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Windows 10 key neu kaufen?
- Ersteller sora8sp
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TroubleshQQter
Cadet 3rd Year
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Falls dein Laptop vom Hersteller mit Windows vorinstalliert ausgeliefert wurde, hat das Gerät eine OEM-Lizenz, welche an das Gerät gebunden und damit nicht übertragbar ist.
Ergo bräuchtest du eine zweite Lizenz für ein zweites Gerät.
Bitte daran denken, dass ProductKeys keine Lizenzen sind, sondern nur das technische Mittel zum Zweck zur Aktivierung von einer vorliegenden Lizenz. Einfach ProductKeys aktivieren funktioniert zwar technisch, ist ohne die Genehmigung mittels korrekter Lizenzierung ein Lizenzverstoß.
Ergo bräuchtest du eine zweite Lizenz für ein zweites Gerät.
Bitte daran denken, dass ProductKeys keine Lizenzen sind, sondern nur das technische Mittel zum Zweck zur Aktivierung von einer vorliegenden Lizenz. Einfach ProductKeys aktivieren funktioniert zwar technisch, ist ohne die Genehmigung mittels korrekter Lizenzierung ein Lizenzverstoß.
Alexander2
Fleet Admiral
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Für den Fall, das dann neu gekauft wird. Bitte nicht nur iegendeine Nummer von irgendeinem Keyshop oder sowas kaufen, Windows ist nicht umsonst! Und allzu billige Angebote haben schon einige in kontakt mit dem Gesetz gebracht, auch wenns nen Jahr oder länger dauert die Mühlen der Justitz mahlen langsam.
Also in einen Legitimen normalen Online shop oder vor ort in einen Laden und sich Windows 11 kaufen.
Ein Beispiel wäre Reichelt.de oder direkt bei Microsoft, oder K & m
Hab mal flink nen Blick riskiert, Windows 11 Pro 64 Bit ~160€ oder auch Windows 11 Home 64Bit 120€
Was davon allzu stark abweicht dürfte man durchaus als relativ Problematisch ansehen/zwielichtig evtl.
Also in einen Legitimen normalen Online shop oder vor ort in einen Laden und sich Windows 11 kaufen.
Ein Beispiel wäre Reichelt.de oder direkt bei Microsoft, oder K & m
Hab mal flink nen Blick riskiert, Windows 11 Pro 64 Bit ~160€ oder auch Windows 11 Home 64Bit 120€
Was davon allzu stark abweicht dürfte man durchaus als relativ Problematisch ansehen/zwielichtig evtl.
cumulonimbus8
Fleet Admiral
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Das steht wo?TroubleshQQter schrieb:Falls dein Laptop vom Hersteller mit Windows vorinstalliert ausgeliefert wurde, hat das Gerät eine OEM-Lizenz, welche an das Gerät gebunden und damit nicht übertragbar ist.
(Und diese Frage meine ich so ernst wie sie dasteht.)
Aus Neugier - ein neues, »nacktes« Gerät? Selbst zusammengesetzt oder von einem Händler? (Wenn Händler: warum legte der kein WIN mit drauf?)sora8sp schrieb:zu meinem pc übertragen
(Hätte ich die Wahl und der Lappi ist nicht praktisch tot wäre ein zweites funktionables System Gold wert..!)
CN8
MORPEUS
Commander
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Lizenz und Key sind zwei unterschiedliche Dinge. Ziehen wir die parallele zum Auto, weil das für die meisten am einfachsten nachzuvollziehen ist:
Sage wir mal, jemand verkauft Dir einen Schlüssel für Nachbars Porsche (Windows Key). Dann kannst Du zwar damit rumfahren (Windows installieren), aber gehören tut Dir das Auto trotzdem nicht.
Erst wenn Du den Fahrzeugbrief (Windows Lizenz) gekauft hast, gehört Dir das Auto (Windows).
Deswegen taucht in diesen ganzen Internet-Key-Stores i.d.R. nirgendwo das Wort "Lizenz" auf. Und wenn dann irgendwo versteckt und ganz klein, wo man erklärt, dass man eben KEINE Lizenz, sondern nur einen Key erwirbt.
Jetzt habe ich ne Frage. Es wurde gesagt bzw. Microsoft möchte, dass OEM-Lizenzen nicht weiterverkauf-/übertragbar seien?
