Wie verfahren mit dem Besitz beschlagnahmter Filme?

Meetthecutthe

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Hallo zusammen,

Als begeisterter Horrorfan und Filmesammler war ich jüngst auf einer Filmbörse und habe mir -unter anderem- die Blurays von I Spit on your Grave 1-3 in der Unrated Fassung gegönnt.

Nun sind davon aber mindestens Teil 1 und 2 in dieser Fassung beschlagnahmt.
Bisher habe ich recherchiert dass der Kauf (...nicht aber der Verkauf..), Besitz und das eigene Konsumieren legal sind.
Scheinbar wird es aber schon deutlich problematischer wenn man erwägen würde solche Titel -ohne kommerziellen Backround- zu verleihen oder auch nur Bekannten/Freunden vorzuführen.

Da ich aber häufig mit Freunden -vor allem auch gerne mal Horrofilme- aufs Tuch werfe, bin ich da etwas hellhörig geworden.

Kann mir das jemand näher erläutern?

Hier mal ein interessanter Link zum Beschlagnahmebeschluss von Teil 1
 
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Anschauen und danach in Schrank. Wenn du Angst hast vor irgendwas/irgendwen dann schmeiß die Dinger doch in Müll. Man muss ja nicht christlicher sein als der Papst.
 
Um "Angst" geht es dabei nicht. Im Endeffekt verfahre ich -wie immer- ohnehin nach eigenem Gutdünken (...und dabei nicht zwingend exakt am Buchstaben des Gesetzgebers hängend ;)).

Es interessiert mich einfach nur.
Was ich beispielsweise auf die schnelle nicht recherchiert habe ist, ob es auch Auflagen für die Art der Aufbewahrung im privaten Bereich gibt.
Sind wir da wirklich möglicherweise schon so weit, dass Streifen dieser Art selbst in den eigenen 4 Wänden für etwaige Besucher unsichtbar aufzubewahren sind oder darf ich die Schätzchen -wie aktuell der Fall da ich in solchen nun mal die komplette Sammlung habe- in einer Glasvitirne "ausstellen"?
 
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Danke auch für diese Antwort. Über den Link bin ich während der Recherche heute Mittag bereits recht schnell gestolpert. In erster Linie daher rühren auch meine im Eingangspost beschriebenen Erkenntnisse.
Die anschließend von mir gestellten Fragen beantworten sich allerdings nicht klar daraus.

Vermutlich wird es -wie so oft im deutschen Rechtsdschungel- auch gar nicht so klar zu beantworten sein.

Wenn ich aber sah wie frei die beschlagnahmten Teile an jedem zweiten Stand der offiziell angemeldeten FilmBörse offen ( ... nicht etwa erst auf Anfrage wie es eigentlich bereits die mildere Stufe der indizierten Titel bedingt...) verkauft wurden obwohl der Verkauf vollkommen klar untersagt ist, muss man die allgemeine Handhabe in der Thematik wohl eher ganz pragmatisch sehen : Wo kein Kläger da kein Richter.

Nachtrag :
Wie ich eben lese hat der Staat auch auf der von mir besuchten Filmbörse in der Vergangenheit bereits mal "Rein-geschnuppert" und man lässt sich bis heute dennoch nicht irritieren.

Bei meinem Besuch gabs glücklicherweise keine Razzia dort (...und Gott weiß ... da hätten die Staats-Bediensteten einiges wegzukarren gehabt ^^).
 
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Es ist ja kein einzelner Film sondern eine Reihe und auch diese hier nur Beispielhaft einleitend für die Frage.

Begründung für die Beschlagnahmung war damals bei Teil 1 (ist recht sicher auch so auf Teil 2+3 von der Begründung übertragbar ) :

Die Darstellung dieses Inhalts, insbesondere durch jeweils minutenlange Darbietung der jeweils nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellten Misshandlungen erfüllt den Straftatbestand des § 131 Abs. 1 S. 1 3. Variante StGB, da hier deutlich in einer die Menschenwürde verletzen*den Weise gegen Menschen gerichtete Gewalttätigkeiten gezeigt werden und beim Betrachter insbesondere auch im Hinblick auf die sexuellen Handlungen der Männer und die nachfolgende Rache der Jennifer zum Ausdruck gebracht werden soll, dass solche Handlungen gerechtfertigt seien.

Unumstritten sind die Darstellungen des Exploration Subgenres "Rape´n Revenge" sicher oft sehr explizit und bestimmte Szenen mitunter manchmal fragwürdig lange ausgewalzt. Im Gegensatz zu anderen ähnlich extremen Filmen des benachbarten Genres mit der größten Schnittmenge -dem Torture-Porn- gibt es bei R´n´R jedoch unverhältnismäßig mehr 131er .

