Willenserklärung zurück obwohl offen gezeigt wurde?

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pipoble

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Hallo,
ich habe eine Frage:

Ich habe in 3 eBay Auktionen einen Drucker und 2 Farbbänder verkaufen wollen. In diesen 3 Auktionen war kein Zusammenhang zu der jeweiligen anderen Auktion. Alle 3 Auktionen liefen ins Leere und wurden nicht verkauft. Pech, passiert.
Nach der Auktion des Druckers habe ich eine Mail bei eBay erhalten, dass jemand den Drucker ersteigern wollte, aber es zeitlich verpasst habe. Er nannte mir aber einen ganz anderen Druckertyp. Ich habe ihn dann erklärt, dass der Drucker noch da ist, aber ich einen anderen Druckertyp angeboten hatte.

Er fragte dann:
„Was ist alles im Lieferumfang enthalten?; Netzteil? Farbband?; Farbdruck ist mit entsprechendem Farbband ja möglich, oder?

Meine Antwort:
„In der Auktion war nur der Drucker.; Ich habe aber auch 2 Farbbänder.“

Er wollte dann einen Gesamtpreis haben. Darauf habe ich geantwortet:
„Sie haben bemerkt, dass es sich nicht um einen "DruckerTyp_A" sondern um einen "DruckerTyp_B" handelt? Die beiden Farbbänder wären 2 mal "Farbbandbezeichnung_C".“

Seine Antwort:
„okay, gut.; Ich hätte Interesse an einem Drucker und den Farbbändern.; Wie hoch wäre Ihr Gesamtpreis für den Drucker, beide Bänder und Versand?“

Kurzum, wir haben uns auf einen Preis geeinigt – Geld und Ware tauschten den Besitzer.
Soweit alles normal bzw. ok.

Ich muss dazu sagen, ich wusste nicht, dass die "Farbbandbezeichnung_C" nicht für "DruckerTyp_B" verwendet werden können. Da ich aber die Typenbezeichnung von Drucker und Farbband aufgezeigt habe, war der Fall für mich ok.
Nun bekomme ich eine Email, dass der Anwender das erste Farbband in den Drucker eingelegt hat und versucht hat, damit zu drucken. Der Drucker meldet wohl, dass das Farbband das Falsche sei und druckt die Farben nicht richtig. Ich bekam eine „unfreundliche“ Mail, wie ich einen Drucker mit den falschen Farbbändern verkaufen könnte. Nach 2min Google wusste ich nun, die beiden Typen passen nicht zusammen.
In der nächsten Mail wurde der Ton des Users noch „netter“. Es wird mir arglistige Täuschung vorgeworfen und man beruht sich auf Par. 123 BGB & Par. 119 BGB. Er zieht seine Willenserklärung über den Kauf zurück.
Als Optionen werden mir geboten, er schaltet seinen Anwalt ein oder ich überweise dem User das Geld für die Bänder zurück und er schickt mir die beiden Bänder.

Ich kann verstehen, dass der User nicht erfreut ist, dass die Bänder nicht mit dem Drucker funktionieren. Aber nach dem Tonfall in den Mails, sehe ich nicht ein, wieso ich dem User entgegenkommen sollte. Weder er noch ich haben überprüft, ob die Typen kompatible sind. Da ich die Farbbänder nicht als passend angepriesen habe, habe ich mir dann eine Täuschung vorzuwerfen? Der User hätte das doch auch überprüfen können. Und da ich ganz direkt die genauen Bezeichnungen des Druckers und der Bänder genannt habe, sehe ich hier keine Schuld bei mir. Wieso sollte ich ein benutztes offenes Farbband zurückerhalten? Er hätte es doch vorher überprüfen können?
Da die Kaufabwicklung über Mail zustande kam, ist es doch ein Privatverkauf? Da gibt es doch keine Rücknahme? Oder liege ich falsch?

Es wäre nett, wenn jemand dazu etwas sagen könnte.
Danke und Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Privatverkauf oder nicht, diese Frage stellt sich hier gar nicht! Zumindest nicht hinsichtlich gewährleistungstechnischer Gesichtspunkte.

Denn es geht hier gar nicht um eine Frage der Gewährleistung, sondern darum, was vertraglich als vereinbart anzusehen ist. Mit anderen Worten: Durfte der Käufer davon ausgehen, dass die von Dir mitverkauften Farbbänder zu diesem Drucker passen?

Die Antwort hast du hier selbst gegeben:

pipoble: schrieb:
Meine Antwort:
„In der Auktion war nur der Drucker.; Ich habe aber auch 2 Farbbänder.“

Ja, das durfte er.

Ist aber nur meine persönliche Einschätzung. ;)

MfG,
Dominion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wird die "Dummheit" bzw. "Faulheit" vom Käufer unterschützt?