Der I. Zivilsenats hat mit Urteil I ZR 244/97 und der EuGH mit Urteil C-128/11 entschieden, aber dass doch. Richtig?
Sage wir mal, jemand verkauft Dir einen Schlüssel für Nachbars Porsche (Windows Key). Dann kannst Du zwar damit rumfahren (Windows installieren), aber gehören tut Dir das Auto trotzdem nicht.
Erst wenn Du den Fahrzeugbrief (Windows Lizenz) gekauft hast, gehört Dir das Auto (Windows).
Deswegen taucht in diesen ganzen Internet-Key-Stores i.d.R. nirgendwo das Wort "Lizenz" auf. Und wenn dann irgendwo versteckt und ganz klein, wo man erklärt, dass man eben KEINE Lizenz, sondern nur einen Key erwirbt.
Jetzt habe ich ne Frage. Es wurde gesagt bzw. Microsoft möchte, dass OEM-Lizenzen nicht weiterverkauf-/übertragbar seien?
Der I. Zivilsenats hat mit Urteil I ZR 244/97 und der EuGH mit Urteil C-128/11 entschieden, aber dass doch. Richtig?
TroubleshQQter
Cadet 3rd Year
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cumulonimbus8 schrieb:Das steht wo?
(Und diese Frage meine ich so ernst wie sie dasteht.)
In der Lizenzdokumentation, welche der Hersteller zusammen mit deinem Endgerät ausgeliefert hat. Kann physisch als Beiblatt oder als Hinweis auf eine digitale Dokumentation auf der Herstellerseite kommuniziert sein.
In aktueller Form sind OEM-Lizenzen digital im UEFI gespeichert, Windows liest diesen speziellen Key aus der Hardware zur Aktivierung der Lizenz. OEM-Lizenzen sind an die Hardware gebunden, wie viele andere Windows Lizenztypen auch (think Volumenlizenzen/CALs etc), Retail Versionen hingehen sind übertragbar.
Wie mein Vorredner angemerkt hat, ist vom Erwerb eines reinen ProductKeys von Resellern abzuraten. In den AGBs erklären die meisten, dass es sich explizit nicht um Lizenzen handelt, sondern lediglich um einen ProductKey zum Aktivieren einer vorliegenden Lizenz. Wenn dir die Lizenz nicht wirklich vorliegt, bist du logischerweise nicht zur Verwendung der Software berechtigt, egal wie viele Keys du aktivierst. Ist imho auch der Grund, warum Microsoft in regelmäßigen Turnus bestimmte Key-Gruppen für die Aktivierung sperrt und einige Geräte Ihre Aktivierung verlieren. Dieses Verhalten habe ich durch die Bank weg bei allen Produktgruppen, die ich mit "Billig-Keys" aktiviert habe beobachtet, egal ob Windows Server oder Client Betriebssysteme. Seit dieser Erfahrung und Recherche in den Microsoft Hilfe-Artikeln zu Lizenzierungsthemen sehe ich vom Gebrauch dieser Reseller ab. Ist meiner Meinung nach rausgeschmissenes Geld, da keine gültige Lizenz erwirbst. Live and learn I guess.
EDIT:
Hier eine Übersicht über die Nutzungsrechte.
Vielsagend ist schon dieser Abschnitt:
"License Assignment for Windows Desktop Operating System Licenses:
Per Device License Assignment Eligibility (Excluding Virtual Desktop Access) The Licensed Device must be licensed with a Qualifying OS, and the Qualifying OS must be installed on the Licensed Device. Per Device license assignment is permanent unless Customer has Software Assurance for that device."
Zuletzt bearbeitet:
N
NotNerdNotDau
Gast
Wieder so ein Themenfaden über eine Problematik, die immer wieder die selbe Diskussion auslöst.
Ich will mich daran erst gar nicht beteiligen, jedenfalls nicht im Detail und bis zum Erbrechen. Nur so viel dazu:
Die Bindung einer Softwarelizenz an ein Gerät ist in Deutschland nicht erlaubt.
Wer ein MS-Konto hat, kann die Lizenz des alten Geräts auf ein neues Gerät übertragen.
Man muss dann nur die "Problembehandlung" starten und das alte Gerät anschließend aus der Übersicht entfernen.
