Win10 pro auf zwei Festplatten (vorübergehend)?

Gabriele_vc

Cadet 3rd Year
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Hallo Liebe Leute,

ich bin mir jetzt nicht sicher, ob dieses Thema (es sind eigentlich zwei) hier her gehören!
Falls nicht bitte verschieben.

Also mir geht es um Win10 und zwei Fesplatten. Bei der einen Platte (alte HDD) ist Win10 pro drauf und auf die neue Platte (SSD) soll nun Win10 drauf kommen. All das wäre ja kein Problem, wenn nicht mehrere Programme auf der alten wären.

Jetzt kam ich auf die Idee, Win10 auf die SSD zu intsallieren und einstweilen ein Dualboot zu machen, bis ich alle Programme auf die neue installiert habe und dann die alte HDD formatiere.

Ich bin mir aber nicht sicher ob das funktioniert? Könnt Ihr mir diesbezüglich ein wenig Hilfe bieten?

Wäre schön,
Gruß, Gabi
 
Sicher funktioniert das. Ist es erlaubt? Nein. Wird es damit Probleme geben? Eher nein. Früher oder später würd sich eine Installation deaktivieren vermutlich. Wie gesagt legal ist das Betreiben zweier Installationen parallel mit einem Key nicht, ebenso ist es illegal Windows ohne Key zu installieren wenn du keine gültige Lizenz für eine (weitere) Installation hast (was sowieso nur funktionieren würde wenn es ein vollwertiges 10 ist und keine Upgradegeschichte, die würd sich automatisch online aktivieren selbst wenn du se ohne Key installierst).

Entweder du klonst die alte Platte auf die SSD oder du installierst eben all deinen Kram, kann ja nun nicht so lange dauern.
 
wennst jedesmal per bootmenu wählst, welche platte startet, kein problrm, wenn das neue system ferig ist, küble das alte per format und setze die bootplatte auf das neue system. und ja, klar funktioniert das, weil das alte mit dem neuen nix zu tun hat
 
Kann man Win10 nicht wie bei Win7 30 Tage ohne Key installieren?

Bzw. einen anderen Test-Key nehmen und diesen dann nach Fertigstellung ändern via slmgr
 
doch kannst du, aber wie ich schon sagte is das (wie das seit Vista ist) nicht legal einfach ein Windows ohne Key zu installieren wenn man keine Lizenz besitzt (was du nicht tust, bzw du besitzt nur eine und die ist installiert auf deiner alten Platte)! "Test"-Keys gibt es nicht, gab es nie. MS hat nur zeitweise Keys zur Installation raus gegeben für andere Zwecke (gibt ja durchaus den Anwendungsfall wo viele Rechner eingerichtet werden und später (weil Lizenzen vorhanden sind, sei es über physische Kopien oder Aktivierungsserver) aktiviert werden. Es gibt nur eine Testversion und das ist die 90-Tage Enterprise-Trial
 
Wenn Deine SSD eine Samsung ist, und der benutzte Platz auf Deiner HDD nicht grösser ist, wie die Speichergrösse Deiner SSD kann man die HDD auf die SDD mit Magican clonen.
Ergänzung ()

Mit SSDs von anderen Herstellern müsste das auch mit deren Klon-Programmen funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank und ja, die SSD ist eine Samsung! Aber lohnt sich ein Klonen?
 
Janz schrieb:
Wie gesagt legal ist das Betreiben zweier Installationen parallel mit einem Key nicht
Wieso sollte das nicht legal sein? Es ist ja nur ein Gerät. Und wegen Dual-Boot können auch (anders als bei Virtualisierung) nicht beide Windows-Instanzen gleichzeitig verwendet werden.
 
Super und vielen Dank für all Eure Antworten! Dann werd ich das mal in Angriff nehmen! ;-)
 
Weil die parallele Nutzung einer Lizenz für zwei verschiedene Instanzen nicht erlaubt ist. Absolut unerheblich, ob eine davon ne VM ist und eine gleichzeitige Nutzung dadurch möglich ist oder nicht
 
Janz schrieb:
Weil die parallele Nutzung einer Lizenz für zwei verschiedene Instanzen nicht erlaubt ist.
Na das ist ja mal gemein.
Abgesehen davon, dass es trotzdem nicht illegal wäre. Ein Lizenzvertrag der beim Kauf nicht einsehbar ist, ist auch nicht gültig.
 
Bevor ich Euch geschrieben habe, habe ich Googel bemüht und dabei ein paar Artikel gelesen, in denen stand, dass das Motherboard ausgelesen würde und es deßhalb schon gehen würde?
 
