Windows 7 nach Upgrade auf Windows 8 weiter nutzen?

Du kannst die Windows 7 Lizenz ganz normal weiter benutzen, das zuvoraktivierte Windows wird nur zum Upgradeprozess benötigt und danach ja gelöscht, danach ist der Key wieder "frei"
 
es wird wohl gehen, aber durch das Upgrade erlischt die alte Lizenz, somit nicht legal.
 
XxJakeBluesxX schrieb:
Kann ich nach dem Upgrade von Win7 auf Win8 meine Windows 7 Lizenz weiter nutzen wenn ich vorher Win8 deinstalliere oder geht das dann nicht mehr?

Ja, wenn du nur eines aktiviert hast dann geht das, beides gleichzeitig ist nicht erwünscht.
Also Wenn du Win 8 über Win7 geklatscht hast kannste Win8 nutzen und Win7 nicht, also das solltest du nicht,
wenn du Win8 wieder entfernt hast und nur Win7 läuft dann benutzte nur Win7 und Win8 landet im Schrank, so sieht es MS jedenfalls vor.
 
sehr gut erklärt, und darum sollte man sein Win7 auch nicht verkaufen wenn man selber Win8 nutzt.
(bezieht sich natürlich nur auf die Upgrade-Version)
 
Tidus2007 schrieb:
wenn du Win8 wieder entfernt hast und nur Win7 läuft dann benutzte nur Win7 und Win8 landet im Schrank, so sieht es MS jedenfalls vor.

Genau darum ging es mir in meiner Fragestellung. Falls ich mir nämlich Win8 hole und damit nicht zufrieden sein sollte kann ich dann wieder Win7 nutzen bis Win8 ausgereifter ist.
 
Es erlischt überhaupt nichts, schließlich haben wir hier deutsches Recht und das steht über jeden AGB. Ob eine Weiternutzung erlaubt ist oder nicht, entscheiden die Gerichte im Einzelfall, tendenziell spricht aber absolut nichts gegen eine Weiternutzung, denn die Upgrade-Lizenz ist eine neue, zusätzliche Lizenz.

Es ist einem Verbraucher nicht zuzumuten, auf die teuer erworbene Erstlizenz zu verzichten, denn der Verfall dieser müsste auf der Verpackung deutlichst gekennzeichnet werden und selbst dann wäre ein Verfall rechtlich mehr als fragwürdig.
 
Was ist denn so schwer daran, mal die Lizenzbedingungen für das Upgrade zu lesen? Dort steht absolut eindeutig, was erlaubt ist, und was nicht.
Erlaubt ist, die Lizenz, auf die sich das Upgrade bezieht, auf dem gleichen Rechner und einer anderen Partition als der, in der Windows 8 installiert wurde, weiter zu betreiben. Alles Andere, z.B. die Nutzung auf einem anderen PC, selbst im gleichen Haushalt, ist untersagt.
 
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