Die Nutzungsrechte eines Softwareentwicklers sind nicht verbindlich, wenn sie, auch nur zum Teil, gegen geltendes Recht in den entsprechenden Ländern/Kontinenten verstoßen.
Ich will mich daran erst gar nicht beteiligen, jedenfalls nicht im Detail und bis zum Erbrechen. Nur so viel dazu:
Die Bindung einer Softwarelizenz an ein Gerät ist in Deutschland nicht erlaubt.
Wer ein MS-Konto hat, kann die Lizenz des alten Geräts auf ein neues Gerät übertragen.
Man muss dann nur die "Problembehandlung" starten und das alte Gerät anschließend aus der Übersicht entfernen.
Die Nutzungsrechte eines Softwareentwicklers sind nicht verbindlich, wenn sie, auch nur zum Teil, gegen geltendes Recht in den entsprechenden Ländern/Kontinenten verstoßen.
Genau wie ja zur Lizenz die DVD und die Key Karte gehört, gehört zur Lizenz auch das OEM-Gerät und nicht nur der BIOS Key.
Man dürfte das Gerät also dann nicht verkaufen, und selbst wenn es defekt ist, müsste man es weiter aufbewahren.
Es hat ja seinen Grund, warum Microsoft den BIOS Key erfunden hat
Urteile von 2000 über Windows 7 OEM Keys und DVDs von DELL, Medion, usw. zählen da ja nicht.
Selbst bei den alten Windows 7 Keys müsste man ja die original OEM DVD und COA im Schrank haben um einen gültigen Lizenz Nachweis zu haben.
Gab da ja auch genug Artikel.
https://www.heise.de/resale/artikel/Ausgebastelt-1375291.html
Man dürfte das Gerät also dann nicht verkaufen, und selbst wenn es defekt ist, müsste man es weiter aufbewahren.
Es hat ja seinen Grund, warum Microsoft den BIOS Key erfunden hat
Urteile von 2000 über Windows 7 OEM Keys und DVDs von DELL, Medion, usw. zählen da ja nicht.
Selbst bei den alten Windows 7 Keys müsste man ja die original OEM DVD und COA im Schrank haben um einen gültigen Lizenz Nachweis zu haben.
Gab da ja auch genug Artikel.
https://www.heise.de/resale/artikel/Ausgebastelt-1375291.html
Wenn man den Millionen Windows 7 Key Nutzern damit kommt, dass Sie keine Lizenz haben, ist die Empörung groß.Der "Original Equipment Manufacturer", also der Hardwarehersteller, liefert außer der Vorinstallation auf der Festplatte des Rechners noch ein Echtheitszertifikat in Form eines PC-Aufklebers mit Seriennummer (Key) sowie einen Recovery-Datenträger zur Wiederherstellung des Systems für den Notfall mit. Außerdem ist noch ein Heftchen mit Anweisungen für die ersten Schritte mit Windows dabei. Aus all diesen Komponenten – so hat es Microsoft als Rechteinhaber bestimmt – besteht ein Windows-Exemplar.
MORPEUS
Commander
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Das Microsoft nichts kontrolliert ist weder richtig noch ein Freifahrtsschein sich illegal zu verhalten. Wenn Du Dich nicht weiter am Diskurs beteiligen möchtest finde ich das schade. Aber ich hätte das schon gerne geklärt. Künftig werden immer mehr solcher Laptops ausrangiert, so dass die Frage immer akuter wird.
Alexander2
Fleet Admiral
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Eine sichere und enbedenkliche variante ist sich die WIndows Demo seiner vorliebe zu installieren und zu testen, bis Das Sytem meldet, jetzt musst du aber kaufen. Ich glaube in dem Fall gibt es noch keinen, der die Meldung bis jetzt bekommen hat.
Also, wenn es denn unbedingt Windows sein muss. Ich mein ja nur.
Also, wenn es denn unbedingt Windows sein muss. Ich mein ja nur.
cumulonimbus8
Fleet Admiral
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Wenn man nachschlagen muss ist das eine «überraschende Klausel» und ungültig.TroubleshQQter schrieb:In der Lizenzdokumentation, welche der Hersteller zusammen mit deinem Endgerät ausgeliefert hat. Kann physisch als Beiblatt oder als Hinweis auf eine digitale Dokumentation auf der Herstellerseite kommuniziert sein.
