WLAN Störhaftung bei privaten Anschlüssen

MetalForLive

Admiral
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Hallo zusammen,

da bei uns im Ort leider noch immer nicht überall eine Netzabdeckung vorhanden ist, kam die Idee auf, dass wir die Leute dazu animieren ihr Gäste WLAN mit einer einheitlichen SSID und Passwort zu versehen.
So dass wir quasi eine Art Orts WLAN aufspannen bei dem jeder mitmachen kann der möchte.

Allerdings wollte ich jetzt bevor wir irgendwas in die Wege leiten nochmal nachfragen wie das mit der Störhaftung genau ist.
Die wurde ja irgendwie mehr oder weniger abgeschafft. Gilt das dann aber auch für private Haushalte ?
Zumal das dann ja ein semi öffentliches WLAN wäre, also immer noch mit PSK versehen, den aber sozusagen jeder kennt und der ggf. auch irgendwo öffentlich aushängt.

Weiß hier jemand etwas genaueres?

Danke schon mal!
 
Vielleicht etwas OT, aber habt ihr an die Kinder gedacht die z.Bsp. nach 20 Uhr kein WiFi mehr haben und auch keines mehr haben sollen? Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Eltern diese Idee nicht willkommen heißen, auch wenn sie im Kern keine schlechte ist.
 
Was spricht dagegen? Dann läuft die Haftung, bei richtiger Konfiguration, auf den Verein über
 
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coxon schrieb:
Vielleicht etwas OT, aber habt ihr an die Kinder gedacht die z.Bsp. nach 20 Uhr kein WiFi mehr haben und auch keines mehr haben sollen?

Nein haben wir nicht.


AGB-Leser schrieb:
Dann läuft die Haftung, bei richtiger Konfiguration, auf den Verein über

Inwiefern "richtige Konfiguration"?
Wir sprechen hier zu 95% von Fritzboxen oder Speedport Routern bei der man eben dem Gäste WLAN eine einheitliche SSID + PSK gibt.
 
Es wurde die Störerhaftung zwar geändert, aber wenn etwas vorfällt, liegt das erstmal mit dem ganzen Rechtlichen und den Untersuchungen beim Anschlussinhaber. Sprich man hat auf jeden Fall mehr "Ärger".
 
coxon schrieb:
Vielleicht etwas OT, aber habt ihr an die Kinder gedacht die z.Bsp. nach 20 Uhr kein WiFi mehr haben und auch keines mehr haben sollen? Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Eltern diese Idee nicht willkommen heißen, auch wenn sie im Kern keine schlechte ist.

Und wenn Netzabdeckung mit mobilen Daten wäre, würdest du dann der Telekom dasselbe schreiben?
 
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MetalForLive schrieb:
Die wurde ja irgendwie mehr oder weniger abgeschafft.

Genau, irgendwie und weniger. Bereite die "Leute" trotzdem sicherheitshalber auf Hausdurchsuchungen und lange und kostenintensive juristische Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen vor. Am besten vermittelst du gleich noch die nötige Rechtsschutzversicherung.

Wenn du die Haftung von den Privatpersonen nehmen möchtest, gründe einen gemeinnützigen Verein. Der sich der Verbreitung offener Funknetze widmet. Und baue eine Infrastruktur auf, die den Netzwerkverkehr der Teilnehmer durch eigene Knoten tunnelt.

Das wäre der korrekte Weg, sowas aufzuziehen. Und weil das so ist, gibt es das auch schon. Freifunk.
 
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Denke auch der geringe Nutzen durch schwaches Wlan außerhalb der Wohnungen ist den möglichen Ärger nicht wert.
 
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MetalForLive schrieb:
Inwiefern "richtige Konfiguration"?
Wir sprechen hier zu 95% von Fritzboxen oder Speedport Routern bei der man eben dem Gäste WLAN eine einheitliche SSID + PSK gibt.
Okay, dann bin ich raus. Mobilfunk nutzen wäre hier wesentlich einfacher
 
In Anbetracht dessen, dass du nicht nur für dich selbst fragst, sondern auch für alle anderen Aktionsteilnehmer im Ort, solltest du Rechtsfragen bitte unbedingt an einen fachkundigen Juristen richten. Weder dir noch den anderen Teilnehmern ist damit geholfen, wenn hier im Thread jetzt alle schreiben "Klar, mach das, geht voll klar!" und dann flattert bei einem von euch trotzdem ein Brief in den Briefkasten.