Beispiel :
Während es ein Hostle (1) -als Paradevertreter des Tortureporn- selbst mit Klimmzügen und wirklich langen Szenen expliziter Gewaltdarstellung nicht mal auf den Index schafft bekommen selbst 30+ Jahre alte Vertreter des Rape´n´Revenge Genres ohne große Probleme einen Platz unter den beschlagnahmten Titeln.

Nichts desto trotz sind quasi alle Vertreter beider Gattungen keine Nahrung fürs zarte Gemüt.

Ich glaube um dieser Art Filme etwas abzugewinnen darf man niemand sein der komplett in einer fiktiven Welt versinken kann, sondern jemand der sich immer der Fiktion bewusst ist und das Ganze -in jeder Szene- als gespielt versteht.

Es gibt allerdings auch Mainstreamige Grenzgänger (..was nicht unbedingt schlecht ist..) die uns einen seichten Blick verschaffen ob R´n´R etwas für den persönlichen Geschmack sein könnte .
Beispielsweise The Last House on the Left
 
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Ich frag mich was du hier erwartest. Zustimmung zu deiner offensichtlichen haltung, dass du es gut findest, dass sich menschen gegen bestehendes gesetz wenden wodurch du profitierst? Deine qullen sind doch eindeutig. Die filme sind in de beschlagnahmt und bis auf privaten eigenkonsum ist das in den umlauf bringen illegal, als auch verleih. Das der kauf nicht illegal ist, ist so auch nicht ganz korrekt. Der besitzz ist es nicht. Der verkauf ist illegal und einen kauf kann es nur in zusammenhang mit einem verkauf geben, du wärest mit dem kauf also zumindest schon mal an einer illegalen handlung beteiligt, bzw. warst es. Ob du dafür belangbar bist bzw. für das verleihen wird dir letzlich nur ein anwalt erklären dürfen, den das fällt unter rechtsberatung.
Eine persönliche meinung zu deiner haltung und diesem „genre“ erspare ich mir mal soweit abgesehen davon, dass ich hier ganz klar hinter der gesetzeslage stehe und es mal wieder sehr ernüchternd ist, wie manche zu recht in einem rechtsstaat stehen solange sie persönlich bei nichtbeachtung davon profitieren.
 
@ Mustis :
Danke auch für diesen Beitrag.
Den Filmgeschmack anderer für Fragwürdig zu halten steht jedem natürlich offen.
Ich beispielsweise halte es auch für fragwürdig wenn der Staat meint den vermeintlich mündigen Bürger vor Medien "schützen" zu müssen die in einem Großteil der Welt völlig regulär verkäuflich sind. Das ist allerdings ein anderes Thema und wäre besser in einem eigenen Thread zuhause.

Unterm Strich greift aber auch hier eigentlich der altbewährter Satz : Über Geschmack lässt sich nicht streiten.
Ich beispielsweise habe als Horrorfan meine Präferenz auch eher in den "harmloseren" Subgenres wie Exorzismus oder gerne auch TeenySlasher.
Ab und an schaue ich mir aber gerne auch mal etwas drastischeres aus der Exploration- oder TortureP.-Schiene an.
Viel eher ist es aber die Leidenschaft des Sammlers einfach auch solche "Schätzchen" im Portfolio zu haben

KillBill kommt übrigens auch aus der Sparte, ist aber selbst für Genrehasser ironischerweise meist "OK" .

Was allerdings -zumindest dies in exakt dem Punkt deckungsgleichheit aller Quellen die ich gesichtet habe- nicht zu stimmen scheint ist die Aussage der Kauf sei illegal.
Ja, der Verkauf ist es - der Kauf scheinbar aber nicht -> Der Käufer begeht keine illegale Handlung . Ein wichtiger Punkt wie ich finde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nicht gesagt der kauf sei illegal. Ich sagte der kauf beteiligt dich zwangsweise an einer illegalen handlung. Denn ein kauf kann nicht ohne einen verkauf stattfinden. Das eine bedingt unabänderbar das andere. Deswegen spart der gesetzgeber sich es, den kauf ebenfalls in den strafkatalog aufzunehmen, da er legal nicht stattfinden kann. Du wirst dann nicht für den kauf an sich belangt. Du kannst/wirst aber unter umständen der beihilfe für schuldig befunden werden. Aber das wie gesagt muss wie der rest dir ein anwalt erklären. Es ist rechtsberatung.
 
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nikooo1987 schrieb:
Was ist an dem Film so heftig, das er beschlagnahmt ist? Kenne den nicht.