Muss ich die (Ver)Packung erst aufbrechen um dessen gewahr zu werden - ebenso.
Es muss im Kaufvertrag stehen, explizit, oder außen klar auf der Verpackung.
Sonst gilt (will aber keiner wahrhaben) keine AGB/EULA - weil eben Inhalte «überraschend» sind.
Und ob sie das ist.NotNerdNotDau schrieb:Die Bindung einer Softwarelizenz an ein Gerät ist in Deutschland nicht erlaubt.
Nennt man Vertragsfreiheit. Muss eben nur im Vertrag stehen = unmittelbar und hierfür explizit bekannt sein bevor man ihn unterschreibt bzw. anderweitig bestätigt.
Zweifele ich an.NotNerdNotDau schrieb:Wer ein MS-Konto hat, kann die Lizenz des alten Geräts auf ein neues Gerät übertragen.
Das Gerät muss dort bekannt sein. Ich könnte es dort (im Web) löschen. Aber ich kann nicht aktiv sagen: „He, MS-Konto; hier ist eine Kiste. Binde die mal an dich.“
Weiterhin ist das Konto keine Pflicht und deswegen darf dieser »Ausweg« nicht die alleinige Lösungsmöglichkeit sein.
Was ich TroubleshQQter gefragt habe: das steht bitte wo vor dem Kauf direkt zu lesen?Terrier schrieb:Genau wie ja zur Lizenz die DVD und die Key Karte gehört, gehört zur Lizenz auch das OEM-Gerät und nicht nur der BIOS Key.
Aber es nützt MS nichts da der Key eben ein Key und die Lizenz eben eine Lizenz ist.Terrier schrieb:Es hat ja seinen Grund, warum Microsoft den BIOS Key erfunden hat
Der PC ist ein offenes System, auch ein Laptop ist das. Ich muss verslustfrei auch das Board auswechseln dürfen. Der imaginäre eigene Key im BIOS (eh ein generischer) ginge dabei ja verloren.
•
»Ein Unterschied der keinen Unterschied bewirkt ist kein Unterschied.«MORPEUS schrieb:Künftig werden immer mehr solcher Laptops ausrangiert
Versuch mal so ein Dingens ohne WIN zu bekommen… 😉 Aber im Kern hast du recht.
CN8
Giggity
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Man kann die Lizenz über das Microsoft Konto migrieren auf ein neues Gerät.
Hier ein Guide wie es geht:
https://thinkwiki.de/Informationen_zum_Umzug_von_Windows10-Lizenzen
Ergänzung ()
Hier ein Guide wie es geht:
https://thinkwiki.de/Informationen_zum_Umzug_von_Windows10-Lizenzen
N
NotNerdNotDau
Gast
Nein! Vertragsfreiheit endet da, wo gegen geltendes Recht verstoßen wird.cumulonimbus8 schrieb:Und ob sie das ist.
Nennt man Vertragsfreiheit. Muss eben nur im Vertrag stehen = unmittelbar und hierfür explizit bekannt sein bevor man ihn unterschreibt bzw. anderweitig bestätigt.
Microsoft war deshalb gezwungen, die EULA anzupassen:
In Deutschland gültige Fassung der Nutzungsbestimmungen:
Außerhalb Deutschlands gültige Fassung:4. Übertragung. Jede Übertragung der Software und des Nutzungsrechts richten sich nach dem anwendbaren Recht. Wie unter Ziffer 6 aufgeführt, kann sich die Übertragung der Software auf ein anderes Gerät auf die Fähigkeit des Geräts, auf das die Software übertragen wurde, System Updates zu erhalten, auswirken.
Quellen:4. Transfer. The provisions of this section do not apply if you acquired the software in Germany or in any of the countries listed on this site (aka.ms/transfer), in which case any transfer of the software to a third party, and the right to use it, must comply with applicable law.
https://www.microsoft.com/en-us/Use.../Useterms_Retail_Windows_10_GermanGermany.htm
https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/OEM/Windows/10/Useterms_OEM_Windows_10_English.htm
cumulonimbus8
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Und was ist geltendes Recht hier?NotNerdNotDau schrieb:Nein! Vertragsfreiheit endet da, wo gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Es gibt keins! Oder zumindest das BGB.
