungen und um die Situation in welcher der Mann unschuldig ist. Wie oben genannter Fall ein besonders tragischen Schicksal befördert hat, frage ich mich, was man als Mann eigentlich tun kann in so einer Situation.
Bei einer Vergewaltigung mit Gewaltspuren (Verletzungen, blaue Flecken) und eindeitigen Spuren (DNS) ist der Fall ziemlich klar (Gewalt steckt im Wort), aber wie sollte eine vermutliche Tat behandelt werden die Tage, Wochen, Monate oder Jahre später angezeigt wird und man als Mann nur sein Wort gegen das der Frau stellen kann?
Steht die Frau hier besser da als der Mann? Wemglaubst man zuerst? Es gab auch Fälle wo sich Frauen und Mädchen einfach gerächt haben für Zurückweisungen.
Ich frage mich auch im obigen Fall, wie jemand nur auf das Wort von Frau hin für 5 Jahre ins Gefängnis geschickt werden kann. Was warendie Beweise?. Einfach auf das Wort hin, das gegen das eigene Wort steht. Sollte es in so einem Fall nicht zum Freispruch führen? Ab wann wäre ein Schuldspruch gerechtfertigt? Bis wohin ein Freispruch?
Was denke ich: sollte man generell jede zu spät angezeigte Vergewaltigung aufnehmen, aber nicht verfolgen? Keine Ahnung. Sollte es immer körperliche Beweise geben, ansonsten Freispruch? Ich weiß es nicht; wohl ja. Sollte es bei Aussage gegen Aussage nicht immer für den Beklagten ausgehen? Ich denke ja, auch wenn so eine Aussage bestimmt unpopulär wäre.
Freispruch für Kachelmann - gerechtfertigt. Freispruch für Andreas Türck - auch ok. Die beiden hatten noch Glück, konnten sich gute Anwälte leisten, aber die Vorverurteilung war ja schon so weit das man beiden am liebsten die Eier abgeschnitten hätte. Der Kerl vom obigen Artikel wurde nach 5 Jahren und dem Wiederaufnahmeverfahren "am 5. Juli 2011 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen". Wie kommt man aber evtl vorher darum herum? Eigentlich gar nicht.
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