Schau ihn dir mal an. Sicher nicht jedermanns´s/frau´s Geschmack aber wenn er dir gefällt hast du vielleicht den Genreliebhaber in dir entdeckt ;).

Vielleicht aber auch erstmal lieber mit etwas Mainstreamigeren wie dem oben genannten "The Last House on the Left" oder aber dem sogar noch humorig angehauchten "Even Lambs have Teeth" einsteigen.
Ein kleines Wunder eigentlich das der Staat sich bei letzterem nicht ob der Kombination Rape+Humor gemüssigt gesehen hat den 131-Hammer zu schwingen. Vielleicht hat aber auch mal ein etwas reflektierter ..vielleicht jüngerer... "Juror" beigesessen - wir werden es nicht erfahren :freaky: .

Wohl kaum ein anderes Horror-Subgenre hat die letzten Jahre solch einen Aufwind erfahren wie die R´n´R Streifen.
Fast zu vergleichen mit dem SlasherHype der 80er und 90er.
Wer heute mal über eine Filmbörse stiefelt und den Anteil und die omnipräsent-prominente Darbietung des Genres sieht, weiß von was ich spreche.
Und auf jedem dritten Ableger ein Aufkleber von wegen ...
"mit dem Schwippschwager des Bruders von dem der I SPIT ON YOUR GRAVE gesehen hat "
...oder so ähnlich :D .

Mustis schrieb:
...dass ich hier ganz klar hinter der gesetzeslage stehe und es mal wieder sehr ernüchternd ist, wie manche zu recht in einem rechtsstaat stehen solange sie persönlich bei nichtbeachtung davon profitieren.

Ich gebe dir hier in sofern recht dass es mir ebenfalls sehr missfällt was für ein Riesengeschäft mit Beschlagnahmten Medien gemacht wird, sehe als Verursacher dafür aber den Staat selbst der die Rahmenbedingungen durch diese -meiner Meinung nach größtenteils Unsinnigen- Bevormundungs-Maßnahmen gegenüber mündigen Bürgern überhaupt erst schafft.

Für die eingangs genannte Trilogie habe ich beispielsweise etwas über 50€ bezahlt was aufgrund dieses Obrigkeitsgeschaffenen Problems irrsinniger weise noch als sehr günstig zu sehen ist, da die Teile selbst aus AT nebst Versand regulär zusammen gut 90€ kosten würden und hier in einschlägigen Läden erst für für deutlich über 100€ unterm Tisch durchgereicht werden.
Wer es nur kennt im MM 7-12€ pro MainstreamFilm auf BD zu bezahlen dem rollen sich bei den Preisen die Fußnägel nach oben.

Das Gipfelt dann darin das auf Messen auch gerne mal über 100€ für bestimmte Einzelfilme gezahlt werden. Wobei das aber tendenziell eher auch schon Teile sind bei denen auch ich die Beschlagnahmung teils für gerechtfertigt halte.
Ich wäre in sofern auch nicht für eine komplette Abschaffung dieser letzten Kontrollinstanzen/Notbremsen, wohl aber für ein erhebliches ausweiten der Grenze ab derer dieser staatliche Notanker geschmissen wird.

Damit würde ein Großteil dieses ..ja, nennen wir es Schwarzmarktes trockengelegt und man könnte als mündiger Bürger selbst und für kleines Geld entscheiden wohin die eigenen Präferenzen möglicherweise tragen.
Ergänzung ()

Nachtrag :
Auch dem Mainstream ist der R´n´R Trend im Corebereich nicht verborgen geblieben und so gibt es seit einigen Jahren auch vermehrt Ableger dieser Gattung unter größerer Flagge (natürlich in der Härte deutlich gedämpfter). Ein Beispiel dafür ist die Stephen King Verfilmung von Big Driver den man aktuell als Primekunde (glücklicherweise auch dort uncut) sogar kostenfrei sehen kann.
Kein schlechter Streifen.
 
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Ne ne das ich absolut nicht mein Ding, auch hostel nicht und sowas. Da lieber sowas wie conjuring und so.
 
Der übersinnliche Horror ist auch eher Meins (Conjuring, Ring, Insidious, Exorzismus der Emily Rose, die Frau in schwarz etc.) .

