Ebenso wie bei klassischen Kapitallebensversicherungen müssen Interessenten auch bei den privaten Rentenpolicen zwischen der Garantieleistung und der Leistung inklusive Überschussbeteiligung unterscheiden. Der erste Wert bezeichnet die Summe, die die Versicherer ihren Kunden auf jeden Fall gewähren müssen. Der zweite, höhere Wert hingegen ist Ausdruck der Hoffnung, dass die Gesellschaften mit dem Geld ihrer Kunden gute Erträge am Kapitalmarkt erzielen und gibt die Ergebnisse einer Hochrechnung der Versicherer wieder – allerdings ohne Gewähr, dass die Prognosen auch eintreffen.
Nur ein Bruchteil der Erträge ist garantiert
Vertrauen dürfen die Kunden lediglich auf die Garantieleistung. Die allerdings macht oft nicht einmal die Hälfte der hochgerechneten Rendite aus – zumal der garantierte Zins derzeit bei mageren 2,25 Prozent angesiedelt ist. Mehr noch: „Die ohnehin schon niedrigen Garantiewerte sind genau genommen auch noch Augenwischerei“, warnt Stefan Albers, Versicherungs- und Rentenberater aus Montabaur.
Seine Erfahrung: Bezogen auf die geleisteten Beiträge erhalten Anleger je nach Versicherer nur eine reale Verzinsung von etwa 1,5 Prozent. Manchmal sogar noch weniger. Der Grund für den mauen Ertrag: „Die Beiträge der ersten zwei bis drei Jahre dienen in der Regel der Vergütung des Vermittlers bzw. der Begleichung von Abschluss- und Verwaltungskosten“, so Albers. Auf die ganze Laufzeit des Vertrags würden daher nur etwa 80 Prozent des Beitrags verzinslich angelegt.
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Rentenversicherung: Warum den Prognosen der Versicherer nicht zu trauen ist - weiter lesen auf FOCUS Online:
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