Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich habe in 3 eBay Auktionen einen Drucker und 2 Farbbänder verkaufen wollen. In diesen 3 Auktionen war kein Zusammenhang zu der jeweiligen anderen Auktion. Alle 3 Auktionen liefen ins Leere und wurden nicht verkauft. Pech, passiert.
Nach der Auktion des Druckers habe ich eine Mail bei eBay erhalten, dass jemand den Drucker ersteigern wollte, aber es zeitlich verpasst habe. Er nannte mir aber einen ganz anderen Druckertyp. Ich habe ihn dann erklärt, dass der Drucker noch da ist, aber ich einen anderen Druckertyp angeboten hatte.
Er fragte dann:
„Was ist alles im Lieferumfang enthalten?; Netzteil? Farbband?; Farbdruck ist mit entsprechendem Farbband ja möglich, oder?“
Meine Antwort:
„In der Auktion war nur der Drucker.; Ich habe aber auch 2 Farbbänder.“
Er wollte dann einen Gesamtpreis haben. Darauf habe ich geantwortet:
„Sie haben bemerkt, dass es sich nicht um einen "DruckerTyp_A" sondern um einen "DruckerTyp_B" handelt? Die beiden Farbbänder wären 2 mal "Farbbandbezeichnung_C".“
Seine Antwort:
„okay, gut.; Ich hätte Interesse an einem Drucker und den Farbbändern.; Wie hoch wäre Ihr Gesamtpreis für den Drucker, beide Bänder und Versand?“
Kurzum, wir haben uns auf einen Preis geeinigt – Geld und Ware tauschten den Besitzer.
Soweit alles normal bzw. ok.
Ich muss dazu sagen, ich wusste nicht, dass die "Farbbandbezeichnung_C" nicht für "DruckerTyp_B" verwendet werden können. Da ich aber die Typenbezeichnung von Drucker und Farbband aufgezeigt habe, war der Fall für mich ok.
Nun bekomme ich eine Email, dass der Anwender das erste Farbband in den Drucker eingelegt hat und versucht hat, damit zu drucken. Der Drucker meldet wohl, dass das Farbband das Falsche sei und druckt die Farben nicht richtig. Ich bekam eine „unfreundliche“ Mail, wie ich einen Drucker mit den falschen Farbbändern verkaufen könnte. Nach 2min Google wusste ich nun, die beiden Typen passen nicht zusammen.
In der nächsten Mail wurde der Ton des Users noch „netter“. Es wird mir arglistige Täuschung vorgeworfen und man beruht sich auf Par. 123 BGB & Par. 119 BGB. Er zieht seine Willenserklärung über den Kauf zurück.
Als Optionen werden mir geboten, er schaltet seinen Anwalt ein oder ich überweise dem User das Geld für die Bänder zurück und er schickt mir die beiden Bänder.
Ich kann verstehen, dass der User nicht erfreut ist, dass die Bänder nicht mit dem Drucker funktionieren. Aber nach dem Tonfall in den Mails, sehe ich nicht ein, wieso ich dem User entgegenkommen sollte. Weder er noch ich haben überprüft, ob die Typen kompatible sind. Da ich die Farbbänder nicht als passend angepriesen habe, habe ich mir dann eine Täuschung vorzuwerfen? Der User hätte das doch auch überprüfen können. Und da ich ganz direkt die genauen Bezeichnungen des Druckers und der Bänder genannt habe, sehe ich hier keine Schuld bei mir. Wieso sollte ich ein benutztes offenes Farbband zurückerhalten? Er hätte es doch vorher überprüfen können?
Da die Kaufabwicklung über Mail zustande kam, ist es doch ein Privatverkauf? Da gibt es doch keine Rücknahme? Oder liege ich falsch?
Es wäre nett, wenn jemand dazu etwas sagen könnte.
Danke und Grüße
ich habe eine Frage:
Ich habe in 3 eBay Auktionen einen Drucker und 2 Farbbänder verkaufen wollen. In diesen 3 Auktionen war kein Zusammenhang zu der jeweiligen anderen Auktion. Alle 3 Auktionen liefen ins Leere und wurden nicht verkauft. Pech, passiert.
Nach der Auktion des Druckers habe ich eine Mail bei eBay erhalten, dass jemand den Drucker ersteigern wollte, aber es zeitlich verpasst habe. Er nannte mir aber einen ganz anderen Druckertyp. Ich habe ihn dann erklärt, dass der Drucker noch da ist, aber ich einen anderen Druckertyp angeboten hatte.
Er fragte dann:
„Was ist alles im Lieferumfang enthalten?; Netzteil? Farbband?; Farbdruck ist mit entsprechendem Farbband ja möglich, oder?“
Meine Antwort:
„In der Auktion war nur der Drucker.; Ich habe aber auch 2 Farbbänder.“
Er wollte dann einen Gesamtpreis haben. Darauf habe ich geantwortet:
„Sie haben bemerkt, dass es sich nicht um einen "DruckerTyp_A" sondern um einen "DruckerTyp_B" handelt? Die beiden Farbbänder wären 2 mal "Farbbandbezeichnung_C".“
Seine Antwort:
„okay, gut.; Ich hätte Interesse an einem Drucker und den Farbbändern.; Wie hoch wäre Ihr Gesamtpreis für den Drucker, beide Bänder und Versand?“
Kurzum, wir haben uns auf einen Preis geeinigt – Geld und Ware tauschten den Besitzer.
Soweit alles normal bzw. ok.
Ich muss dazu sagen, ich wusste nicht, dass die "Farbbandbezeichnung_C" nicht für "DruckerTyp_B" verwendet werden können. Da ich aber die Typenbezeichnung von Drucker und Farbband aufgezeigt habe, war der Fall für mich ok.
Nun bekomme ich eine Email, dass der Anwender das erste Farbband in den Drucker eingelegt hat und versucht hat, damit zu drucken. Der Drucker meldet wohl, dass das Farbband das Falsche sei und druckt die Farben nicht richtig. Ich bekam eine „unfreundliche“ Mail, wie ich einen Drucker mit den falschen Farbbändern verkaufen könnte. Nach 2min Google wusste ich nun, die beiden Typen passen nicht zusammen.
In der nächsten Mail wurde der Ton des Users noch „netter“. Es wird mir arglistige Täuschung vorgeworfen und man beruht sich auf Par. 123 BGB & Par. 119 BGB. Er zieht seine Willenserklärung über den Kauf zurück.
Als Optionen werden mir geboten, er schaltet seinen Anwalt ein oder ich überweise dem User das Geld für die Bänder zurück und er schickt mir die beiden Bänder.
Ich kann verstehen, dass der User nicht erfreut ist, dass die Bänder nicht mit dem Drucker funktionieren. Aber nach dem Tonfall in den Mails, sehe ich nicht ein, wieso ich dem User entgegenkommen sollte. Weder er noch ich haben überprüft, ob die Typen kompatible sind. Da ich die Farbbänder nicht als passend angepriesen habe, habe ich mir dann eine Täuschung vorzuwerfen? Der User hätte das doch auch überprüfen können. Und da ich ganz direkt die genauen Bezeichnungen des Druckers und der Bänder genannt habe, sehe ich hier keine Schuld bei mir. Wieso sollte ich ein benutztes offenes Farbband zurückerhalten? Er hätte es doch vorher überprüfen können?
Da die Kaufabwicklung über Mail zustande kam, ist es doch ein Privatverkauf? Da gibt es doch keine Rücknahme? Oder liege ich falsch?
Es wäre nett, wenn jemand dazu etwas sagen könnte.
Danke und Grüße
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