Odium
Captain
- Registriert
- Okt. 2003
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Hallo zusammen,
hin und wieder spiele ich Lotto. Ich bin Kunde bei Toto Lotto Niedersachsen und die haben mir gerade eine Mail geschickt, dass sie den Geschäftsbetrieb online zum 01.01.2009 einstellen. Grundlage dafür ist genannt und zwar §4 Abs. 4 des GlüStV (Glückspielstaatsvertrag, hier). Dort steht:
Zweite Frage: Was soll das? Seit Jahren wächst das Netz und verdrängt die old economy und jetzt sowas. Verabschiedet wurde das Gesetz (wohl) von den Ministerpräsidenten der Bundesländer und ich habe da etwas im Hinterkopf wegen den Steuern. Nur versteh ich nicht, wieso die den Onlineauftritt von den Lottoanbietern und anderen Glücksspielen verbieten wollen, wenn trotzdem Steuergelder fließen. Ich zahl ja online das gleiche als wenn ich den Schein im Kiosk kaufe.
PS: Die Begründung mit der Sucht kann es nicht sein. Schon früher wurde der maximal mögliche Einsatz pro Woche auf 230€ beschränkt.
hin und wieder spiele ich Lotto. Ich bin Kunde bei Toto Lotto Niedersachsen und die haben mir gerade eine Mail geschickt, dass sie den Geschäftsbetrieb online zum 01.01.2009 einstellen. Grundlage dafür ist genannt und zwar §4 Abs. 4 des GlüStV (Glückspielstaatsvertrag, hier). Dort steht:
Erste Frage: Für wen gilt dieses Gesetz überhaupt? Bezieht sich das auf diverse Anbieter mit Sitz in Deutschland oder auf uns, die Bürger? Konkret: Ich nehme an einem Glücksspiel teil und habe dann im Falle des Gewinns keinen Anspruch darauf, weil das ganze sowieso illegal war?[FONT=times new roman, Times New Roman, Times](4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. [/FONT]
Zweite Frage: Was soll das? Seit Jahren wächst das Netz und verdrängt die old economy und jetzt sowas. Verabschiedet wurde das Gesetz (wohl) von den Ministerpräsidenten der Bundesländer und ich habe da etwas im Hinterkopf wegen den Steuern. Nur versteh ich nicht, wieso die den Onlineauftritt von den Lottoanbietern und anderen Glücksspielen verbieten wollen, wenn trotzdem Steuergelder fließen. Ich zahl ja online das gleiche als wenn ich den Schein im Kiosk kaufe.
PS: Die Begründung mit der Sucht kann es nicht sein. Schon früher wurde der maximal mögliche Einsatz pro Woche auf 230€ beschränkt.