Es wird nen Key ausm BIOS ausgelesen falls OEM-Möhre und da einer hinterlegt ist, das resultiert in der automatischen Aktivierung (ebenso wie das Installieren ohne Key wenns ne geupgradeter Key von 7 oder 8 ist durch einen automatischen Onlineabgleich des Hardwarehashes) und das wiederum sorgt dann dafür das es zwei Installationen parallel aktiviert wird sind was nicht erlaubt ist

@andy_m4 dein gefährliches Halbwissen ist ähm nun gefährlich
 
Janz schrieb:
Weil die parallele Nutzung einer Lizenz für zwei verschiedene Instanzen nicht erlaubt ist.
Macht er ja nicht, er kann entweder nur das eine oder das andere nutzen, beim Dual Boot gehen nicht beide gleichzeitig.
Von daher sehe ich kein Problem, da er das Windows nicht gleichzeitig auf zwei PCs nutzt, sondern nur auf einen einzigen PC und da auch nicht gleichzeitig.

Von daher sehe ich da kein Problem mit dem, was der TE vor hat.
 
Ein Problem ist es eh nicht weil Microsoft gar nichts macht.
Macht er ja nicht, er kann entweder nur das eine oder das andere nutzen, beim Dual Boot gehen nicht beide gleichzeitig.
Das haben sich die User doch nur so zusammengereimt.
Die Lizenzbedingungen hat jeder auf seinem PC und was ein Blade oder eine Partition ist kann man googeln.
Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.
 
Terrier schrieb:
Die Lizenzbedingungen hat jeder auf seinem PC
Das Knackpunkt ist für die Legalität aber, ob die Lizenzbedingungen vor dem Kauf einsehbar waren oder nicht.
Wem also zu Windows irgendwie durch ne gekaufte DVD oder durch Vorinstallation auf dem PC bekommen hat, für den ist alles was danach irgendwie als Lizenz einem vorgelegt wird rechtlich nicht bindend. Es sei denn er wurde durch den Inhalt vom Verkäufer aufgeklärt oder es ist anhand der Packung erkennbar.

Das es unabhängig davon zu Problemen kommen kann, wenn zwei Windows-Instanzen aktiviert werden ist ein anderes Problem aber hat erstmal nix mit Legalität zu tun.

K-BV schrieb:
Ich verlinke mal 2 Threads zu MS (Forum) selbst, exemplarisch:
Na das in einem MS-Forum die Dinge so dargestellt werden, wie es Microsoft gern hätte, sollte nicht wirklich wundern.
 
Du legst dir anscheinend alles so zurecht wie es dir gefällt.
Wem also zu Windows irgendwie durch ne gekaufte DVD oder durch Vorinstallation auf dem PC bekommen hat
Wenn überhaupt, dann könnte man dann sein Geld für die DVD (Lizenz) oder den PC zurückverlangen und kein Windows nutzen.
Ansonsten gelten die Lizenzbedingungen auch
 
Terrier schrieb:
Du legst dir anscheinend alles so zurecht wie es dir gefällt.
Ne. Hab ich hier schon drauf hingewiesen:
https://www.computerbase.de/forum/t...platten-voruebergehend.1817120/#post-21588173

Wenn Du den Thread nicht vollständig liest bevor Du antwortest, laste es bitte nicht mir an.

Terrier schrieb:
Wenn überhaupt, dann könnte man dann sein Geld für die DVD (Lizenz) oder den PC zurückverlangen und kein Windows nutzen.
Ansonsten gelten die Lizenzbedingungen auch
Das sieht man offenbar nicht unter Juristen nicht ganz so.
siehe dazu auch:
https://irights.info/artikel/fragwrdige-software-lizenzen/5355

Unter den Juristen ist nahezu einhellige Meinung, dass es hierbei nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss kommt, da der Kunde erst nach dem Vertragsschluss (dem Kauf im Laden oder dem Download aus dem Internet) auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird. Wenn dies zuträfe, wären die Lizenzbestimmungen nicht bindend, also weder die vorteilhaften noch die unfairen Klauseln und man bräuchte sich daran nicht zu halten.

Weiter heißt es:

Selbst wenn es nicht schon an der Einbeziehung der gesamten Nutzungsbedingungen scheitert: einzelne Klauseln können unwirksam sein, wenn sie gegen die Verbraucher schützenden Regelungen des AGB-Rechts verstoßen.

In eine ähnliche Kerbe schlägt auch der Wikipedia-Artikel zu EULA:
https://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Also von wegen eindeutig illegal!
Bestenfalls ein lässt sich nicht genau sagen.
 
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