Das gewisse Urteil hat MS Fesseln angelegt, aber ich kann mit MS oder einem Verkäufer (sehenden Auges..!) sehr wohl Verträge abschließen die eine Hardwarebindung definieren.
Wie bei der Versicherung, da steht (auch aus meiner Sicht) ziemlich viel Komisches in der Police, aber das kann ich vorher lesen, und dann bindend unterschreiben. Erst wenn Klauseln kassiert werden sind die nicht gültig, aber so was Simples wie eine Verknüpfung von Lizenz und Gerät, das geht schon.
Also extra unterstrichen: EULA/AGB die nachher bekannt werden sind «überraschenden Klauseln». Und allgemein damit nichtig. Auch die besagte HW-Lizenz-Bindung.
Unterschreibe ich das aber freiwillig wissend mit dem Kauf gilt es. Dass manche Klauseln die ich offen aufs Auge gedrückt bekomme (aber wer legt mir die EULA im Papier vor dem kauf vor..?) nicht koscher sind bestreite ich nicht. Aber es fällt das «überraschende» weg.
CN8
Giggity
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Den Weiterverkauf (Gebrauchtverkauf) von OEM Lizenzen verbietet MS.
Es gibt auch ein BGH Urteil dazu:
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbe...t-verkauf-gebrauchter-microsoft-software.html
Das übertragen geht aber über ein MS Konto siehe #16
Es gibt auch ein BGH Urteil dazu:
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbe...t-verkauf-gebrauchter-microsoft-software.html
Das übertragen geht aber über ein MS Konto siehe #16
N
NotNerdNotDau
Gast
Das alles ist zugegebenermaßen ziemlich verwirrend. Dazu trägt Microsoft vornehmlich bei.
Dass vor allem in Deutschland ein getrennter Verkauf von Hardware und Software gestattet und im Umkehrschluss eine Bindnung der genannten Komponenten verboten ist, wurde im BGB gesetzlich verankert.
Das hat Microsoft dazu veranlasst, zumindest im deutschen Raum nicht mehr zwischen OEM und Retail bei Privatkunden zu unterscheiden, sondern die Windows-Lizenzen für diesen Kreis als sog. "Retail" deklariert.
Das sieht man bei den Links im oben von mir eingestellten Beitrag#17.
Der zu dem in Deutschland gültigen EULA führende Link beinhaltet "Retail", der andere außerhalb Deutschlands "OEM".
Aber wie dem auch sei, Microsoft gestattet mittlerweile die Übertragung einer gültigen Lizenz von einem alten zu einem neuen Gerät und die Prozedur ist relativ unproblematisch, wenn man über ein MS-Konto verfügt.
Hat man kein MS-Konto, ist die Übertragung nicht ganz so einfach und kann auch scheitern.
Was es dabei zu beachten gibt, findet man im Netz.
Deshalb ist es durchaus ratsam, vor einem solchen Vorhaben, falls noch nicht vorhanden, ein MS-Konto einzurichten und danach, falls gewünscht, wieder das lokale Konto zu aktivieren.
Dass vor allem in Deutschland ein getrennter Verkauf von Hardware und Software gestattet und im Umkehrschluss eine Bindnung der genannten Komponenten verboten ist, wurde im BGB gesetzlich verankert.
Das hat Microsoft dazu veranlasst, zumindest im deutschen Raum nicht mehr zwischen OEM und Retail bei Privatkunden zu unterscheiden, sondern die Windows-Lizenzen für diesen Kreis als sog. "Retail" deklariert.
Das sieht man bei den Links im oben von mir eingestellten Beitrag#17.
Der zu dem in Deutschland gültigen EULA führende Link beinhaltet "Retail", der andere außerhalb Deutschlands "OEM".
Aber wie dem auch sei, Microsoft gestattet mittlerweile die Übertragung einer gültigen Lizenz von einem alten zu einem neuen Gerät und die Prozedur ist relativ unproblematisch, wenn man über ein MS-Konto verfügt.
Hat man kein MS-Konto, ist die Übertragung nicht ganz so einfach und kann auch scheitern.
Was es dabei zu beachten gibt, findet man im Netz.
Deshalb ist es durchaus ratsam, vor einem solchen Vorhaben, falls noch nicht vorhanden, ein MS-Konto einzurichten und danach, falls gewünscht, wieder das lokale Konto zu aktivieren.
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