Er wollte dann einen Gesamtpreis haben. Darauf habe ich geantwortet:
„Sie haben bemerkt, dass es sich nicht um einen "DruckerTyp_A" sondern um einen "DruckerTyp_B" handelt? Die beiden Farbbänder wären 2 mal "Farbbandbezeichnung_C".“

Das ich selbst dieses nicht überprüft habe, lassen wir jetzt mal außen vor.


P.S.: Habe schon Rücksprache mit der Rechtsschutz gehalten. Ich würden den Fall wohl gewinnen, aber der Wert der Bänder ist den Stress einer Verhandlung und etc. nicht wert.

Trotzdem danke für Deine Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
pipoble schrieb:
Also wird die "Dummheit" bzw. "Faulheit" vom Käufer unterschützt?

Entschuldige bitte meine Schroffheit, und ich meine das auch nicht persönlich - aber - ich meine das ganz offen als Kritik:

Wer hat denn hier nicht recherchiert und Farbbänder und Drucker als passend verkauft? Beziehungsweise durch Nichtwissen den Anschein erweckt, dass es so wäre?
Das ist doch nicht die Schuld des Käufers, dass der jetzt nicht noch sämtliche Typnummern recherchiert hat! Gehts noch?

Es war Dein Fehler, Du bist irrig davon ausgegangen dass es passen würde, und willst jetzt den Käufer dafür verantwortlich machen.



Das ich selbst dieses nicht überprüft habe, lassen wir jetzt mal außen vor.

Nein, ganz genau darum geht es! Das ist Deine Pflicht als Verkäufer. Du hast es als [anscheinend] passend verkauft!


P.S.: Habe schon Rücksprache mit der Rechtsschutz gehalten. Ich würden den Fall wohl gewinnen

Never!
 
als passend verkauft?
Es wurde nie als passend bezeichnet. Dieses Adjektiv würde die Sachlage aber wohl anders darstellen.

Privatverkauf oder nicht, diese Frage stellt sich hier gar nicht!
Davon ab, sind wir im Privatverkauf. Da gibt es dieses ganze "Zeug" nicht. Und genau deswegen, kommt es zu 100% zum Zuge. Man kann nicht den Verkauf von Händler zu Kunde mit dem von Privat zu Privat gleichsetzen. Man kann sich nicht die Rosinen von dem einen Fall in einen anderen packen.

Das ist doch nicht die Schuld des Käufers, dass der jetzt nicht noch sämtliche Typnummern recherchiert hat! Gehts noch?
„Sie haben bemerkt, dass es sich nicht um einen "DruckerTyp_A" sondern um einen "DruckerTyp_B" handelt? Die beiden Farbbänder wären 2 mal "Farbbandbezeichnung_C".“
Also wenn ein Käufer zu faul ist, zu gucken was er bestellt, ist es des Verkäufers Schuld? Er hat ein Angebot bekommen und dazu seine Willenserklärung abgeben. Also noch deutlicher geht es ja kaum.
Es müsste für eine arglistige Täuschung ein Vorsatz zu erkennen sein. Da die Typen benannt wurden, liegt keine arglistige Täuschung vor.

Eine arglistige Täuschung könnte man erkennen, wenn die Sachen als passend verkauft worden wären und die Typen nicht benannt worden wären.

Nein, ganz genau darum geht es! Das ist Deine Pflicht als Verkäufer. Du hast es als [anscheinend] passend verkauft!
Stimmt nicht. Da es nicht als passend verkauft wurde und da die genaue Beschreibung der Artikel abgeben wurde.

P.S.: Habe schon Rücksprache mit der Rechtsschutz gehalten. Ich würden den Fall wohl gewinnen
Never!
Also in ersten Post war es noch "persönliche Einschätzung". Jetzt es ist schon mehr. Interessant. Und was ich von Anwalt gehört habe kann ich noch ganz gut wieder geben. Entweder glaubst Du es nicht, machst Dich selber schlau oder Du glaubst es. Ist mir relativ gleichgültig.

P.S.: Schroffheit hat für mich nichts mit Kritik zu tun. Wenn Du nur mit "Schroffheit" Deine Kritik zu diesem Thema äußern kannst, lege ich keinen Wert mehr auf eine Diskussion mit Dir.

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ich würde nach der Beschreibung annehmen, dass ein objektiver Dritter in der Rolle des Käufers vernünftigerweise von zum Drucker passenden Farbbändern ausgehen durfte. Mindestens aber wird er sich erfolgreich auf einen Irrtum berufen können.

Im Übrigen sehe ich es genauso kritisch, wenn Verkäufer sich gern auf einer Verantwortlichkeit des Käufers ausruhen wollen, anstatt die Beidseitigkeit von Verträgen voll anzuerkennen. Der Verkäufer kann sich in jedem Fall auf gutes Geld freuen, aber "mir doch egal", wenn nur ja der Käufer der Dumme ist?
 
Gegenfrage: wie empört wärest du, wenn du (auch noch außerhalb von Ebay) privat einen Drucker mit zwei Farbbändern kaufst, die dann nicht zusammenpassen und der Verkäufer dir nur sagt "Pech gehabt"?
 
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