Hin und wieder mag ich´s mir Filmisch aber auch mal dreckiger geben und wem Hostle oder Saw nur noch ein müdes Lächeln abringt der kann im Revival dieses 70er Genres doch noch seinen Meister finden :D .
Denn anders als der TortureP. (Hostle etc.) mit der immer weiter führenden Spirale stumpfer Gewaltdarstellung mittlerweile in die unweigerliche Sackgasse des Endes seiner Möglichkeiten gelaufen ist, schafft es R´n´R selbst dem hartgesottenen doch meist noch den Schlag in die Magengrube zu verpassen den man vielleicht noch ganz Wage von der Beschau seines ersten Splatters in Erinnerung hat.
Grund dafür ist der andere Ansatz... der andere Hebel : "..haben sie das jetzt wirklich gemacht...oh mein Gott sie können doch nicht...*schluck*" .
Im Prinzip die gleiche undefinierte "Sucht" die ein Achterbahnfan hat der immer extremere Bahnen fahren will um das Adrenalin irgendwie noch mal zu locken.... das wohlige Unwohlsein und die blanke Panik wieder zu spüren...ein mal noch :eek:.

Runtergebrochen sind R´n´R-Filme eigentlich das blutige Äquivalent zu Kindermärchen.
Ein steiniger Weg (Rape) und doch immer das blutige Happy-End (Revenge).

Hat aber wie geschrieben in Deutschland leider keinen leichten Stand da bei den Staatsbediensteten weder Vergewaltigung noch Selbstjustiz sonderlich hoch im Kurs stehen und man es auch volljährigen Bürger offenkundig nicht zutrauen will zu erkennen dass es sich um fiktive Geschichten handelt und nicht die Realität.
 
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wo man die Grenze zieht ist ein schwieriges Thema.
Stell dir deinen Lieblingsfilm vor und Tausch die Opfer durch 10 Jährige Kinder aus, ist ja kein Problem, ist alles Fiction, oder etwa doch?

Letztendlich ist es die selbe Diskussion wie mit "Killerspielen".
Stumpft man ab, wenn man das ständig Konsumiert?

oder brauchen wir eine Killerfilm Obergrenze?
 
Absolut ( bezugnehmend auf "schwieriges Thema").
Letztendlich wird sich das wohl auch nie abschließend klären lassen da sich die Wahrnehmung im ständigen Wandel befindet. Dem müsste nur die Gesetzgebung bzw. deren Auslegung auch irgendwie Rechnung tragen.
Zumindest die USK hat dies ja erstaunlicherweise die vergangenen Jahre im Rahmen des Generationswechsel offenkundig geschafft und gibt mittlerweile Empfehlungen die so vor 10 Jahren undenkbar waren.

Es gab ja sogar bereits filmische Projekte um den Voyeurismus der uns allen in unterschiedlicher Ausprägung natürlich inne wohnt und die Lust auf diese Streifen bedingt herauszuarbeiten/aufzuzeigen.

Ein Beispiel dafür ist Michael Haneke´s Funny Games (..von 97´nicht das halbgare US-Remake
..) der bewusst das Happy End weglässt, dem Zuschauer keinen Ausweg aufzeigt und ihn sogar mittels durchbrechen der 4. Wand unmittelbar in die Verantwortung nimmt und zum "Mittäter" macht.
Kann den Film nur sehr ans Herz legen - mit Sicherheit eine nachhaltige Erfahrung.
Alle paar Jahre werfe ich ihn mir mal wieder aufs Tuch und bekomme -obwohl ich ihn nun schon zur genüge kenne- doch immer wieder den Schlag in die Därme.
Der Film zeigt im übrigen keine sonderlich explizite Gewaltdarstellung (zumindest nicht körperlich)..also nur Mut;).

Grundsätzlich finde ich den Weg etwas zu verbieten/beschlagnahmen in den meisten Fällen den falschen.
Man schürt im Prinzip nur den Mytos und spielt dem Schwarzmarkt in die Hände.
Der richtige Weg wäre es quasi alles mit dem bestehenden System der Alterzuordnungen abzudecken und meinetwegen noch deren Befolgung im Verkauf stärker durchzusetzen/ zu kontrollieren.

Eine Beschlagnahme sollte es quasi nur noch für Strafrechtlich relevante Themen abseits des 131er geben und selbiger komplett wegfallen oder die Grenzen ab wo er greift eklatant angehoben werden.

Im Falle der im eingangspost erwähnten Trilogie waren meine Optionen eben den Weg über die FilmBörse gehen und erträglich mehr für die Unrated-Fassung zu zahlen oder aber komplett darauf zu verzichten.

Die für Deutschland mundgerecht gekauten Fassungen haben zwar ebenfalls nicht mal die 18er Freigabe jedoch -ohooo- SPIO/JK erlangt und sind somit offiziell auf Anfrage erwerbbar-. Dies war jedoch aufgrund der Schnitte von in Summe einer dreiviertel Stunde (!) über die Trilogie definitiv keine Option.
 
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Ist das hier ein Diskussions- und Promotions Thread zu gewaltverherrlichende und indizierten Filmen?
 
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