Bei meinem n-Router hab ich die höhere Sendeleistung getestet (100mW->125mW) und die Reichweitenerhöhung war marginal. Steht der Router (und der PC/Laptop/etc) schon gut und die Verbindung ist trotzdem schlecht, dann wird die höhere Sendeleistung nicht plötzlich aus einem WLAN-"Strich" vier Striche machen.. Dann sollte man eher darüber nachdenken, einen zusätzlichen AP ins Netzwerk zu hängen, um die Reichweite zu erhöhen.
Ich wollte mit dem Kommentar eher darauf hinweisen, dass ein Router hinterm Schrank in der Küche auf dem Fußboden an der Außenwand in der Nähe der Mikrowelle (Stichwort: 2,4 GHz) denkbar schlecht aufgehoben ist (worst case) - ebenso wie ein WLAN-Stick hinterm PC, unten, zwischen den Stromkabeln, teilweise vom Gehäuse abgeschirmt eher suboptimal ist. Daher Router auf den Schrank, möglichst zentral in die Wohnung, WLAN-Stick per Verlängerung auf den Tisch (oder entsprechende WLAN-Adapter) usw..
Wie dem auch sei, es wurde nach rechtlichen Konsequenzen gefragt und die Antwort ist einfach: Wird die Sendeleistung über die in Deutschland zugelassenen Grenzwerte hinaus erhöht (zB durch regionale Einstellungen für die USA), dann kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu muss aber der Sender aufwändig trianguliert werden, wenn Verdacht besteht. Das heißt die Ermittler laufen mit ner Antenne in der Hand durchs Gebüsch und dergleichen. Wenn sie einen erwischen, schmieren sie das dem Schuldigen mit Sicherheit alles aufs Brot und das Bußgeld wird nicht von schlechten Eltern sein.