Die Sache ist nämlich die: Wir sind keine Anwälte.

Selbst wenn man Recht hat, heißt das noch lange nicht, dass man auch Recht bekommt. Und selbst wenn man es bekommt, muss man es sich ggfs mühsam erstreiten. Denn ein Abmahnanwalt wird es in jedem Fall versuchen und Post von einer Kanzlei mit markigen Worten, Forderungen und Fristen kann den einen oder anderen schon ziemlich einschüchtern, auch wenn es sich am Ende in Schall und Rauch auflösen sollte - aber manche zahlen vor Schreck einfach.
 
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Ich werde es sein lassen, bzw. Demjenigen der damit zu mir kam sagen dass man das erst von einem Jurist prüfen lassen muss.

Aber wie ihr schon sagt, wenn was vorfällt hat man keinen Spaß und da hat als Privatperson keiner bock drauf.
Und Freifunk kommt nicht in Frage, da es hier keine Community gibt und eine Gründen werden wir nicht.
Zumal hier wohl niemand nen Router hat auf dem man eine entsprechende Firmware flashen kann und das auch dem Otto Normal User nicht zu zumuten ist.
 
Hi...

Dieser vz-Artikel (sowie weiterführende Verweise) fasst es bzgl. der sog. "Störerhaftung" - zumind. für den Privatbereich - eigtl. schon ganz gut zusammen.
Ein bißchen ungut ist, dass der dortig im letzten Seitenabschnitt auf die Seiten des BSI vorhandene Verweis "ins Leere führt" - dazu hilft zielführender dieser BMWK-Artikel mit weiterführendem Verweis auf die ergänzende Drucksache 19/14881 aus der 3. Novellierung des TMG mitsamt den gesetzlichen Details.

Hinblicklich der Sinnhaftigkeit eines solchen Projektes würd' ich aber neben der Haftungsfrage sogar eher eine kapazitive Problematik vermuten - wer von den Aktionsteilnehmern ist bereit von seiner Privatversorgung sämtliche WLAN-Kapazität der allgemeinen Nutzung zur Verfügung zu stellen und damit einhergehend Abstriche für seinen Eigennutzungsbedarf hinzunehmen bzw. Verzicht zu üben? 🤔

Btw.:
Ich hab' dazu bereits auch in diesem Threadbeitrag zusammengefasst einen groben Überblick beigetragen.

@Tito_2000:​
Tito_2000 schrieb:
[...] würdest du dann der Telekom dasselbe schreiben?
Wieso ist das auf die Telekom "beschränkt" - bieten die anderen Netzbetreiber keine Versorgung via Mobilfunk?
Und wenn's um die Versorgung via des sog. "WLAN-to-Go"-Netzes der Telekom geht, ist dafür auch Voraussetzung sowohl eine Telekom-Kundschaft, eine Teilnahme am Service als auch ein Speedport-Router - also begrenzt sich das Ganze auch schon systemstrukturell. 🤷‍♂️

@Raijin:
Raijin schrieb:
[...] Wir sind keine Anwälte.
Ähm, warum postulierst Du das für alle cb-User? 😉
 
User007 schrieb:
Ähm, warum postulierst Du das für alle cb-User? 😉
Das weiß ich natürlich nicht, aber im anonymen Internet spielt das auch keine Rolle, weil man grundsätzlich davon ausgehen muss, dass sich viele für etwas ausgeben, was sie nicht sind. Im Zeitalter von ChatGPT kann man aber so klingen.... Gefährliches Halbwissen kann aber je nach Kontext ziemlich böse ausgehen...

Rechtberatung daher nur bei einem niedergelassenen Anwalt und nicht in einem öffentlichen Forum.
 
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MetalForLive schrieb:
Zumal hier wohl niemand nen Router hat auf dem man eine entsprechende Firmware flashen kann und das auch dem Otto Normal User nicht zu zumuten ist.
Ganz im Ernst, Freifunk ist ne tolle Sache und wäre es auf jeden Fall wert, sich damit auseinanderzusetzen. Könnt ihr euch nicht in eine Community in eurer Region mit einklinken?

Die letzten Router, die wir verteilt haben, sind die Xiaomi Mi Router 4A Gigabit gewesen, für ziemlich genau 30€ pro Stück.
 
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